Staatsanwältin wertet nach Informationen des "Falter" Amtshandlung nicht als "vorschrifts- gemäß" sondern als kriminelle Tat.
Wie der "Falter" in seiner am Mittwoch, 22.12.2004, erscheinenden Ausgabe berichtet, wertet die Staatsanwaltschaft Wien die Amtshandlung, die im Juli 2003 zum Tod von Seibane Waque geführt hatte, nicht als "vorschriftsgemäß", sondern als kriminelle Tat. Der gebÃŒrtige Mauretanier war am 15. Juli 2003 bei einem Polizeieinsatz im Stadtpark ums Leben gekommen, der mittlerweile abgetretene Innenminister Ernst Strasser sprach damals von einer "vorschriftsgemäßigen" Amtshandlung.
Laut "Falter" schlägt die Staatsanwältin Sabine Rudas vor, nicht nur den im Stadtpark untätigen Notarzt Alois K., sondern auch alle an der Amtshandlung unmittelbar beteiligten PolizistInnen wegen fahrlässiger Tötung vor den/die StrafrichterIn zu stellen. Offizielle Bestätigung war dafür aber noch keine zu bekommen.
Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, noch hätten sich nicht alle maßgeblichen Stellen ein Bild gemacht, sagte Sektionschef PÃŒrstl. Die Sache sei "nicht einfach", dementsprechend schwierig der Entscheidungsfindungsprozess.
Der entsprechende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien ist im Ministerium eingelangt und befindet sich nun "im Kontrollstadium", wie Werner PÃŒrstl, Sektionschef im Justizministerium, am Dienstag, 21.12.2004, erklärte. Ob es "grünes Licht" für eine mögliche Anklage geben wird, dürfte sich nach Weihnachten entscheiden.
Quelle: APA