Die Frage, ob das Wieder- aufnahme- verfahren für Mumia Abu-Jamal durchsetzbar ist, hängt vor allem davon ab, ob die Verteidigung weiterhin durch Spenden finanziert werden kann.
Aufruf von :: Internationales Verteidigungskomitee (IVK) Bremen
Januar 2006
DRINGENDER NEUER SPENDENAUFRUF DER VERTEIDIGUNG VON MUMIA ABU-JAMAL
»Im Namen der Gerechtigkeit bitten wir Sie um Ihre Unterstützung und eine großzügige Spende im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.«
Angela Davis, Sprecherin der US-Kampagne gegen die Todesstrafe
Mit seinen Grüßen an die diesjährige 11. Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin hat Rechtsanwalt Robert R. Bryan, Mumia Abu-Jamals Hauptverteidiger, die dringende Bitte verbunden, die Verteidigung gerade jetzt nicht im Stich zu lassen. Die Kosten für Reisen zu Anwaltsbesuchen im Todestrakt, die Suche nach neuen Entlastungszeugen und Beweismitteln mit Hilfe von sachkundigen privaten Ermittlern sowie die umfangreichen juristischen Prozeduren verschlingen im Monat rund 10.000 US-Dollar (~ 8.000 Euro). Im Saal der Konferenz wurden daraufhin spontan über 800 Euro gesammelt!
Bislang wurde die Arbeit des nur aus AnwältInnen des Vertrauens bestehenden Teams ausschließlich mittels Spenden aus den USA und Europa finanziert. Diese Spenden fließen seit einiger Zeit leider nur noch minimal, wodurch die Verteidigungsarbeit erheblich erschwert und letztlich gefährdet wird.
Die AnwältInnen arbeiten seit Beginn ohne Honorar, können aber die anderen anfallenden Kosten nicht mehr allein tragen.
Das Team ist fachlich hochkarätig besetzt und bietet Gewähr, Mumia Abu-Jamals Wiederaufnahmeverfahren auf der juristischen Ebene zum Durchbruch zu verhelfen. Es setzt sich zusammen aus:
Robert R. Bryan aus San Francisco, Fachanwalt für die Todesstrafe und langjähriges Vorstandsmitglied der National Coalition to Abolish the Death Penalty;
Jill Culbert, Fachanwältin für die Todesstrafe in der Sozietät von Mr. Bryan;
Steven W. Hawkins, Anwalt des Rechtshilfefonds der NAACP (National Association for the Advancement of Colored People), Mitglied der National Conference of Black Lawyers und langjähriger Geschäftsführer der National Coalition to Abolish the Death Penalty;
Judith L. Ritter, Professorin für Rechtswissenschaften an der Widener University School of Law, Delaware Campus.
Die Notlage wenden!
Die sich zuspitzende finanzielle Notlage trifft Mumia Abu-Jamal und sein Verteidigungsteam in einer Situation, in der der juristische Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren nun auf eine Entscheidung vor den Bundesgerichten zuläuft und es reale Chancen für einen neuen Prozeß gibt (siehe Artikel :: hier), gleichzeitig aber die Kräfte, die auf eine Vollstreckung des Todesurteils drängen, unermüdlich öffentlich und hinter den Kulissen wirken. Die Verteidigung darf in dieser Situation nicht geschwächt werden!
Robert R. Bryan: »Mehr denn je kommt es jetzt auf die Unterstützung und das Handeln der Solidaritätsbewegung an: Wenn wir verlieren, wird Mumia hingerichtet! Die Zeit läuft uns davon...«
Die Kampagne gegen die Todesstrafe und zur Unterstützung von Mumia Abu-Jamal ist im Moment zahlenmäßig schwach, braucht deshalb jede erdenkliche Unterstützung beim Sammeln von Spenden.
Jede/r kann ohne großen Aufwand etwas dafür tun, Mumia Abu-Jamal nicht seinen Henkern in Pennsylvania und Washington D.C. zu überlassen. Beispiele sind unter »Was tun? - Einige Vorschläge« im neuen Aufruf »Jetzt kommt es auf die Solidaritätsbewegung an«. (Zu finden :: hier).
In der Vergangenheit war die Phantasie der SpenderInnen groß: Einnahmen aus Soli-Konzerten, Soli-Discos oder Lesungen mit Mumia Abu-Jamals Büchern, »Spenden statt Geschenke« bei Familienfeiern, Flohmarktverkäufe, Bücherbörsen, GewerkschafterInnen haben geschlossen ihr Delegiertengeld von Versamlungen und Zimmerleute ihren Lohn aus einem Bauprojekt gespendet etc. Die Höhe spielt bei all dem keine Rolle, auch kleine Spenden wachsen zu großen Summen heran!
Jede Spende von Einzelnen, Gruppen und Organisationen ist willkommen und wird garantiert ohne Abzüge an das Verteidigungsteam weitergeleitet. Darüber besteht zwischen Rechtsanwalt Bryan und dem IVK Bremen eine rechtsverbindliche Vereinbarung.
Weitere Möglichkeiten:
Patenschaften
Das sind feste Beträge, die jeden Monat per Dauerauftrag auf dem Spendenkonto eingehen. Sie helfen der Verteidigung besonders, weil sie dann jeden Monat mit einem finanziellen Grundstock kalkulieren kann.
Darlehen
Wer sein Geld nicht spenden kann, aber einen bestimmten Betrag für ein bis zwei Jahre zur Verfügung stellen kann, bekommt einen verbindlichen Darlehensvertrag, der auf Wunsch auch den Ersatz des Verlustes der Sparzinsen einschließt. (Bitte genauere Informationen beim IVK anfordern!)
Spendenkonto for BR Deutschland und umliegendes europäisches Ausland:
Unter dem Stichwort »Verteidigung« Spenden bitte an:
Archiv 92/Sonderkonto Jamal
S.E.B. Bank Bremen
Konto-Nr. 100 8738 701 (BLZ 290 101 11)
(Überweisungen aus EU-Ländern:
IBAN DE78 2901 0111 1008 7387 01 - BIC: ESSEDDE5F290)