Von 02.02. - 22.03.2004 mußten sich die BGS-Beamten Jörg Heinrich S., Reinhold S. und Taner D., die Aamir Ageeb durch "massives Niederdrücken" erstickt haben, in einem Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Doch der Prozess ist geplatzt. Das Amtsgericht verwies das Verfahren an das Landgericht, da der hinreichende Tatverdacht bestehe, dass sich die drei BGS-Beamten nicht nur der fahrlässigen Tötung, sondern der körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben.
Die drei BGS-Beamte führten am 28.05.1999 die Abschiebung Aamir Ageebs von Frankfurt/Main in den Sudan durch. Sie hatten ihn gefesselt, setzten ihm einen Motorradhelm auf und drückten ihn beim Start der Lufthansa-Maschine nach unten, bis er erstickte.
Am 2. Februar 2004 begann in Frankfurt der Prozess gegen die beteiligten BGS-Beamte. Am 22.03.2004, dem 11. Prozesstag, verwies der Vorsitzende Richter das Verfahren an eine höhere Instanz (Schwurgericht), da der hinreichende Tatverdacht besteht, dass die Angeklagten sich nicht nur der fahrlässigen Tötung (Höchststrafe 5 Jahre Haft), sondern einer körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Das Strafmaß kann in diesem Fall deutlich höher sein, die Mindeststrafe liegt bei drei Jahren.
Genauere Informationen des Prozesses finden sich auf der Dokumentationsseite Aamir Ageeb und in einem Feature auf de.indymedia.org.
Der Prozess gegen die BGS-Bematen weist Parallelen zur Tötung Marcus Omofumas auf. Die drei Fremdenpolizisten, die ihn töteten, wurden der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen verhältnissen für schuldig befunden. Strafmaß: 8 Monate bedingt auf drei Jahre. (siehe Urteil)