In einem neuen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird die Erschießung von Imre B. im Mai 2000 als rechtswidrig bezeichnet.
Fast sechs Jahre nach der Erschießung von Imre B. hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun in einem Erkenntnis entschieden, dass der im Mai 2000 durch einen Beamten der Wiener Polizei "irrtümlich" auf Imre B. abgegebene tödliche Schuss rechtswidrig war. Im Juni 2002 war der Polizist bei einem Prozess im Bezirksgericht Fünfhaus von der Anklage der fahrlässigen Tötung im Zweifel freigesprochen worden.
Drei Mal hatte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Amtshandlung für rechtens erklärt, zwei Mal hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Bescheide wieder aufgehoben. Beim dritten Mal verwies der VfGH laut dem Nachrichtenmagazin "profil" den Akt an den VwGH, der nun ebenfalls zu dem Erkenntnis kam, dass der Schuss rechtswidrig gewesen sei. Es ist nach Angaben von "profil" jedoch unklar, ob die Republik Österreich nun die Unterhaltskosten für die Angehörigen von Imre B. übernehmen wird.
Quelle: APA