Nacheinander legten deutsche Anti-Rassismus Initiativen ihre Aufzeichnungen über Polizeiübergriffe in Deutschland vor.
Annette Hauschild und Helmut Lorscheid 31.01.2004
Opfer polizeilicher Gewalt in unserem Rechtssystem
für die Gewerkschaft der Polizei gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich Gewaltmissbrauch bei der Polizei nicht nur auf Einzelfälle beschränkt, sondern ein strukturelles Problem ist. Dabei reicht eine längere Bahnfahrt durch Deutschland, um festzustellen, dass noch immer insbesondere der Bundesgrenzschutz sich bei seinen Kontrollen von der Hautfarbe leiten lässt.
Je dunkler die Haut, desto wahrscheinlicher die Personen- und Ausweiskontrolle durch den BGS. Und auch bei polizeilichen Übergriffen leiden besonders oft Afrikaner. Von den insgesamt zwanzig exemplarisch beschriebenen Gewaltübergriffen betrafen nach Angaben des für Deutschland zuständigen Referenten im Internationalen Sekretariat von ai in London, Michael Kigundu, acht Afrikaner, vier Deutsche und die übrigen acht Deutsche ausländischer Abstammung oder andere Ausländer.Insbesondere bei Abschiebungen kam es wiederholt zu tödlicher Gewalt. So zum Beispiel am 28. Mai 1999 während der Abschiebung mit dem Lufthansaflug LH 588 von Frankfurt/Main über Kairo nach Khartum. Bereits in der Abschiebehaft noch vor dem Abflug hatten BGS-Beamte dem 30jährigen Sudanesen Aamir Ageeb an Händen und Füßen Plastikfesseln angelegt. Als er gegen seine Rückführung Widerstand leistete, wurde ihm ein Helm aufgesetzt. Anschließend trugen ihn mehrere Beamte in das Flugzeug.
An Bord der voll besetzten Maschine wurde der Häftling mit Hilfe mehrerer Plastikfesseln, Klettband und einem rund fünf Meter langen Seil auf seinem Flugzeugsitz festgebunden. Während des Starts soll Ageeb angefangen haben laut zu schreien, woraufhin drei Grenzschutzbeamte, von denen zwei neben ihm und der dritte im Sitz vor ihm saßen, Kopf und Oberkörper des Opfers zwischen seine Knie drückten und ihn Berichten zufolge in dieser Position hielten, bis das Flugzeug abgehoben und das Signal zum Anschnallen der Sitzgurte erloschen war.
Als die Polizisten Aamir Ageeb wieder aufrichteten, stellten sie fest, dass er das Bewusstsein verloren hatte. über den Bordlautsprecher herbeigerufene ägyptische Ärzte konnten nur noch den Tod feststellen. Eine spätere Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Ageeb eines gewaltsamen Todes starb. Gegen die dafür verantwortlichen Beamten wurde am 16. Januar 2002 Anklage erhoben - aber bis zur Abfassung des Berichts Ende Oktober 2003 war - soweit bekannt - noch kein Prozesstermin anberaumt worden.
Lockere Schießeisen und Rassismus bei Nordhausener Polizei
Eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit geht offenbar von der Polizeidirektion in Nordhausen aus. Einer der Beamten erschoss am 28. Juli 2002 kurz nach 4.30h in der Hundgasse im Stadtzentrum von Nordhausen Rene Bastubbe.
Die Stunden vor seinem Tod hatte er zusammen mit einem 23jährigen Freund bei einem Bekannten der beiden verbracht, der seinen Geburtstag feierte. Als ihnen die Zigaretten ausgingen, machten sich Rene Bastubbe und sein Freund auf den Weg zu einem Zigarettenautomaten an der nächsten Strassenecke. Der Automat nahm zwar die Münzen an, gab aber keine Zigaretten aus. Aus Verärgerung hämmerten die beiden gegen den Automaten und Bastubbe warf schließlich einen Pflasterstein gegen den Automaten.
