Mitschrift Freitag 28. Oktober 2005 von 8.30 - 15 Uhr. Befragt wurden hauptsächlich höherrangige PolizistInnen und AusbildnerInnen.
((Die folgende Mitschrift ist leider unvollständig. Anders als im UVS-Prozess wurden die Aussagen nicht fürs Protokoll wiederholt, und es wird bei den Aussagen wenig nachgebohrt, wodurch der Redefluss schneller und das Mitkommen beim Schreiben schwieriger ist, außerdem wurde nur teilweise Mikrophon verwendet sodass hinten nicht alles gut zu verstehen war. Die Mitschrift ist kein Wortprotokoll - die meisten Aussagen und Fragen werden sinngem; wiedergegeben)).
Handelnde Personen:
R: Richter
STA: Staatsanwältin
SV1: Sachverständiger (Polizeigutachter)
GM: Gerichtsmediziner
Schriftführerin
V1: Verteidigerin des angeklagten Notarztes
V2: Verteidiger von 2 angeklagten Polizisten
V3: Verteidiger von 2 weiteren angeklagten Polizisten V4: Verteidiger der angeklagten Polizistin und eines Polizisten V5: Verteidiger von 2 Sanitätern
V6: Verteidiger eines Sanitäters
P1, P2, P3, P4, P5, P6: angeklagte PolizistInnen
S1, S2, S3: angeklagte Sanitäter
Dr. K.: angeklagter Notarzt
A: Nadja Lorenz - Anwältin der privatbeteiligten Witwe von Seibane Wague
Z1 - Z10: ZeugInnen
Publikum ca. 45 Personen
R: Bitte Türen schließen. Wir haben versucht einen größeren Saal zu finden. Sind nun im großen Schwurgerichtssaal, der allerdings das Problem hat, dass die Akustik nicht gut ist.
R stellt Anwesenheit fest. Einvernehmlich werden vom Einzelrichter die bisherigen Verhandlungsergebnisse vorgetragen. Im Zwischenverfahren wurden Gutachten neu erhoben: Verantwortug der Beschuldigten, Sicherheitswachebeamte wurden nicht so geschult und die Mglichkeit des Erstickungstodes war ihnen nicht bekannt gewesenn.
R gibt Verhandlungsplan bekannt: Kommenden Montag werden die restlichen Zeugen vernommen. Dabei wird insbesondere die Frage zu klären sein, wie weit die Beschuldigten über die Möglichkeit des lagebedingten Erstickungstodes Bescheid wissen mussten.
Rechtsvorschriften dazu: Omofumaerlass: betrifft nicht Sichrheitswachbeamte, sondern die Fremdenpolizei. Es gibt aber einen Erlass zur Anwendung einsatzbezogener Körperkraft (AEK). Im Erlass gibt es zwei berücksichtigungswürdige Punkte.
Vermittlungsinhalt:
1.) Erste Hilfe
2.) Problem der positionsbedingten Asphyxie
Täter ist möglichst schnell in eine senkrechte Position zu bringen. Ein Täter darf in waagrechter Position in keinem Fall länger als vier Minuten gehalten werden. Sonst kann es zu Sauerstoffmangel mit narkoseähnlichem Zustand kommen. Der dadurch bewirkte Erregungszustand ist von einer Aggressionshandlung zu unterscheiden. Von 4 Minuten ist die Rede. Auf Band sind zwei Minuten und 31 Sekunden Fixierung dokumentiert, dabei handelt es sich um eine Mindestzeit.
Es ist bekannt, dass die Aufzeichnung auf Band nicht den gesamten Fixierungszeitraum abdeckt. Bis zum Verbringen des Herrn Wague in den Rettungswagens sind etwa fünf Minuten vergangen. Das Band dokumentiert nicht den Anfang. Der genaue Zeitraum wird zu rekonstruieren sein ab dem Funkspruch vom Schwarzenbergplatz, wie lange hat der Weg gedauert.
Mittwoch werden die Chefs der Wiener Rettung zum Ausbildungsstand vernommen. Außerdem wird eine Bahre vorgeführt werden. Die Frage wie konnte sich Wague befreien ist zu klären.
Donnerstag: werden die neuen 4 Sachverständigen-Gutachten besprochen. Am Donnerstag kommen die 4 GutachterInnen gesammelt dran, denn es könnte Fragen über die Sachgebiete hinweg geben. Am Freitag ist dann die Urteilsverkündung geplant.
Beschuldigte bleiben bei ihrer bisherigen Verantwortung.
Das Beweisverfahren wird eörffnet
Vernehmung von Z1 - Generalmayor M
Personalien werden aufgenommen, Wahrheitserinnerung. Z1 ist seit Juli 2005 Landespolizeikommandant in Wien, ab September 2002 stellvertetender Generalinspektor der Wiener Sicherheitswache, von 1991 bis 2000 Abteilungkommandant in Hietzing.
R: Was haben sie zu tun mit diesem Erlass? Es gab da einen Dienstbefehl zum Informationsbrief?
Z1: Der Informationsbrief wurde neu gestaltet, dazu gab es einen Dienstbefehl, dass der Informationsbrief an jeden Beamten ausgehändigt werden soll. Alle Mitarbeiter haben sich verpflichtend zu informieren.
R: Wie hat die Umsetzung funktioniert?
Z1: Die Beamten haben die Informationsbriefe bekommen. Maximal eines hat nicht funktioniert, nämlich die Beamten haben die Informationsbriefe nicht namentlich bekommen. Es sind z.B. 30 Stück ins Wachzimmer gekommen. Die Zuteilung an jeden Beamten war Aufgabe der Wachkommandanten. Es wurde ab 1991 dafür Sorge getragen, dass eine erforderliche Stückzahl zur Verfügung steht. Jeder Beamte sollte einen Informationsbrief in der Hand haben. 1989 waren es 6000 Stück.
R: Wurde den Beamten der Informationsbrief bei der Einschulung zur Kenntnis gebracht?
Z1: Der Informationsbrief ist ein seit Jahrzehnten vorhandenes Informationsmittel, schon seit den 70er Jahren, das ist das einzige Schriftliche und erscheint 4 bis 6 mal im Jahr.
R: Wenn ein Informationsbrief nicht zugeht, würde man das merken?
Z1: Die Informationsbriefe sind laufend zu sammeln. Chronologie sollte sichergestellt sein. Die Seiten waren auch numeriert.
R: Inwiefern ist der Informationsbrief verbindlich?
Z1: Die Verbindlichkeit ist im Dienstbefehl schriftlich festgelegt. Die Wachkommandanten hatten die Anweisungen an die Beamten weiterzugeben und sie zu schulen, das ist festgelegt, ein Wachkommandant kommt seiner Pflicht nicht nach, wenn er die Weitergabe und Schulung verabsäumt. Primär sollen alle Beamten einzeln den Informationsbrief bekommen und lesen, erst im Laufe der Zeit im Rahmen von Dienstbesprechungen kommt es zu Schulungen durch die Wachkommandanten als zweiter Schritt.
SV1 (Polizeigutachter): Es gibt im Informationsbrief 2 Teile: den Magazinteil und den Teil "lesen sammeln wissen". War der Schulungsteil zum lagebedingten Erstickungstod im Magazinteil oder im Teil lesen sammeln wissen?
Z1: In lesen sammeln wissen.
A: Das Selbststudium war für die Beamten verpflichtend?
Z1: Ja, war im Dienstbefehl, jeder einzelne Beamte hatte den Befehl, das zu lesen, darber hinaus gab es die Wachzimmerbesprechungen.
A: Wie wurde das Wissen überprüft?
Z1: Säpter in den Wachzimmerbesprechungen. Eine tatsächliche Kontrolle ist bei der Informationsflut aber schier unmglich.
V2: Sie sind also nicht sicher, dass die namentliche Zuteilung funktioniert hat?
