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[ 20. Jul 2005 ]

Stellungnahme der Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague zum 2. Prozesstag

Kundgebung zum Prozessbeginn gegen die mutmaßlichen TäterInnen, 19. Juli 2005.

Aussendung anlässlich des Prozesses am Landesgericht Wien. Darin wird u.a. kritisiert, dass Polizeibeamte und SanitäterInnen ihre Berufstätigkeit uneingeschränkt ausueben dürfen. Gefordert wird die Suspendierung der angeklagten PolizistInnen, SaniTäter und des Notarztes.

 

Bedenken nach zweitem Prozesstag


Die Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague begrößte den Prozessbeginn am 19.07.2005 am Landesgericht Wien gegen die sechs Polizeibeamten, drei Sanitäter und den Notarzt mit dem begründeten Verdacht der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen verhältnissen da die Anklageerhebung eine Notwendigkeit war. Jedoch ist die Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague befremdet über das augenscheinlichen Desinteresse von Frau Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel. Die Erwartungshaltung ihr gegenüber war, dass sie eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse unbedingt erwirkt.

Am ersten Verhandlungstag schien sie unbeteiligt. Von ihrer Seite wurden die Angeklagten, wenn sie Fragen stellte nicht in Bedrängnis gebracht, Widersprüchen, die es so oft gab, wurde nicht nachgegangen.

Ihrem Versäumniss ist es zu anzulasten, dass die protokollierten Aussagen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) nicht als Beweismittel zugelassen wurden. Jenes Dokument kann beitragen zu beweisen, dass jetzige Aussagen des Notarztes als auch von den Sanitätern nachträglich korrigiert wurden.

Am zweiten Prozesstag war die Strategie der Polizei schon deutlicher erkennbar: man machte die angebliche schlechte bis nicht vorhandene Polizeiausbildung dafür verantwortlich, dass man die Amtshandlung wie am 15. Juli 2003 geschehen, durchgeführt hatte,angeblich wurde nie auf die existenziellen Gefahren der positionellen Asphyxie hingewiesen.

Aus dem Erlass von dem Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit Wien Aktenzahl: 5121/35-II/4/02 aus dem Jahr 2002 geht jedoch hervor, dass er als Grundlage für Grundausbildung und Fortbildung dient. Die Diagramme zeigen, dass die Atemhilfsmuskulatur freizuhalten ist. Eine Belastung mit dem eigenen körpergewicht ist zu vermeiden.

Aus der heute erkennbaren Stategie folgt weiter, dass die Hauptschuld am Tod von Herrn Wague der Notarzt Dr. Kronsteiner anzulassen sei. Selbstverständlich ist das Versagen aller beklagten Personen weiterhin evident. Zu ähnlich waren die offensichtlich einstudierten Aussagen der beschuldigten Polizisten als auch die Aussagen der drei angeklagten Sanitäter. In wesentlichen widersprüchlichen Aussagen wurde seitens der Staatsanwaltschaft zu wenig nachgefragt.

Es darf in Österreich nicht möglich sein, dass Polizeibeamte und Sanitäter ihre Beufstätigkeit uneingeschränkt ausüben dürfen, obwohl sie laut ihrer eigenen Angaben nicht wissen wollen, wie die Atmung funktioniert und weiters nicht fähig sind, eine lebensbedrohliche Situation wie bei Herrn Wague zu erkennen.

Die Forderung der Plattform Gerechtigkeit Seibane Wague ist daraus folgend, dass eine sofortige Suspendierung der angeklagten Polizisten, als auch der Sanitäter und dem Notarzt, der die Vitalfunktionen von Herrn Wague zu keinem Zeitpunkt selbst kontrolliert hatte, erwirkt wird.

Nunmehr stellt sich eine besonders bedrohliche Situation dar, wenn alle zehn Beklagten unverändert ihre Arbeitstätigkeiten ausüben dürfen.

Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague
Gerechtigkeit.Seibane-Wague (at) gmx.at


Kopie von Dokument 512/35-II/4/02 liegt der Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague auf, und ist nach Anfrage erhältich.