Von dem lärm aufgeweckte Anwohner alarmierten die Polizeidirektion Nordhausen. Die beiden flüchteten, wurden jedoch gestellt. Eine Beamtin konnte dem Freund von Bastubbe Handschellen anlegen und ihn an ein Metallgeländer anketten. Ihr Kollege versuchte dann, auch Rene Bastubbe festzunehmen. Bastubbe wurde angeblich beim Versuch, einen Pflasterstein aufzunehmen und gegen den Beamten zu werfen, von diesem in den Rücken geschlossen. Das Projektil schlug in der unteren Rückenpartie ein, bohrte sich durch mehrere Organe, zerriss die Hauptschlagader und blieb unterhalb des Schlüsselbeins stecken.
Rene Bastubbe starb an massivem Blutverlust. Am 9. Oktober 2003 sprach das Landgericht Mühlhausen den 31jährigen Beamten von der Anklage der fahrlässigen Tötung frei. Ihm wurde eine Notwehrsituation zuerkannt. Die Familie des Getöteten wie auch die Staatsanwaltschaft erklärten, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Kripo live
Die Nordhausener Polizei drangsalierte in der Folgezeit den ebenfalls in Nordhausen lebenden Bruder des Getöteten. Gilbert Barnekow wurde am 28. August 2002 von Polizeibeamten in Nordhausen widerrechtlich festgenommen, misshandelt und bedroht.
Einen Monat nach dem Tod des Bruders hatte er sich mit drei Freunden in einem Cafe in unmittelbarer Nähe des Tatorts getroffen. Nachdem das Cafe geschlossen hatte, kamen die vier überein, zum Hauptfriedhof zu gehen, auf dem Rene Bastubbe beigesetzt war. Auf dem Weg dorthin wurden sie von einem Streifenwagen angehalten und von Polizisten aufgefordert, sich auszuweisen. Weil Gilbert Barnekow keinerlei Papiere bei sich hatte, wurde er festgenommen und in Handschellen gelegt. Er gab später an, zwei Polizeibeamte seien mit ihm fortgegangen, ohne ihm die Gründe dafür zu nennen. Dabei hätten sie seinen toten Bruder beleidigt und ihn gefragt "Wie fühlst Du Dich denn ohne Deinen Bruder?" außerdem wurde ihm deutlich gemacht, er und seine Familie hätten in "Nordhausen nichts mehr zu suchen". Sie fragten, ob er die neuen Polizeizellen schon kenne und erklärten: "Wirst Dich bestimmt wohl fühlen da drinnen, wird Dir bestimmt gefallen."
Gilbert Barnekow wurde schließlich mit dem Streifenwagen zu seiner Wohnung gefahren, wo die Beamten seine Hausschlüssel verlangten, um die Wohnung zu durchsuchen. Barnekow sagte später, nachdem er mehrfach nach dem Grund für seine Festnahme und die geplante Durchsuchung seiner Wohnung gefragt habe, sei ihm von einem der Beamten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden. Er wurde schließlich auf die Wache geschafft und am 28. August 2002 gegen 4.30 h ohne jede weitere Begründung wieder freigelassen.
Beamte aus dieser nordthöringischen Kleinstadt hatten bereits am späten Abend des 27. Juni 1999 den 62-jährigen Rentner Friedhelm Beate in der thöringischen Ortschaft Heidrungen erschossen. Der aus Köln stammende Rentner befand sich auf einem Wanderurlaub und hatte sich in einem Hotel in Geldrungen einquartiert. Eine Hotelangestellte hatte, nachdem sie im MDR-Fernsehen die Sendung "Kripo live" gesehen hatte, in der über den verurteilten Mörder Dieter Zurwehme berichtet wurde, die Polizei alarmiert.
Zwei Zivilbeamte klopften gegen 23.00 h an die Tür von Zimmer 11, in dem der harmlose Kölner Urlauber nächtigte. Der 62jährige, hörgeschädigte Rentner öffnete, betrachtete die mit gezogener Waffe vor seiner Tür stehenden Zivilpolizisten möglicherweise aber als Räuber und versuchte erschrocken die Tür gleich wieder zuzuschlagen. Die Beamten feuerten zwei schüsse ab, von denen einer Friedhelm Beate mitten ins Herz traf. Auch diese Beamten wurden nicht bestraft, die Staatsanwaltschaft Erfurt stellte ihre Ermittlungen ein.