Z1: Ich habe durchaus eigene Erfahrungen. Die persönliche Zuordnung hat funktioniert, nicht aber die namentliche damit sich Beamte angesprochen fühlen. Es wird eine Liste aufgestellt, jede Abteilung erhält eine bestimmte Stückzahl anhand der Personalliste. z. b. 12 werden vom Wachkommandanten persönlich ausgegeben. Die entsprechende Anzahl steht dann bereit. Es gibt keine Namensliste, wo der Erhalt von den Beamten besttigt wird. Allerdings gibt es einen Dienstbefehl, wonach die persönliche namentliche Zuteilung des Informationsbriefes zu erfolgen hat, und zwar als persönliche Zuteilung durch den Wachkommandant. Nicht auf jedem Informationsbrief steht der Name des Empfängers drauf. Das ändert aber nichts an der Verpflichtung, dass der Beamte das lesen und in einem Aktenordner sammeln muss.
R: Können sie sich eine Situation vorstellen, wo Beamte den Informationsbrief nicht erhalten haben?
Z1: Es sind 6000 Menschen. Lückenlos ist das schwer nachzuweisen. Durch den Umstand, dass die Beamten in diesem Verfahren ausgesagt haben, dass sie in Hinsicht auf die positionelle Asphyxie nicht geschult wurden, sind die Mängel in der Informationsweitergabe aufgewiesen worden. Es ist nicht auszuschließen, dass bestimmte Beamte den Informationsbrief nicht erhalten haben.
R: Wie konnten sich Beamten das Wissen verschaffen? Ein Blick in den Computer müsste heute genügen.
Z1: Elektronisch geht's nicht. Der Informationsbrief wird erst seit 3 Jahren elektronisch erzeugt, davor wurde er nur in Papierform hergestellt. Die älteren Ausgaben sind nicht in elektronischer Form aufgenommen worden.
R: Wenn ich jetzt Sicherheitswachebeamter bin, wie komme ich an die Information heran?
Z1: Im Abteilungskommando gibt es eine Aufstellung der alten Ausgaben. Das Kommando hat geöffnet zwischen 7.30 und 15.30h, für Beamte ist es aber betretbar rund um die Uhr. Eine Person, die Hilfestellung bei der Suche nach Information leistet, ist zwischen 7.30 und 15.30h vorhanden.
R: Wie darf ich mir diesen Informationsbrief vorstellen? Ist das eine Aktenmappe? Hat das Zeitschriftenform?
Z1: Der Informationsbrief ist ein A4-Produkt mit 12 bis 16 Seiten, gefaltet, in den 90er Jahren hat er sich mehrmals geändert. In der Mitte befindet sich der Teil lesen sammeln wissen zum Herausnehmen. Meistens in Ockergelb gehalten. Der Informationsbrief hat einen allgemeinem Teil. Außenteil war das Magazin, Bericht über Veranstaltungen besondere Erfolge, Ehrungen. Durch den allgemeinen Mantel des Informatiosbriefes sollte das Interesse der Beamten geweckt werden. In der Mitte steht dann das Wichtige. In den 90er Jahren sind 5 bis 7 periodische Druckschriften sonstiger Art dazugekommen, aber der Informationsbrief ist die einzige Druckschrift geblieben, die verbindlich zu lesen ist.
V2: Es hat also diesen Dienstbefehl gegeben?
Z1: Man kann zwar Dienstbefehle schreiben, wir erkennen aber subjektiv, dass das Wissen nicht in der optimalen Form angekommen ist. Seit 2003 hat daher Generalinspektor Ernst Holzinger jede Wachstube persönlich besucht, damit die Wichtigkeit der Thematik des lagebedingten Erstickungstodes deutlich wird. Anlass war der Vorfall im Stadtpark.
V2: Das war also ein Schritt, damit das Wissen der Beamten erhöht wird.
Z1: Wir haben aus diesem hier gegenständlichen Verfahren erkannt, dass die Beamten das Wissen nicht genügend aufgenommen haben und daher die berufsbegleitende Fortbildung intensiviert. Zu diesem Thema wird jetzt ganz speziell ausgebildet.
V2: Es sind also Informationslücken bei Einzelnen vorhanden, daher wurde die Schulung intensiviert.
Z1: Ja. Wenn eine Organisation im Zuge eines Verfahrens erkennt, dass sich die Beamten als zu wenig geschult erachten, dann kann sich Organisation nicht auf Dienstbefehle zurückziehen. Wenn Mitarbeiter melden, dass sie sich nicht ausreichend geschult fühlen, dann müssen wir nachbessern.
V2: Dann waren objektive Mängel vorhanden in der Ausbildung?
Z1: Ja, da verstehen sie mich richtig.
V3: Sehen sie die Verpflichtung zum Selbststudium als Schulung an? Was verstehen sie unter Wissen lehren?
Z1: Auf den Informationsbrief hat sich alles aufgebaut. Der Informationsbrief war aber nur ein Teil der Schulungen. Wissen ber den lagebedingten Erstickungstod ist Beamten in vielfältiger Form zu Teil geworden, nicht nur im Informationsbrief vermittelt worden.
V3: Wurde intern überprft, ob im Rahmen der Wachzimmerbesprechungen Wissen über den lagebedingten Erstickungstod vermittelt wurde?
Z1: Dazu ist mir nichts bekannt.
V4: Keine Fragen.
V5: Seit wann ist ihnen persönlich das Problem des lagebedingten Erstickungstodes bekannt?
Z1: Seit Beginn der 90er Jahre aus der AEK-Ausbildung. Es ist klar, dass keine Kompression auf den Brustkorb entstehen soll. Wenn ein Mensch sich nicht mehr bewegt, dann ist nach dem erste Hilfe Schema Atmung und Kreislauf zu prüfen, diese beiden Grundsätze sind vermittelt worden.
V5: Bei einem Zusammenwirken von Polizei und Rettung, wer ist da für die erste Hilfe verantwortlich?
Z1: Grundsätzlich ist der Rettungsdienst für erste Hilfe verantwortlich meist ist es aber ein fließender Übergang, wo die Amtshandlung aufhört und die erste Hilfe einzusetzen hat. Zuerst hat jedenfalls die Polizei bei Widerstand zu handeln, es ist ein sehr fließender Übergang
V5: Bei wem verbleibt die Verantwortung für die Zwangsmaßnahmen?
R: Die Frage wird nicht zugelassen, das ist eine Rechtsfrage.
V5: (Verliest ersten Satz vom Akt oben Seite 329) 'Aber selbst wenn der Rettungsdienst beigezogen wird, verbleibt die Verantwortung bei den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes'.
STA: Ist in der Grundausbildung auf das Thema des lagebedingten Erstickungstodes eingegangen worden?
Z1: Im Rahmen der AEK-Ausbildung hätten das diese Beamten lernen müssen. Meines Wissens gibt es auch eine Aufstellung, was an Schulung stattgefunden hat.
V2: In welcher Form ist diese spezielle Problematik angesprochen worden in der Grundausbildung?
Z1: Zur praktischen Durchführung kann ich nichts sagen. Es gab den Erlass mit entsprechenden Beilagen.
V2: Wie war es vor 1999 bzw. 2000?
Z1: Es gab den Pfeffersprayerlass.
V2: Ich halte ihnen vor, dass vom Menschenrechtsbeirat schon kritisiert wurde, dass die Frage im Pfeffersprayerlass irgendwo unter anderem gestreift wurde.
Z1: Die Information ist an alle Trainer ergangen: Keine Kompression am Bauch, Brustkorb und Rücken. Das ist selbstverständlich gelehrt worden.
V2: Es wurde allgemein darüber gesprochen?
Z1: Nein, nicht ohne Zufall ist erst in den späten 90er Jahren das Thema zum Thema geworden. Der Grundsatz war aber lange, bevor es die Vorfälle gegeben hat, bekannt. Das Grundthema: keine Kompression wurde geschult. Aber es ist immer ein Unterschied zwischen Schulung und Einsatz. Da ist die schwierige Situation der KollegInnen vor Ort zu betonen.
SV1: Gibt es eine Dokumentierung zu den tatsächlichen Schulungsinhalten?
Z1: Eine Dokumentierung gibt es darüber nicht.
R: Danke, Zeuge ist entlassen.
V1: Ich habe noch eine Frage.
R: Sie hatten jetzt eine Stunde Zeit, sich Fragen zu überlegen.
