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[ 12. Jun 2001 ]

Abschiebung nach Nigeria- Doppelbestrafung

Österreich führt laufend Abschiebungen nach Nigeria durch.
Dort drohen ihnen erneut lange Haftstrafen oder die Zahlung meist unerschwinglicher Geldsummen, bei Nichtzahlung wieder Haft.

 

Bereits 1997 wurde ein Fall bekannt, bei dem eine von Österreich nach Nigeria abgeschobene Person nach der Abschiebung von der National Drug Law Enforcement Agency (NDLEA) in Haft genommen wurde. (SOS-Menschenrechte)

Österreich führt laufend Abschiebungen nach Nigeria durch.
Die im Zuge der Operation Spring und von Folgeaktionen verhafteten Menschen werden nun laufend nach Absitzen ihrer Strafhaft vorwiegend nach Nigeria deportiert, egal ob sie Nigeria als ihr Herkunftsland angeben oder nicht. Dort drohen ihnen erneut lange Haftstrafen oder die Zahlung meist unerschwinglicher Geldsummen, bei Nichtzahlung wieder Haft.

Diese Menschen wurden Opfer einer bis dato beispiellosen rassistischen Hetzkampagne. Das Konstrukt eines "nigerianischen Drogenkartells" ist "ein Konstrukt ..... politischer Propaganda und nicht ein rechtskräftig aufgrund von Sachbeweisen gerichtlich festgestelltes Faktum. .... Die Art der Prozessführung wird von namhaften StrafrechtsexpertInnen als rechtswidrig und verfassungswidrig eingestuft." (Grüne, 11. 10. 2000)
In Nigeria macht sich nach dem Dekret Nr.33 Abs.2 von 1990 eine Person nigerianischer Herkunft einer Straftat schuldig, wenn sie/er in einem anderen Land für eine Straftat im Zusammenhang mit narkotischen Drogen oder psychotropen (bewußtseinsverändernde) Substanzen für schuldig befunden wurde und dadurch den Namen Nigerias in Verruf bringt.

Zwar soll das Dekret unter der demokratischen Regierung angeblich bald fallen, aber in der Praxis werden Abgeschobene weiterhin direkt bei der Ankunft am Flughafen in Gewahrsam genommen.
Die im Dekret 33 angeführte "Rufschädigung von Nigeria" erfolgt vor allem durch die Österreichischen Behörden und Medien und nicht durch die afrikanischen Angeklagten. Die Verurteilungen von zig AfrikanerInnen wegen angeblicher Drogendelikte sollen ein Konstrukt untermauern, das u.a. die Einführung von neuen Polizeibefugnissen rechtfertigen soll.

Die nigerianischen Behörden negieren völlig die Tatsache, daß Verurteilungen von AfrikanerInnen in Österreich rassistisch motiviert sind.
Eine bereits erfolgte Strafverbüߟung im Land der erstmaligen Verurteilung wird nicht beRücksichtigt. Der/die Abgeschobene muss mit einem erneuten Verfahren rechnen, angeklagt des selben Delikts, für das er/sie bereits eine Haftstrafe abgesessen hat. Ihm/ihr drohen erneute jahrelange Haftstrafen oder die Zahlung hoher Geldbeträge.
Von internationalen Menschenrechtsorganisationen wird die Haftsituation in nigerianischen Gefängnissen als lebensbedrohlich eingestuft. Eine Einschätzung, die mittlerweile auch vom Auswärtigen Amt in Deutschland bestätigt wird.
Österreichische staatliche Institutionen ignorieren diese Tatsachen und schieben weiterhin direkt aus Österreichischen Gefängnissen in andere Gefängnisse ab.