Im April 2004 starb John William, ein Flüchtling, der ins Abschiebelager Halberstadt, BRD, eingewiesen worden war, unter bisher ungeklärten Umständen. Erst auf massiven Druck eines Anwaltes auf die AusländerInnenbehörde wurde Ende Juni 2004 der Tod bestätigt.
update 09. Juli 2004
Inzwischen ist klar, dass der Flüchtling John William am 03.04.04 in Kloster Meyendorf gestorben ist, einem Altenheim südlich von Magdeburg. Seine sterblichen überreste wurden eingeäschert und als Armenbegräbnis auf dem anonymen Urnenfeld des Friedhofs Klein Wanzleben beigesetzt. Die zuständigen Behörden behaupten, sie hätten versucht, John Williams Anwalt zu erreichen. (weiter lesen)
Tod im Abschiebelager Halberstadt
John William wurde im Juli 2002 in das Abschiebelager Halberstadt eingewiesen, im Sommer 2003 mußte er Arbeitsstunden leisten, da er außerhalb von Halberstadt kontrolliert wurde (verschärfte Residenzpflicht auf das Stadtgebiet Halberstadt) und zu einer Strafe bzw. Arbeitsstunden verurteilt wurde.
Während des Sommers zeigten sich die ersten schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, er verlor zeitweise das Augenlicht. Ein Arzt in Halberstadt wollte ihn ins Krankenhaus einweisen. Dies wurde von dem Sozialamt der ZASt Halberstadt verweigert. Ende 2003 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch und er verlor sein Sprachvermögen. Nicht die in der ZASt arbeitenden Sozialarbeiter, sondern Flüchtlinge aus dem Abschiebelager Halberstadt riefen darum den Notarzt. Er wurde daraufhin für einige Tage ins Krankenhaus Halberstadt eingewiesen.
Anfang diesen Jahres (2004) wurde er wieder in das Krankenhaus eingewiesen, von dort in ein weiteres Krankenhaus verlegt und schließlich als komatöser Patient in die Uniklinik Halle-Dölau eingeliefert. Es wurde ein Zerfall der Gehirnstruktur festgestellt. Seine Krankheit konnte nicht diagnostiziert werden, die Lücher in seinem Gehirn vergrößerten sich. Von der Uniklinik wurde er im März in das Pflegeheim Klostermeindorf bei Saalfeld gebracht.
Flüchtlinge, die mit ihm im Abschiebelager lebten, erfuhren nichts über seinen Verbleib. Sie sprachen deshalb deutsche UnterstützerInnen an, die im Mai diesen Jahres bei seinem Anwalt nachfragten. Der Anwalt wurde über keine der Vorgänge um seinen Mandanten informiert und erkundigte sich bei der Ausländerbehörde im Landkreis Anhalt-Zerbst nach dem Verbleib von John William.
Diese verweigerte ihm die Auskunft. Nachdem der Anwalt die Ausländerbehörde unter Druck setzte, mußte sie seine Mandantschaft anerkennen und schickte diese Woche einen lapidaren Brief mit der Information "Ihr Mandant ist am 04.04.04 verstorben".
Der Sozialarbeiter, der die Flüchtlinge im Abschiebelager Halberstadt im 4. Stock des Blocks A "betreut", hat im April das Zimmer des Verstorbenen ausgeräumt, sein persönlicher Besitz ist verschwunden. Die Freunde von John William wurden erst jetzt vom Tode Johns informiert, nicht durch den Sozialarbeiter.
Wohin John Williams sterbliche überreste gebracht wurden, ist unbekannt.
An was für einer Kankheit John William gestorben ist, ob sie ansteckend ist, welche Risiken sich für die anderen Flüchtlinge ergeben, wird sich wohl kaum noch klären lassen, oder gab es eine Obduktion?
Das Verschwinden eines der Flüchtlinge aus dem Abschiebelager Halberstadt dürfte die katastrophale Lebenssituation der Flüchtlinge in dieser Einrichtung beängstigend illustrieren. Der menschenunwürdige Umgang mit einem über 50-jährigen schwerkranken Menschen, die Aushebelung der rechtsanwaltlichen Vertretung und die Mißachtung seiner Leidensgenossen läßt nur eine Forderung zu: Sofortige Schließung des Abschiebelagers Halberstadt.
außerdem müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!
P.S. Das Innenministerium weist in seinen unter Verschluß gehaltenen Erlassen immer wieder auf die gute Betreuung in der Ausreiseeinrichtung in der GU-ZASt Halberstadt hin.
Das Abschiebelager Halberstadt soll auf 250 Menschen aufgestockt werden, und die Menschen mit "blauem Ausweis" (Selbstbezeichnung der Flüchtlinge im Abschiebelager Halberstadt) sollen von den Menschen in der ZASt räumlich separiert werden.
Die Bilanz von 2 1/2 Jahren Abschiebelager in Sachsen-Anhalt sind katastrophal genug, über 50 Illegalisierungen, mangelhafte bis keine medizinische Versorgung und ein Toter.
Stoppt diese Wahnsinnspläne!
Abschiebelager schließen!!
Die Ausländerbehörde:
Adresse und Öffnungszeiten der zuständigen Ausländerbehörde im Landkreis Anhalt-Zerbst, die dem Anwalt von John William die Auskunft verweigerte, ist dem Dezernat für Bau und Ordnung zugeordnet.
Dezernat für Bau und Ordnung,
Zi. 213
Gustav-Bergt-Str. 3, D-06862 Roßlau
Telefon: (03 49 01) 9-0
Fax: (03 49 01) 6 68 16
Öffnungszeiten:
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dieser Text der Karawane UnterstützerInnen Gruppe Halle/S. wurde übernommen von http://thecaravan.org/node/view/44, ebenfalls zu finden unter: http://de.indymedia.org/2004/06/86362.shtml (die dort angegebenen Korrekturen wurden in den Text eingearbeitet).