Rassistische Polizeiübergriffe
Den weiterhin bestehenden latenten Rassismus in Deutschlands Polizei verdeutlicht die Dokumentation "Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland 2000-2003" der AktionCourage
Auch diese Dokumentation enthält eine Sammlung von rund 50 fällen willkürlicher Gewaltakte insbesondere gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe. Im Folgenden einige Beispiele:
Am 1. Oktober 2001 wurde der 59-jährige togoische Asylbewerber Doviodo Adekou in Mettmann (NRW) in Abschiebehaft genommen. Bei der Festnahme wurde er von drei Polizeibeamten an den Armen gegriffen und zu Boden gedrückt. Dann soll ihm einer der Beamten vorsätzlich auf das rechte Auge geschlagen haben. Da Doviodo Adekou an diesem Auge etwa eine Woche zuvor wegen einer Grauen-Star-Erkrankung operiert worden war, kommt es zu einer heftigen Blutung. Daraufhin geben die Beamten den Versuch auf, Doviodo Adekou Handschellen anzulegen.
Ein Mitarbeiter des Ausländeramtes ruft einen Krankenwagen, der den Togoer sofort in ein Wuppertaler Krankenhaus einliefert. Hier muss er neun Tage lang behandelt werden, dennoch ist das Auge nicht mehr retten und er erblindet. Die Polizei gibt an, der Beamte habe Adekou versehentlich am Auge getroffen, nachdem er von diesem zuvor gebissen worden sei. über das Ergebnis der Ermittlungen ist nichts bekannt. Ein Schreiben an das NRW-Innenministerium blieb bis zum Juli 2003 noch ohne Antwort.
Am 4. Mai 2003 gegen 23.00 h wartete der von der ElfenbeinKüste stammende Student Mouglaye Dagnogo, ein Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung, auf dem Hauptbahnhof in Oberhausen auf seinen Zug nach Herne. Dabei geriet er in eine Personenkontrolle des Bundesgrenzschutzes. Als zwei Beamte seinen Ausweis überprüfen wollten, fragte Moulaye Dagnogo, warum nur ausländische Personen kontrolliert würden.
Nach eigenen Angaben entwickelte sich daraus ein Wortgefecht, in dessen Verlauf er plötzlich von den Beamten an den Armen ergriffen und weggezerrt wurde, noch bevor er seinen Ausweis zeigen konnte. Auf dem Weg zur Bahnhofswache haben man ihn dann mit Handschellen gefesselt und mehrfach geschlagen. Auch auf der Wache sei er von mehreren Grenzscern bedroht und erneut geschlagen worden. Nach mehreren Stunden sei er von den beiden festnehmenden Beamten wieder aus der Wache herausgezerrt und schließlich in der Bahnhofshalle freigelassen worden. Der BGS erstattete gegen ihn Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Angesichts seiner schlechten Beweislage - allein gegen die Beamten - verzichtet das Opfer auf eine Gegenanzeige wegen körperverletzung im Amt.
Gewalttätigkeiten gegen Flüchtlinge
Immer wieder kommt es auch nach Erfahrungen der AktionCourage zu Gewalttätigkeiten gegen Flüchtlinge - in Ausländerbehörden und insbesondere bei Abschiebungen. Weil in Asylunterkünften und in Abschiebeknästen wie in Büren (NRW) private Sicherheitsdienste eingesetzt sind, wurden auch Gewaltakte dieser Privat-Polizei in die Dokumentation aufgenommen.
Wie Polizei und private Sicherheitsdienste unheilvoll zusammen wirken, zeigt ein Beispiel aus Thöringen. Dort wurde am 11.2.2002 die aus Kamerun stammende Asylbewerberin Constanze Etchu darüber informiert, dass sie in wenigen Tagen von der Erstaufnahmeeinrichtung in Jena in eine Unterkunft in Gera verlegt werden solle. Bereits am nächsten Tag begibt sich Constance Etchu aus eigenem Antrieb nach Gera. Dort erfährt sie von anderen Bewohnern, Gera sei aufgrund einer starken Neo-Nazi-Szene für farbige Menschen nicht ungefährlich. Daraufhin kehrt sie nach Jena zurück und erklärt, sie wolle statt nach Gera lieber in irgendeine andere Unterkunft in Thöringen (vgl. Größtmögliche Gemeinheit).