V1: Eine ganz kurze Frage. Wann ist eine Amtshandlung beendet?
Z1: Wenn der Widerstand beendet und Fixierung gegeben ist.
Vernehmung von Z 2 - Chefinspektor Heribert B.
Personalien werden aufgenommen Wahrheitserinnerung
R: Sie sind der Verfasser des Erlasses, wo auf die AEK Inhalte und erste Hilfe eingegangen wurde und auf die positionsbedingte Asphyxie. Haben sie persnlich Wahrnehmungen gemacht, dass der Erlass umgesetzt wurde?
Z2: Das war ein Erlass an die Behörde, an alle Bundespolizeidirektionen.
R: Ich frage nochmal: haben sie eine persönliche Wahrnehmung, dass der Erlass umgesetzt wurde?
Z2: Ich habe das nicht persönlich kontrolliert. Welche Anweisungen die Behörde dann weitergibt, ist Sache der Behörde.
R: D.h. sie haben keine Wahrnehmungen, ob im Rahmen der praktischen Ausbildung etwas zur positionellen Asphyxie gelehrt wurde?
Z2: Als der Erlass in Wien umgesetzt wurde, haben die Trainer Gebühren bekommen. Mit der Schulung wurde also begonnen.
R: Was war der Anlass am 19.09.2000 so einen Erlass herauszugeben?
Z2: Der Fall Omofuma und moderne AEK Techniken.
SV1: Einsatzbezogene Anwendung von Körperkraft, welche Erlässe wurden in Wien umgesetzt?
Z2: An sich müssten beide umgesetzt worden sein.
SV1: AEK light Seite 24 a und 24 b, warum wurde die Seite 24 b tituliert?
Z2: Ich weiss nicht mehr welche Techniken das waren.
SV1: Auf 24 b geht es um die positionelle Asphyxie.
Z2: Es kann nur so sein, dass die Technik zusammen gehört und daher a b und c tituliert wurde, nachträglich ist nie was eingefügt worden.
Vernehmung von Z3 - Herr S.
R: Sie sind Verfasser des Dienstbefehles und des Schulungskonzeptes, die die Umsetzung des Erlasses 38201 betroffen haben. Offenbar waren sie mit der Umsetzung des Erlasses betraut. Was wissen sie über die Umsetzung?
Z3: Jeder Erlass kommt in die Dienststellen. Wir als Generalinspektoriat sind mit dem Erlass befasst. Der Erlass selbst wird von uns in einen Dienstbefehl umgearbeitet, dann in die Sicherheitswachebereichsabteilungen verschickt, an alle Kommandanten der uniformierten Polizei in Wien. Das waren damals die Bezirks-Abteilungen 1-23 und Sonderabteilungen wie z.B. die WEGA.
R: Der Dienstbefehl regelt also die Umsetzung des Ausbildungserlasses?
Z3: Mit der Umsetzung des AEK Erlasses wurde die Schulungsabteilung betraut. Diese Dienststelle setzte in der Praxis den Erlass um. Organisatorische Grundlagen sind Aufgabe des Generalinspektorats.
R: Wie das in der Praxis umgesetzt wurde, dazu können sie keine Auskunft geben?
Z3: Nur soweit ich es von KollgInnen gehört habe.
R: Haben sie konkret Wahrnehmungen darüber, dass lagebedingter Erstickungstod behandelt wurde?
Z3: Das war Teil des Erlasses aber nicht Teil des Dienstbefehls. Die Fortbildung ist in einem System zu sehen. Es gibt eine Seminarwoche, alle 2 Jahre sind die Sicherheitswachebeamten zu schulen, erste Hilfe und AEK werden mit Dienstbefehl geregelt.
R: Wie sie den Dienstbefehl im Jahr 2001 verfasst haben, haben sie damals Defizite gesehen, dass den Beamten an der Front das nicht bewusst ist? Was ist ihre subjektive Erinnerung? War da Handeln notwendig oder bloß ein Erlass?
Z3: Ich habe keine Erinnerung daran, ob das ein besonderes Thema für mich war.
R: Wenn für sie lagebedingter Erstickungstod besonders sensibel war, warum hat man nicht sofort darauf geachtet, dass eine verpflichtende Nachschulung vorgenommen wird?
Z3: Meine Erklärung ist: jede Fortbildung steht im Spannungsfeld zum Dienstgeschehen. Der tägliche Dienstbetrieb macht es nicht immer möglich, dass jeder Erlass bis ins Letzte zu den Kollegen vordringt. Wir versuchen das Beste, die Kollegen vorzubereiten, aber wir können keine Garantien geben.
STA: Wird in der Grundausbildung auf diese Problematik geachtet?
Z3: Ja.
STA: Muss das jeder Polizeibeamte in seiner Grundausbildung lernen?
Z3: Wenn es Thema der Fortbildung war, dann war es so, aber das Spannungsfeld zwischen Dienst und Schulung bleibt bestehen.
STA: Gab es eine Schulung genau zu dieser Thematik?
Z3: Die hat es nicht gegeben. Inhaltlich geht es darum, den Kollegen mitzugeben, dass sie erkennen, was sie tun müssen und was sie nicht tun dürfen.
A: Im Rahmen der Ausführung der AEK wurde da ab 2000 lagebedingter Erstickungstod behandelt?
Z3: Das wurde von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet im November 2000. Der entsprechende Dienstbefehl ist aus dem Jahr 2001.
A: Waren da Kompression auf Brust und Bauch ein Thema in den Fortbildungen?
Z3: Das ist mir nicht direkt erinnerlich, nicht in Ausbildung selbst. Es gibt den Erlass, den habe ich gelesen.
A: Ab wann wurde für sie das Thema ein Thema?
Z3: Das muss zur selben Zeit eingeflossen sein in die Fortbildung.
V4: Wie oft findet so eine Schulung statt?
Z3: Es sind 32 Unterrichtseinheiten. Die AEK-Ausbildung dauert 8 Stunden bzw. kombiniert 4 Stunden oder 2 mal 3 Stunden in einem Jahr. Wir haben hier sehr viele Leute in kurzer Zeit zu schulen.
V4: Sind diese Fortbildungen irgendwo dokumentiert? Ich bekomme da von meiner Mandantin gerade einen sogenannten Schießzettel. Die Schießkarte der Beschuldigten P4 wird dem Gericht vorgelegt. Die Beschuldigte gibt Auskunft zum Inhalt der Schießkarte.
V2: Stellt Antrag auf Beischaffung der Schießkarten. Zum Beweis dafür, dass AEK-Ausbildung evt. einen andern Inhalt hatte. Ohne Schießkarten ist Beurteilung des Ausbildungsstandes nicht möglich.
R: Gibt Beweisantrag statt. Wir haben wegen der Feiertage Zeit, die Schießkarten beizuschaffen. Die Ausbildner sind dieselben.
V2: (Legt Schießkarten von fast allen angeklagten PolizistInnen vor).
R: Andere werden beigeschafft.
V6: Es handelt sich um berufsbegleitende Fortbildungen. Wenn der Dienstplan nun aber eine andere Diensteinteilung vorsieht, kann es dann sein, dass die Fortbildung versäumt wird?
Z3: Ja das kann sein. Dienst geht immer vor. Fortbildung findet dann statt wenn es dringend ist.
V5: Lagebedingter Erstickungstod ist ja vorwiegend ein medizinisches Problem. Wer schult da?
Z3: Ausgebildete Sanitäter. Aber keine Mediziner, keine Ärzte. Die dazu notwendige Ausbildung der Sanitäter ist im Gesetz geregelt.
5 min Pause, Fortsetzung 10:40
Vernehmung von Z4 - Herr Z. - Wachkommandant
Personalien werden aufgenommen.
R: Wenn sie sich duch Aussage selbst belasten könnten, z. B. ich hab Informationspflicht verletzt, dann können sie sich jetzt der Aussage entschlagen.
Z4: Ich will aussagen.
R: Es geht um das Problem der Wachzimmerschulungen. Sie waren Vorgesetzter von B. Was ist ein Informationsbrief?
Z4: Der enthält zusätzliche Informationen über dienstliche Sachen als Ergänzung.
