18-jähriger Schubhäftling starb in Sicherungszelle - Staatsanwaltschaft Linz: Für Anklage "keine genügenden Gründe"
Drei Monaten hat die Staatsanwaltschaft Linz rund um den aufklärungsbedürftigen Tod des 18-jährigen Schubhäftlings Yankuba C. ermittelt: Jetzt wurde überraschend die Strafanzeige zurückgelegt.
Es sei die "Anzeige gegen unbekannte Täter zum Nachteil von Yankuba C. geprüft und keine genügenden Gründe gefunden worden, ein Strafverfahren zu veranlassen", heißt es in einer, dem Standard vorliegenden, Begründung. Yankuba C. starb am 4. Oktober unmittelbar nach einer ärztlichen Untersuchung in einer Sicherungszelle des Linzer Polizei-Anhaltezentrums (PAZ). Nach dem Tod des jungen Gambiers wurden massive Anschuldigungen gegen die Polizei erhoben. Vorwürfe etwa über so genannte "Hitzezellen", der Standard berichtete, wurden aber stets dementiert.
Der Klubobmann der oberösterreichischen Grünen, Gunther Trübswasser, sieht in der Verfahrenseinstellung "angesichts der vielen offenen Fragen eine ungeheuerliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Linz".
Dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft "weitere Ermittlungen zu den ungeklärten Umständen des Todesfalls verhindert, ist einfach skandalös", kritisiert Trübswasser. Helmut Blum, Linzer Anwalt der Familie von Yankuba C., setzt seine Hoffnung auf den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). "Wir haben dort Beschwerde eingereicht, da wir erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schubhaft und vor allem der Unterbringung in der Einzelzelle haben", so Blum zum Standard.
Der Termin für die mündlichen UVS-Verhandlungen in Wien ist mit 31. Jänner fixiert, am 14. Februar hat der UVS zusätzlich die Eltern und den Bruder des Opfers geladen. "Parallel erwägen wir beim Landsgericht Linz einen Antrag auf Einleitungen von Voruntersuchungen zu stellen", erläutert Blum. Dann müsste sich ein Drei-Richter-Senat mit dem Fall beschäftigen.
Der Standard, 25. Jänner 2006