Dies wurde abgelehnt. Am 13.12.2002 wurde sie aufgefordert, ihre Sachen zu packen und sich für eine sofortige überstellung nach Gera bereit zu halten. Als sie dies verweigert, ruft der Jenaer Sicherheitsdienst die Polizei. Ein Zivilbeamter, der als erster vor Ort ist, holt sie aus ihrem Zimmer und sperrt sie zunächst in das Büro des Sicherheitsdienstes. Die kurz darauf erscheinenden Polizeibeamten legen ihr Handschellen an und führen sie zum Polizeifahrzeug, das sie nach Gera bringen soll.
Da sie sich weigert einzusteigen, kommt es zu einem Gedränge, bei dem Constance Etchu zu Boden fiel. Nach Angaben von sieben Heimbewohnern, die Zeugen des Vorfalls werden, beginnen die Polizisten und ein Sicherheitsmitarbeiter nun, Constance Etchu zu schlagen und zu treten. Sie selbst gibt an, trotz ihrer Schwangerschaft habe einer der Beamten ihr dabei einen Fuß zunächst auf den Bauch und anschließend an die Brust gesetzt. Schließlich wird sie mit Gewalt in das Polizeifahrzeug gestoßen, wo ihr auch die Füße gefesselt worden seien. Nach eigenen Angaben wurde Constance Etchu während der gesamten Fahrt der Kopf gewaltsam nach unten gedrückt. Als sie sich in Gera geweigert habe, wieder aus dem Fahrzeug auszusteigen, hätten ein Polizist und der Sicherheitsmitarbeiter ihre Beine ergriffen, sie aus dem Wagen gezogen und solange über den Boden geschleift, bis sie sich entschlossen habe, doch selber zu laufen. Die Polizei erstattete gegen Constance Etchu Anzeige wegen Widerstands. über den weiteren Verlauf ist nichts bekannt.
Vielleicht meinen die Vertreter des Bundesverbandes der Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) solche Art Zusammenarbeit, wenn sie auf Fachkonferenzen von der hervorragenden Kooperation zwischen Privaten und Polizei erzählen.
Beide Dokumentationen zeigen, dass Opfer polizeilicher Gewalt in unserem Rechtssystem kaum eine Chance haben. Jede Anzeige gegen Beamte wird mit einer Gegenanzeige "wegen Widerstands" oder Schlimmerem gekontert. Und Polizisten sind für StaatsanwÀlte, die in ihrer Arbeit täglich auf diese "Hilfsorgane" angewiesen sind, wie auch für Richter allemal glaubwürdigere Zeugen als fremdländische Asylbewerber.
Alles lüge?
Die Reaktion der Polizeigewerkschaft auf die Dokumentationen war stereotyp: GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg:
Es ist immer das gleiche Strickmuster, mit dem man die deutsche Polizei in eine gewalttätige Ecke stellen will. Die Vorwürfe stützen sich auf Berichte von Betroffenen. Aussagen so genannter Polizei-Opfer, auch wenn sie Straftaten begangen haben, werden grundsätzlich als wahr unterstellt, Dokumentationen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse oder Gerichtsbeschlüsse werden dagegen stets in Zweifel gezogen.
Wenn einzelne Polizeibeamtinnen oder -beamte unverhältnismäßig Gewalt ausÃŒben oder sich gar Misshandlungen zu Schulde kommen lassen, ziehe das nicht nur ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach sich, sondern in jedem Fall auch ein Disziplinarverfahren, so die GdP. Freiberg:
Die Forderung nach so genannten unabhängigen Gremien zur Untersuchung von Beschwerden bei der Polizei lehnen wir ab. Diese Forderung stellt die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Frage. Die deutsche Polizei hat weder ein Gewaltproblem noch ist sie fremdenfeindlich.