R: Was ist für sie so ein Informationsbrief?
Z4: Reine Information. Keine Dienstanweisung.
R: Es gibt da einen Dienstbefehl. Der Informationsbrief sei verpflichtend zum Selbststudium.
Z4: Das war bei keinem Informationsbrief der Fall. Der wird ins Wachzimmer geliefert, aufgelegt oder fallweise verteilt.
R: Es gibt den Infobrief 04 aus 2000 über lagebedingten Erstickungstod.
Z4: Das kann ich nicht sagen, ob ich den erhalten habe.
R: Haben sie den Informationsbrief regelmäßig bekommen und regelmäßig verteilt?
Z4: Im Prinzip schon.
R: Werden bei relevanten Themen Schulungen im Wachzimmer durchgeführt? Haben sie jemals aufgrund von Infobriefen eine Schulung durchgeführt?
Z4: Das kann ich nicht mehr sagen.
R: Haben sie den Infobrief über den lagebedingten Erstickungstod selbst gelesen?
Z4: Das kann ich nicht mehr sagen.
R: (Liest aus dem Informationsbrief vor) Da wird ein Katalog aufgezählt, weil das ein Ringen mit dem Tode ist. Das ist für sie nicht wichtig? Das ist etwas, was täglich vorkommen kann. Das war für sie nicht wichtig?
Z4: Wenn das wichtig gewesen wäre, dann wäre das nachweislich mit Unterschrift zur Kenntnis zu bringen gewesen. Ein Informationsbrief war an unterster Stelle in der Informationspflicht.
SV1: Ist ihnen die Neugestaltung des Informationsbriefes seit 1989 bekannt?
Z4: Der Informationsbrief wurde nicht behandelt. Ich kann mich nicht mehr erinnern.
SV1: Haben sie Schulungen vermerkt?
Z4: Möglicherweise vermerkt aber ohne Themen.
SV1: Wäre es nachweisbar, dass Beamte den Infobrief bekommen haben?
Z4: Nein. Es gab keine persönliche Empfangsbestätigung.
STA: Wenn aber für jeden Beamten das aufliegen sollte. Das heisst doch, dass jedem ein Exemplar zukommen musste.
Z4: Es gibt keine Verpflichtung das nachweislich zu übernehmen.
A: Laut Dienstbefehl 1989 sollte der Informationsbrief im Wachzimmer katalogisiert werden.
Z4: Informationsbriefe werden gesammelt im Prinzip.
A: Sie sagen immer wieder im Prinzip, was bedeutet das?
Z4: Es war grundsätzlich gedacht.
R: Haben sie Informationsbriefe abgelegt? Ja oder nein?
Z4: Im Prinzip geschieht das.
A: Ist ihnen aufgefallen, dass Informationsbriefe nummeriert sind?
Z4: Ja schon.
A: Wo haben sie die gesammelten Informationsbriefe aufbewahrt?
Z4: In jedem Wachzimmer gibt es Schränke wo unzählige Materialien und Akten aufbewahrt werden. Der Informationsbrief steht meines Erachtens am Ende der Informationskette.
A: War die Sammlung für die anderen zugänglich? Die Papierversionen?
Z4: Das kann ich jetzt nicht beantworten, wo der Ordner steht. Normalerweise sollte er im Wachkommandantenzimmer stehen.
A: Seit 1989 waren diese Infobriefe nicht nur zu lesen sondern auch geordnet aufzubewahren.
R: Das hat er schon beantwortet: Er hat sie geammelt, er hat sie den KollegInnen zugänglich gemacht.
A: Das ist ein konkreter Aktenordner oder sind das 10 Ordner.
R: Sind sie jetzt noch Wachkommandant? Wo stehen die Infobriefe in ihrem Wachzimmer?
Z4: Im Wachkommandantenzimmer.
V1: Haben sie jemals eine Schulung auf Basis des Infobriefes im Wachzimmer gemacht?
Z4: Es hat sicher Themen gegeben, die vorgetragen wurden.
R: Wie oft war das?
Z4: Das kann ich nicht sagen.
R: Menschenrechtlich gibt es wohl nichts wichtigeres.
Z4: Schulungen hat es nur gekoppelt mit Dienstbefehl gegeben. An eine konkrete Schulung, die mit einem Dienstbefehl gekoppelt war, kann ich mich nicht erinnern.
V2: Kann es sein, dass Infobriefe geliefert wurden und sie waren auf der Straße im Einsatz?
Z4: Das kann sein, dann werden die Infobriefe zur freien Entnahme liegen gelassen.
V3: Wie lange bleiben Infobriefe liegen?
Z4: Die bleiben sicher eine Zeit lang liegen, dann werden sie entsorgt.
V3: Wann haben sie den Ordner letztes mal gesucht?
Z4: Das kann ich nicht beantworten.
V4: Ein Teil der Mannschaft ist drinnen ein Teil ist draussen, irgendwer kommt und bringt die Briefe ins Wachzimmer. Was passiert, wenn eine Partie auf Urlaub ist? Wie schaut das in der Praxis aus? Ist es möglich, dass jemand um eine Ausgabe 'umfällt'?
Z4: Ja, das ist möglich. Die alten Ausgaben der Infobriefe wurden nicht elektronisiert.
V5: Wie werden Schulungen gemacht, intern oder extern?
Z4: Beides.
V5: Wurden sie von Ärzten zum lagebedingten Erstickungstod geschult?
Z4: Das wurde nie angesprochen in dieser Form.
A: Es geht ja nicht um den Begriff.
Z4: Die Problematik des lagebedingten Erstickungstodes wurde meines Wissens nicht gelehrt.
A: Wann haben sie von der Problematik erfahren?
Z4: Die letzten 2 Monate werden externe Schulungen durchgeführt. Es sind immer wieder Teile dabei, wo Ärzte und Sanitäter vortragen.
A: Wer hat die Informationsbriefe entsorgt? Die waren ja an sich für jeden Beamten.
Z4: Verschieden. Was liegen bleibt, kommt dann zur Papierfabrik.
A: Das wird doch nicht von der Putzfrau entschieden?
Z4: Unterschiedlich. Wird wahrscheinlich von den Wachkommandanten entschieden.
A: Sie sind doch Wachkommandant. Haben sie das mit den Informationsbriefen gemacht oder sind die eh nicht briggeblieben?
R: Die Fragen von A sind doch ganz klar. Haben sie je einen Informationsbrief selbst entsorgt?
Z4: Das kann ich nicht sagen.
V6: Ich hab mich in einigen Kommissariaten umgehört. Die Dinge kommen in ein Eck und werden dann von der Putzfrau entsorgt. Ist das so?
Z4: In der Regel schon.
V2: In letzer Zeit gab es besondere Schulungen zu diesem Thema. Von wem?
Z4: Schulungen in letzer Zeit durch die Wachkommandanten vorgetragen. Bezirksinspektor H. hat das vorgetragen, ist Wachkommandant. Beschuldigter P2 und Beschuldigter P1 sind auch nachgeschult worden. P3 ist auch von Kollegen H. geschult worden. P5 wurde bis heute nicht geschult. Vor zwei Wochen war die Schulung, die habe ich versäumt, weil ich Dienst machen musste. P5 wurde auch von Bezirksinspektor H. geschult.
V2: Seit der letzten Hauptverhandlung werden von der Polizei verstärkt Schulungen durchgeführt?
R: Das wird zum Akt genommen. Abteilung für Personal und Logistiksteuerung, Allgemeine Schießausbilung und Anwendung einsatzbezogener Körperkraft. Das war nach der letzten Hauptverhandlung im gegenständlichen Prozess. Adäquate Schulungsmöglichkeiten zur AEK. Unter AEK findet sich folgender Punkt: Einsatzbezogene Techniken, Lagekontrolle am Boden, usw. Gezeichnet Mag. Horngacher.
V2: Bitte letzten Punkt zur Evidenthaltung zu verlesen.
R verliest.
V2: Es muss also nun ein namentlicher Nachweis über den Besuch des Kurses erfolgen.
Vernehmung von Z5 - Herr Karl J.
