Die heutige Pressekonferenz der Aktionsplattform für eine Welt ohne Rassismus und der Rechtsanwaltskanzlei Kranich & Fehringer war der causa des angeblichen Drogenbosses und tatsächlichen Dichters und Aktivisten Charles O. gewidmet.
Mehr als eine Woche nach ihrer Einschaltung und 48 Stunden vor der ersten HaftPrüfungsverhandlung haben die RechtsanwÀlte trotz täglichen Versuchen noch immer nur teilweise Akteneinsicht erhalten. Die Einsicht in die wird nicht formell verweigert. Vielmehr heißt es, der 54 BÀnde mit insgesamt ca. 4.000 Seiten umfassende Akt sei schlicht und einfach noch nicht verfügbar. Das Argument der faktischen überforderung mit den Datenmengen wird von offizieller Seite ins Treffen geführt. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung mutet dieses Argument allerdings seltsam an. Nicht einmal die Anklageschrift liegt vor. Bisher hatten die RechtsanwÀlte lediglich Zugang zu den Vernehmungsprotokollen, die nach seiner Verhaftung mit Charles O. aufgenommen wurden. In diesen Protokollen wird dem angeblichen Drogenboss die kriminelle Vereinigung oder der Drogenhandel überhaupt nicht vorgehalten. Bisher wurden seitens Polizei und Staatsanwaltschaft abgesehen von medial transportierten Vorwürfen überhaupt keine konkreten Tatsachen vorgebracht, die auf eine Verbindung von Charles O. zu einem Drogenimperium hinweisen. Wie sollte auch ein Mensch, der am Tag 14 Stunden mit politischen und künstlerischen Aktivitäten beschäftigt war, noch Zeit finden, ein Drogenunternehmen zu leiten.
Festgestellt wurde ein rechtsstaatlich äußerst bedenkliches Vorgehen der Exekutive im Zusammenwirken mit einigen Medien, denen offenbar mehr Einsicht in die Akten gewährt wird, als den RechtsanwÀlten. Das prozessuale Gebot der Waffengleichheit ist in diesem Verfahren bislang grob verletzt, worin auch eine Verletzung der Menschenrechte zu sehen ist. Dies veranlaßte die Sprecher des African Community Network und der Bunten, erneut auf die politische Dimension der "Operation Spring" hinzuweisen. Der Schaden, der durch die Kriminalisierung und Diskreditierung der ersten medialen Berichterstattungswelle angerichtet wurde, kann nicht mehr gutgemacht werden. Die Erstickung von Marcus Omofuma hat in der Mund-Tot-Machung des politischen Protests ihre Fortsetzung gefunden. Die überwältigende Zustimmung der Österreichischen Bevölkerung zu den Aktionen eines Staatsapparats ohne politisch verantwortlich Führung kommt einer Lizenz zum TÃŒten gleich. Ein Fall Omofuma könnte schon morgen wieder passieren, wie auch die Ereignisse in Deutschland und Frankreich der vergangengen Tage traurigerweise bestätigen.
Zum Abschluß wurde ein Brief von Charles O. an eine befreundete Aktivistin verlesen, indem er seine überraschung über seine Verhaftung und über die Vorwürfe zum Ausdruck bringt und die Freundin ersucht, den verschiedenen Vorwürfen keinen Glauben zu schenken und alle befreundeten Organisationen in seiner Angelegenheit zu informieren.