Nach einer Verkehrs- kontrolle wurde ein Mann aus Wien im Mai 2003 von Polizisten am Boden fixiert - ähnlich wie bei der Amtshandlung, die zum Tod von Seibane Wague führte. Ein Prozesstermin ist noch nicht fixiert.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach dem Polizeiübergriff Anklage wegen schwerer Körperverletzung gegen zwei Polizisten erhoben.
Der Fall weist Parallelen zum Tod von Seibane Wague im Juli 2003 im Wiener Stadtpark auf: Eine Wienerin gerät in eine Verkehrskontrolle und soll einem Alkotest unterzogen werden. Ihr Freund protestiert lautstark, wird angeblich ausfällig und soll in Richtung der Beamten getreten haben. Diese ringen ihn zu Boden und fixieren ihn in Bauchlage - nach Darstellung von ZeugInnen mehrere Minuten lang.
Die Folgen sind fatal: Der Mann war Asthmatiker und bekam keine Luft mehr. Wie ZeugInnen des Vorfalls später berichteten, versuchte er darauf auch aufmerksam zu machen, worauf einer der Beamten sich auf ihn kniete und ihn zu Boden presste. Der Mann geriet immer mehr in Panik. versuchte sich aus der für ihn lebensbedrohlichen Situation zu befreien und erlitt einen Lungeneinriss. Der verletzte Mann muss nun ebenfalls vor Gericht: Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Der Vorfall hat sich bereits im Mai 2003 zugetragen und wurde vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium untersucht und schließlich an die Anklagebehörde weitergeleitet. Dort ist man nun nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen, dass das Verhalten von zwei Uniformierten der Grund für die schwere Verletzung war. Der Fall ist seit Anfang November gerichtsanhängig
Die lange Verfahrensdauer von eineinhalb Jahren begründete Pressesprecher Otto Schneider mit "aufwändigen Gutachten". Man habe Monate lang auf eine Expertise der Gerichtsmedizin zu den Verletzungsursachen gewartet. Davon hing unter anderem ab, wie viele der in die Amtshandlung involvierten Polizisten sich vor Gericht verantworten müssen. "Übrig geblieben sind zwei. Das Verfahren gegen einen Drittbeteiligten wurde eingestellt", erklärte Schneider.
Auch während der Amtshandlung, die zum Tod von Seibane Wague führte, hatte eine so genannte Sicherung in Bauchlage stattgefunden. Die Entscheidung, ob es zu einer Anklage gegen die beteiligten Polizisten und den beigezogenen Notarzt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen kommen wird, ist nach wie vor offen.
Quelle: orf.at