R: Frage an alle Parteien: kann ich allen Zeugen gemeinsam 52 vorhalten? Keine Verfahrenstechnischen Bedenken? Es werden aufgerufen Z6, Z7, und Z8. Alles Wachkommandanten. Z7 K., Z8 L., Herr R. ist entschuldigt.
Wahrheitserinnerung: es geht um Folgendes: Thema ihrer Einvernahme ist: Es hat Infobriefe gegeben Es waren zwingend Schulungen vorzunehmen. Wenn sie das rechtswidrig nicht weitergegeben haben, dann könnten sie sich selbst belasten. Wollen alle aussagen?
Alle Zeugen wollen aussagen und warten wieder draussen.
Z5 war im relevanten Zeitraum nur Vorgesetzter von Beschuldigter P5.
R: Ist ihnen so ein Informationsbrief bekannt? Wo befindet sich der?
Z5: Von Bezirkskommando wird der in die Wachzimmer gebracht. Ich persönlich habe sie in die einzenen Fächer der Beamten hineingelegt. Ich habe ihn teilweise gelesen.
R: Ist das für sie Information?
Z5: Das war auf freiwilliger Basis.
R: Ich halte ihnen vor, dass es einen Dienstbefehl gegeben hat. Dieser Informationsbrief war verbindlich für die Beamten.
Z5: Das habe ich nicht so mitgekriegt. Von Informationsbriefen habe ich keine Schulungen durchgeführt, das war allen Beamten selbst berlassen.
R: Ist ihnen der Informationsbrief 04/2000 bekannt? Weil da ja ein routinemßiger Anlass geschildert wird, ausgehend von einer Alkoholisierung.
Z5: Von diesem Informationsbrief habe ich keine Kenntnis.
SV1: Haben sie die Ablage in die Fächer dokumentiert?
Z5: Nein.
A: Im Dienstbefehl steht drinnen, dass der Informationsbrief geordnet aufzubewahren ist.
Z5: Wurde abgelegt, kann aber nur für mich sprechen.
A: Infobriefe sind nummeriert, wissen sie das?
Z5: Ja, das weiss ich schon, ich habe das von früher gewusst, dass sie verschiedene Nummern haben. Für mich zu hause. Ich lese sie manches mal. In der Polizeistation habe ich nicht darauf geachtet. Pro Wachzimmer gibt es 6 Wachkommandanten, kann sein, dass einer mal ausgerückt ist. Es ist möglich, dass kein Kommandant anwesend ist. Bei spontanen Ereignissen kann das sein.
A: Wie oft passiert das im Monat?
Z5: Kann man nicht sagen.
A: Wissen sie, was mit den Fächern der Beamten passiert?
Z5: Die Beamten leeren diese Fächer selbst aus.
A: Waren diese Fächer alle übervoll?
Z5: Die werden sehr wohl verwendet und sind nicht übervoll.
R: Wir werden den Werdegang des Informationsbriefes 04/2000 nicht nachvollziehen können. Bitte wegen der Zeit nicht alles im Detail fragen.
V2: Wie habe ich mir diese Fächer vorzustellen? Sind die allgemein zugänglich?
Z5: Sie sind für Wachzimmerangehörige zugänglich.
V2: Wäre eine falsche Einordnung in ein Fach genauso möglich?
Z5: Ja.
V2: Bedeutet das, dass sie teilweise bei der Empfangnahme der Informationsbriefe nicht anwesend waren?
Z5: Ja, es kann ja sein, dass ein anderer Wachkommandant Dienst hat. Ob er sie einordnet, oder einordnen lässt, kann ich nicht sagen.
V5: Wie schaut ihr Dienst aus?
Z5: Ich habe 12 Stunden Dienst, 12 Stunden frei.
Vernehmung von Z6 - Herr J. - Wachkommandant
R: Ist ihnen bekannt, was ein Informationsbrief ist?
Z6: Wie der Name schon sagt, eine Information.
R: An wen?
Z6: An den, der es liest, an das Wachzimmer.
R: Es wird ihnen schon aufgefallen sein, dass Informationsbriefe in der Stückanzahl bekommen, die der Anzahl der MitarbeiterInnen entspricht.
Z6: Bei uns wurde der Informationsbrief aufgelegt, wo Platz war. Es hat keine persönliche Zuteilung gegeben. Es wurde nicht vermerkt, wer was bekommen hat. Ich hab den Infobrief nie in die Fächer gelegt. Nicht kontrolliert, ob Beamte sich den genommen haben.
R: Hat der Informationsbrief verbindlichen Charakter? Sie sind Wachkommandant. Eine Verpflichtung wird sein, für den Informationsfluss zu sorgen. Bitte nicht mit Ja aber antworten.
Z6: Wachzimmerschulungen mache ich. Keine Ahnung, ob es verpflichtend war. Ich habe nicht regelmäßig den Informationsbrief gelesen. Die Zeit reicht knapp, um die 5 bis 6 Dienstbefehle vorzutragen. Ich habe nicht aus den Informationsbriefen vorgetragen. Von einem Dienstbefehl weiss ich nichts mehr, von 1989, dass Informationsbrief zu lesen und vorzutragen ist.
R: Werden die Informationsbriefe im Wachzimmer gesammelt?
Z6: Nein, das machen alle für sich selber.
R: Haben sie den Informationsbrief 04/2000 gesehen?
Z6: Mittlerweile schon. Wenn ich ihn damals gelesen hätte, hätte ich es den KollegInnen gesagt.
STA: Was passiert eigentlich in Wachzimmerschulungen?
Z6: Zeit dafür ist nur Samstag in der Früh. Wenn Dienstbefehle kommen, werden die besprochen.
STA: War der lagebedingte Erstickungstod jemals ein Thema?
Z6: Meine Ausbildung ist schon so lange her. Ich habe das nicht gelernt. Meine Grundausbildung war 1975.
STA: Generalmajor M. hat gesagt, es ist gelehrt worden.
Z6: Dann werde ich es wohl vergessen haben.
A: Mir ist nicht klar, wie sie etwas vergessen können, was zu ihrem alltäglichen Einsatz gehört.
Z6: Das war ein Einzelfall.
A: Fixierung am Boden kommt oft vor?
Z6: Nicht so oft. Meine letzte Bodenfixierung ist 15 Jahre her.
V5: Wie lange sind sie Polizeibeamter?
Z6: Ich bin seit 1978 auf der Straße.
Vernehmung von Z7 - Wachkommandant Alois S.
R: Ist ihnen der Informationsbrief bekannt? Hat der verbindliche Wirkung, wozu dient der?
Z7: Lesen sammeln wissen, steht auf dem Informationsbrief. Ich hab das als reine Information aufgefasst.
R: Haben sie das regelmäßig gelesen?
Z7: Kann ich nicht sagen. Gegenständlichen Informationsbrief habe ich nicht gelesen. Ich habe 60-70 % der Infobriefe gelesen. Das war nie Gegenstand der Wachzimmerschulungen.
R: Ist ihnen der Dienstbefehl bekannt, dass diese Informationsbriefe von allen Beamten zu lesen sind?
Z7: Seit Juli 2000 bin ich Wachkommandant. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich Wachkommandant von irgendeinem der Beschuldigten war. (Beschuldigter P4 bestätigt, dass Dienstgruppe eine andere war).
SV1: Offiziell laut dem mir vorliegenden Dientsplan war es schon so.
Z7: Ich war im Dezember in der hinteren Zollamtsstraße, das war Dienstgruppe C, die Beschuldigten Kollegen waren in Gruppe B.
R: Das was beim Generalinspektorat der Sicherheitswache vermerkt wurde, stimmt also nicht?
Z7: Ja, das ist erst später auf meine Intervention berichtigt worden.
R: Letzte Frage war, ob sie Sorge getragen haben, dass Informationsbriefe zu verteilen sind.
R: (liest aus dem Impressum des Informationsbriefes vor) Dieser Passus ist ihnen nicht bekannt?
Z7: Nein.
A: Beschreiben sie uns bitte den Weg der Papierfassung.
Z7: Von Streifenwagen zum Wachzimmer transportiert worden. Theoretisch hätte ich den Dienstbefehl zu lesen.
A: Wie kann es passieren, dass ein Dienstbefehl aus 1989 von allen Wachkommandanten nicht gelesen wurde?
Z7: Es kann sein, dass der Dienstbefehl nicht zu den Wachzimmern gekommen ist. Dienstbefehle werden entlang der Schlagwortsammlung abgelegt.
A: Anregung, es möge ausgeforscht werden, ob der Dienstbefehl 164 auf die einzelnen Wachzimmern verteilt wurde.
SV1: Ich habe eine Kopie vom Original, daran hängt eine Verteilerliste an alle Wachzimmer. Dieser Dienstbefehl ist also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit an die Wachzimmer verteilt worden.
V6: 1989 war nur Beschuldigter G. im Dienst, alle anderen sind zu jung.
Vernehmung von Z8 - Herr L. - Wachkommandant
Z8: Ich war in diesem Zeitraum nicht im fraglichen Wachzimmer tätig.
R: Warum entsprechen diese Dienstaufzeichnungen nicht der Realität?
Z8: Ich war Wachkommandant von P4 aber nur bis 1999.
R: Sind ihnen Informationsbriefe bekannt, welchen Stellenwert haben die?
Z8: Das war eine Information. Ich kann mich an den Dienstbefehl aus 1989 nicht erinnern.
R: Wie haben sie Vorsorge getroffen, dass die Informationsbriefe verteilt werden?
Z8: Ich habe mit Bleistift Namen draufgeschrieben, damit sie alle persönlich entnehmen. War im fraglichen Zeitraum nicht Vorgesetzter von den Angeklagten.
Mittagspause, dann in einer halben Stunde Einvernahme.
Um 12.45 Uhr geht es weiter.
Vernehmung Z9 - Herr B. Chefinspektor, Chefausbilder
R: Habe vor Jahren einen Selbstverteidigungskurs bei Z9 gemacht. Kenne ihn aber nicht privat. Keine Befangenheit. Sie waren der Verfasser des Dienstbefehls zur Umsetzung der Anwendung der Körperkraft?
Z9: Ich kann so einen Dienstbefehlt gar nicht geben. Als Chefinspektor. Bin seit Mai 2003 Dienstführer des Rechargenkurses = Ausbildungskurse. Davor Dienstführer der Ausbildung. 2000 hatte ich diese Funktion eingeschränkt. Bin seit 1984 in der Ausbildung. Bin nicht für die Grundausbildung zuständig. Oberst Matzka war dafür zuständig.
R: Zwei Möglichkeiten für Erstickungstod: wann und wie wurde Sicherheitsbeamten die Problematik zur Kenntnis gebracht? Eines der Grundprinzipien, dass mann im Bereich der Atmung, den Oberkörper freihält. Das wird schon in Grundausbildung unterrichtet? Können sie uns etwas über die Grundausbildung sagen?
Z9: Ich habe mit der Grundausbildung nichts zu tun.
R: Haben sie eine Grundausbildung gemacht?
Z9: Ja, 1974, die Sache mit der Atmung hat man damals nicht gekannt.
R: Das war nicht meine Frage. Wurde da behandelt, wie Atmung funktioniert?
Z9: Nein, nur Bewusstlosigkeit wurde behandelt.
R: Das ist auch nicht Thema, war nur eine Randbemerkung.
SV3 (Funktion: Jurist?, Spezialist für AEK-Vorschriften) zeigt AEK-Vorschriften, hält sie in den Hnden.
Z9: Die AEK-Vorschriften kenne ich seit 1999.
SV3: Es gibt 2 AEK-Vorlagen: 1998 und 2000.
Z9: Ich habe eine aus dem Jahr 1999. Die habe ich dabei, ist draussen im Aktenkoffer.
Richter fordert ihn auf, diese aus dem Aktenkoffer zu holen. Z9 legt vor AEK aus dem Jahre 1999 Zahl (?).
R: Auf seite 22 der AEK-Vorlage von Z9 im Gegensatz zu der AEK OEM147 (?) v. 2000 auf S. 22 befindet sich nicht die Anmerkung, dass bei der Bodenfixierung zu achten ist, dass sie nicht zu lange dauern darf. Es steht: 'in gestreckte Bauchlage bringen, .......' Da steht nichts von Atemwegen. Auf S. 24: Täter in waagrechter Position, sämtliche Zusätze fehlen, die in AEK OEM147 v. 2000 vermerkt sind.
Z9: Per fax wurde der Erlass v. 2000 am 20.7.2005 übermittelt wo Aktenseite 24B drin war.
R: S. 22 und 24 werden kopiert. Was waren für sie die Grundlagen, ihrer Schulungen im Unterricht.
Z9: Der AEK Erlass. Skript ist von 1999, Ausbildung begann 2000. Ich bin mit der Detailplanung befasst.
R: Ist ihnen der Erlass v. 2000 Zl. 38201/136II bekannt? Dieser Erlass enthält die Verordnung, die neueren AEK-Vorschriften. In diesem Erlass wurde auf das Probelm der Fixierung verwiesen, nicht im Rahmen der AEK, sondern im Rahmen der ersten Hilfe.
Z9: Dieser Erlass wurde mir 2000 bekannt (ca. Oktober)
R: Da waren die Kopien S. 24b vorhanden?
Z9: Nein, die praktischen Unterweisungen habe ich nicht bekommen, nur die AEK-Unterlagen. Mir war nicht bekannt, dass es eine aktuellere Ausgabe gibt.
R: Sie als Chefausbilder haben erst am 20.07.05 erfahren, dass es aktuellere Ausbildungsunterlagen gibt? S. 24a und 24b waren ihnen nicht bekannt?
Z9: Nein. Jeden Freitag gab es Instruktorentraining, Teilnahme 2x pro Monat war Pflicht.
R: Haben die Instruktoren dieses AEK-Heft bekommen? Jeder Einzelne?
Z9: Ja, jedes Wachzimmer.
R: Welche AEK wurde ausgeteilt? 1999 oder 2000?
Z9: Die 1999, bis Juli war nicht bekannt, dass es die 2000 Ausgabe gibt.
R: Auf positionsbedingte Asphyxie wurde im Rahmen der Ersten Hilfe hingewisen. Ist das auch bei AEK Thema?
Z9: Nein, aber AEK werden ausgeführt. Wenn der Grund fehlt, jemanden zu fixieren, ist diese Technik einzustellen. Dieses Phänomen wurde bei Omofuma akut. Bei uns wurde nur auf Bewusstlosigkeit allgemein eingeleitet. Wir haben uns konzentiert auf AEK-Techniken, nicht auf Erste-Hilfe an Ort und Stelle, das ist Arbeit der Sanitäter. Bzw. wird im Erste-Hilfe-Kurs vermittelt, nicht in AEK.
R: Wie wurde Seibane Wague fixiert?
Z9: Ich habe nur die Informationen, die alle anderen aus der Presse haben.
R: Seibane Wague wurde auf eine Tragbare gelegt, wurde in Bauchlage auf den Boden gerungen, in Bauchlage fixiert, dann minimal gesichert 1 - 2 Minuten, Fußfesseln wurden angelegt. Wie wird generell gelehrt jemanden zu fixieren? Was wird gemacht, wenn jemand schon Fußfesseln hat? Wie werden Fesseln angelegt? Wie wird jemand fixiert, damit man Fußfesseln anlegen kann?
Z9: Das Anlegen der Fußfesseln wird nicht geschult, nur die WEGA macht das, die haben aber eigene Schulungen. Wenn ich jemanden die Hände am Rücken fessele, gibt es Fesseltechniken.
R: Ich habe einen Sachverständigen bestellt wegen Fixiertechniken, möchte jetzt wissen, wie es unterrichtet wird, das Fixieren.
Z9: Wie üben gegenseitig aneinander, spüren dabei, wie die Technik funktioniert, wie die Schmerzen sind.
R: Wird geschult, dass jemand in Bauchlage fixiert wird?
Z9: Das wird nur dann gemacht, wenn es die Situation erfordert.
R: Haben Sie jemanden unterrichtet, es ist notwendig, dass jemand in Bauchlage fixiert wird?
Z9: Ja.
R: Welche Griffe werden unterrichtet?
Z9: Man muss Person in sitzende Position bringen, wenn er nicht mehr atmen kann, aus der liegenden Position.
R: Im Erlass 2000 gibt es die Anmerkung, haben sie schon unterrichtet was auf S. 22 steht, jemanden in gestreckte Bauchlage bringen?
Z9: Dass Atemwege freizuhalten sind, wird in Erste Hilfe unterrichtet. Fuß wird unter Kopf gelegt, damit sich Person nicht verletzt, unter Schonung der Person sicher lagern. In der praktischen Übung wird nicht herumgeworfen. Bei Amtshandlung ist das nicht so, da schlägt er ja um sich. Am Bauch wird nicht fixiert, da wird kein Druck ausgeübt. Wir haben eine Technik für einen am Rücken liegenden.
R: Jetzt geht's ums auf dem Bauch liegen.
Z9: Druck wird bei Bauchliegenden auf die Schulter ausgeübt.
R: Fixierungsmaßnahmen waren auf den Knien und auf dem Rücken von Seibane Wague. Gibt es für den Bereich Rücken, Schultern und Hüften Fixierungsgriffe, die gelehrt werden?
Z9: Grundhaltetechniken: Rücken, Schulter, Hüften. Wenn der um sich schlägt, ist das ganze nicht kontrollierbar.
R: Woher wissen sie von der 4-Minutengrenze S. 24.
Z9: Aus der Aussendung vom Chefarzt 2003 im Intranet.
SV: Jetzt liegen 3 AEK: 1998, 1999, 2000.. Der AEK-Erlass scheint auf Seite 5 auf. Schulungsprogramm ist noch im Anhang 1 zu erfolgen. Erlass beginnt Nov. 2000. auf vorherigen Erlass wird bezug genommen, als Beilage 1 angeheftet. Mit dem Erlass wurde die Version aus Jahr 2000 übermittelt.
Z9: Leider nicht, habe erst 2005 davon erfahren.
SV: Von wem haben sie ihre Version erhalten?
Z9: Die lag in meinem Postfach. So ein Postfach hat jeder.
SV: Sie können nicht sagen, von wem sie diese Version erhalten haben?
Z9: Ich kenne den Absender nicht.
SV: Es geht um die Beilage, die sie vorgelegt haben 1999er Version. Wer war Verfasser, Absender dieser Version?
Z9: Das kann ich nicht sagen.
SV: Ist es üblich, auf Karten Ausbildungen zu dokumentieren? Z9: Ja, es ist schon passiert, das ein Teilnehmer seine Karte vergessen hat, er hat dann den Stempel nachbekommen. Wir haben Unterlagen über die Teilnehmer.
SV: Ein Widerspruch. Zwischen den Terminen, AEK, Termine sind 'Einzelstocktermine'(?). Was wurde an diesen Terminen ausgebildet? AEK oder Einzelstock?
Z9: Man kann jemanden nicht 3 Stunden schießen lassen, dazwischen als Auflockerung auch AEK.
SV: Vor der Reform hat jeder Polizeischüler eine bestimmte Stundenanzahl an AEK in der Grundausbildung absolviert?
Z9: Ja, aber kein AEK-Trainer hat in der Grundausbildung E2C (= Grundausbildung) unterrichtet.
R: Im Rahmen der AEK wurde unterrichtet, wie jemand auf dem Boden zu fixieren ist und den Täter - (Richter korrigiert sich) die Person so schnell wie möglich aufzurichten?
Z9: Wahrscheinlich ja, ich kann aber keine verbindliche Aussage machen.
SV1 (wahrscheinlich Mediziner, hat Skizze von Körper, auf dem - für das Publikum im Saal nicht sichtbar - Körperteile gezeigt werden): Schulterfixierung mit ca. 20 % wovon?
Z9: Vom eigenen Körpergewicht.
SV1: Wo sind die Fixierungspunkte (zeigt Skizze)?
Z9: Die Abbildung entspricht nicht der Realität, weil Kopf entweder links oder rechts ist - auf der Seite. Es wird unterrichtet, wie der Kopf fixiert wird.
SV1: Dann wird mittels Knieeinsatz mit 20 % des eigenen Körpergewichtes der Hals fixiert/unterer Schulterbereich. Fixierung dauert so lange, bis der Erfolg eintritt. Aber nicht mit dem gesamten Körpergewicht.
Z9: Kniefixierungen (Kopf, Schulter, ???), mit dem Knie, keine prozentuelle Vorgabe, aber nicht mit dem ganzen Körpergewicht.
STA: Wird da näher drauf eingegangen?
Z9: Das hängt davon ab, wie sehr er sich wehrt. Wenn er sich wehrt, muss er zu seinem eigenen Schutz fixiert werden. Das fällt ja alles unter das (?-)Gesetz.
STA: Sie sollen ja sofort aufhören, wenn der Widerstand nachlässt? Warum?
Z9: Wenn der Widerstand nachlässt, ist die Person bewusstlos oder hat den Widerstand aufgegeben.
A: Die Fixierung sollte für das Anlegen der Handfesseln da sein. Was, wenn jemand schon Handschellen hat? Wird Unterschied zwischen normaler Amtshandlung und einer wo es auch tobende Psychose gibt gelehrt?
Z9: Da sind wir nicht drauf eingegangen. Das können wir nicht lehren, jeder Einsatz ist unterschiedlich. Wenn jemand schon gefesselt ist, sollte das eigentlich nicht notwendig sein.
STA: Wo ist der Anhang, warum haben sie sich nicht darum gekümmert?
Z9: Das war mir nicht bekannt, habe nicht mitgewirkt an der Zusammensetzung dieses Skriptums.
STA: Dachten sie, da hat sich eh nix geändert? Beilage?
Z9: Solche Erlässe kriegen wir am laufenden Band.
A: Es war ja nicht irgendein Erlass.
R: Es stand da, dass es einen Anhang gibt, warum haben sie ihn nicht angefordert?
Z9: Das kann ich nicht mehr beantworten.
A: Wie wird bei Kniefixierung die Gewichtsverlagerung beigebracht?
Z9: Das wird erzählt und ausprobiert.
A: Wenn jemand schon mit Händen am Rücken gefesselt ist, muss da auch fixiert werden? (Richter sagt was, A schüttelt den Kopf und sagt nix mehr).
Z9: Das ergibt sich in der jeweiligen Situation. Bei Übungen übt niemand Gegenwehr aus. Sagt aber Bescheid bei Schmerzen. Schwierig zu unterscheiden, ob jemand Widerstand setzt oder ....
V(?): Ist es richtig, das es besser ist wenn mehr Leute weniger zudrücken als weniger Leute mehr?
Z9: Das kann ich nicht beantworten.
V(?): 1999 haben sie zum ersten mal im Erlass 'positionelle Asphyxie' gelesen? Woher wussten sie, was das ist?
Z9: Das kann ich nicht mehr sagen. Schulungen sind Basisschulungen. Es gibt keine Schulungen für tobende Psychose.
V: Ich rede von einer 50 kg Frau, sie konnte von mehreren nicht fixiert werden. Die Lösung wäre: je mehr Beamte desto besser.
Z9: Ja.
R: Jetzt wird aber nur der konkrete Fall behandelt. Wie unterrichten sie, wie die Beine fixiert werden?
Z9: Wie im AEK-Erlass steht, ein Bein festhalten, ist keine sportliche Sache. (Z1 zeigt auf Skizze, wo Beine zu fixieren sind) im hinteren Kniebereich, Kniekehle, Fixierungen werden kniend geleistet. (Z1 holt ein Skript mit Bildern).
R: Schulterbereich (oberer Bereich, Gesichtsbereich), entweder oder fixieren. Wenn Kopf fixiert wird, dann Schulter nicht?
Z9: Die Schulter muss ich auf jeden Fall fixieren.
R: Es wird immer unterrichtet, wie eine Person fixiert. Oder auch wie 2, 3, oder mehr eine Person fixieren?
Z9: Nein, nur wie eine Person fixiert, wird unterrichtet.
R: Eine Person fixiert, gibt es Direktiven über die Anzahl derer, die fixieren?
Z9: Nein, Schlagwort 'Verhältnismäßigkeit'.
R: Fixierten Menschen aufrichten? Wird in berufsbegleitender Fortbildung der Einsatz von Körperkraft gelehrt?
Z9: Ein Seminar dauert 2 Jahre (berufsbegleitende Fortbildungen), ist für langfristige Ausbildungsziele gedacht (in 4 tägigen Seminaren werden verschiedene Lehrinhalte vermittelt).
Z1 erzählt einzelne Bildungsinhalte dieser Seminare. Von Feuerwehr bis Wiener Verkehrsbetriebe.
PAUSE
Z10 Herr Z. - Inspektor, zustndig für die praktische Umsetzung der Ausbildung
Z10: Ich war 1999 - 2003 für die praktische Umsetzung der Ausbildung zuständig.
R: 2000 war Erlass in dem der Begriff 'positionelle Asphyxie' erscheint.
Z10: Ich habe heuer mitte des Jahres von diesem Erlass erfahren.
R: Vor oder nach unserem Prozess?
Z10: Das weiß ich jetzt nicht mehr.
R: AEK war ihnen schon früher ein Begriff?
Z10: Nicht der Erlass, sondern Seite 24 b - wo es um Fixierungstechnik am Boden und Transporttechnik geht. Die habe ich einmal kurzfristig gesehen bei einem Besuch in der BPD, ca. Juli/August 2005. AEK-Vorschriften aus 1999 sind mir ein Begriff. Meine Aufgabe in der praktischen Trainerarbeit ist auch die Multiplikatoren, das sind die Instruktoren zu schulen. Ich hab das Programm entsprechend der Richtlinien unterrichtet.
R: Sind die Schulungsinhalte die gleichen wie bei Z9?
Z10: Ja, wir haben uns abgesprochen bezüglich der Schulungsinhalte.
R: Der Begriff 'lagebedingter Erstickungstod' war bis 2005 nicht bekannt?
Z10: Stimmt. Ab 9/2004 wurde Atmung im Rahmen einer 3tägigen Weiterbildung durchgeführt. Inhalt wurde vorgetragen. Dann wurde AEK wieder in Fortbildung eingeführt. Ich habe über lagebedingten Erstickungstod referiert.
R: Ab 2004 wurde lagebedingter Erstickungstod unterrichtet?
Z10: Ja, in Bauchlage liegende sofort aufrichten wurde auch früher unterrichtet. Im Bereich Oberkörper haben wir 2 Fixierungstechniken: Armhebel-Belastung von max. 20 % des Körpergewichts des Beamten.
R: Darf man im Bereich des Rückens (Zentrum des Rückens) fixieren mit Körpergewicht? Wird da etwas geschult oder soll der ausgelassen werden?
Z10: Niederhalten nur mit Körpergewicht wäre nicht zielführend, weil dadurch der Beamte die Kontrolle verlieren wrde. Deswegen wird das nicht unterrichtet.
R: Wird unterrichtet, dass jemand in Bauchlage fixiert wird? Ist das ein Thema?
Z10: Ja, das sind Schulungsinhalte.
R: Machen sie darauf aufmerksam, den Körperstamm freizuhalten (Mitte des Rückens). Ist das das kleine 1x1?
Z10: Aufgrund des Vorgetragenen kann es nicht zu einer übermäßigen Gewichtsverlagerung auf die Mitte des Rückens kommen.
R: Korrekt angewandte Techniken können keine Belastung für den Körper werden. Machen sie darauf noch aufmerksam?
Z10: Stimmt so.
R: Wird auch unterrichtet, dass mehrere gemeinsam fixieren?
Z10: Es wird immer nur einer fixiert.
SV: Wer hat die AEK bei der Grundausbildung abgedeckt, vorher?
Z10: Nach meinem Wissensstand die Sportlehrer.
SV: AEK 1998, 2000 dritte version v. 1999.
Z10: Ich kenne die Version von 1999.
SV: Den Erlass über die Beilage?
Z10: Ich habe die Beilage erst Mitte 2005 gesehen. Für mich waren die Ausbildungsinhalte maßgeblich. Erlässe wurde von Berhanek behandelt. Dritte Fassung, von 1999, wurde uns über den üblichen Dienstweg zugetragen. Mit Dienstvorschrift kommt automatisch ein Erlass.
SV: Schießkarten mit ES (IS) Weiterbildungen, was war ihr Inhalt?
Z10: Begleitende Körpertechniken, die sich nur auf Techniken (?) beziehen.
SV: Das zu Boden bringen wird das gelehrt um diesen dann Fesseln anzulegen oder gibt es andere Gründe?
Z10: Handfesseln anlegen, und dann, wenn es die Situation zulässt mit der Fixierungstechnik aufhören. Auch um Tritte und Schläge für den Beamten zu behindern. Ein Gefesselter in Bauchlage ist sehr eingeschränkt beweglich.
V: Wenn man gefesselt steht, ist das Schlagen und Treten schwieriger?
R: Das ist von SV zu beantworten. Wurde unterrichtet, dass mit Handfesseln in Bauchlage Widerstand geleistet werden kann?
Z10: Nein, das war nicht möglich.
R: Bei den Ausbildungen, wie viele Teilnehmer sind anwesend (Auszubildende)?
Z10: Bei einer Seminarreihe 3 - 4 Tage-Schulungen bis maximal 25 Leute, 2 Vortragende, im Rahmen der Reservekompanie 40 Teilnehmer, 2 Trainer. Eine AEK-Einheit netto 3 Stunden in der Berufsausbildung.
V: Nicht jeder Teilnehmer kann einmal als Fixierender und Fixierter teilnehmen bei 3 Stunden.
Z10: Das Ausmaß der Übungen ist nicht zufrieden stellend für alle. Nicht alle kommen zu 100% dran. In der Ausbildung ist es nicht möglich zu schulen, wenn jemand tobt oder Widerstand leistet. Wir sind schon froh, wenn wir das Leuten in Gruppen näher bringen können. Andere Maßnahmen werden nicht gelehrt aus Zeitgürnden. Bei 40 Teilnehmern sind das 20 Paare. Wir zeigen Übungen vor. Jeder der Trainer betreut je 20 Leute. Die Möglichkeit, dass mehrere eine Person fixieren wird nicht geübt, es wird darüber gesprochen.
V: Wird gelehrt, wie tobende Psychosen behandelt werden?
Z10: Nein, ich habe eine erlebt, könnte sie aber nicht lehren. Da hat WEGA menschenwürdig die Person zu Boden gebracht, die wurde dann vom Arzt versorgt. Die tobende Psychose zu bändigen war nicht möglich. Es haben ca. 15 - 20 Beamte teilgenommen. 5 - 6 Leute haben den Tobenden mit Seilen zu Boden gebracht.
R: Ich möchte nicht alle Psychosen in Wien behandeln.
STA: Gibt es einen Punkt, wo einschreitende Sicherheitsbeamte sagen müssen, jetzt müssen wir die WEGA holen?
R: Ein WEGA-Beamter hat schon im Verfahren gesagt, die Fixierung war nicht ok. bzw. er würde es nicht so machen. Bitte den Akt zitieren oder die Frage allgemein formulieren.
STA: Gibt es Situationen, in denen klar ist, die Sache geht über unsere Ausbildung hinaus, wir müssen Ausgebildete holen?
Z10: Dann müsste man ablassen von der Amtshandlung.
R: Das ist jetzt ein Durcheinander. Ich formuliere mal: müssten Sicherheitsbeamte von sich aus sagen, jetzt brauchen wir speziell Ausgebildete zb. Leute von der WEGA?
Z10: Es ist nicht möglich die Amtshandlung zu unterbrechen um Unterstützung anzufordern.
STA: Es müssen ja nicht alle unterbrechen, einer kann ja die Unterstützung anfordern.
R: SV kann das behandeln. Haben sie um Unterstützung gesucht?
Z10: Ich habe ungefähr gesagt, wir brauchen Unterstützung, das Wort Unterstützung ist gefallen.
:: 2. Teil des Protokolls vom 28.10.2005