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[ 12. Jul 2018 ]

Suizid eines aus Deutschland abgeschobenen Afghanen

Afghanistan ist nicht sicher - europaweiter Aktionstag am 18. Februar 2018.

Pressemitteilung von Pro Asyl vom 11. Juli 2018: Ein Schlaglicht auf die Verzweiflung der Opfer Seehoferscher [und europäischer] Abschiebungspolitik.

 

Ein am 3. Juli aus Deutschland abgeschobener Afghane hat sich am Dienstag, 10. Juli in einer Übergangsunterkunft in Kabul :: das Leben genommen.

Einen Tag nachdem der Bundesinnenminister Seehofer während der Vorstellung seines Masterplans sich über 69 pünktlich zu seinem 69-sten Geburtstag nach Afghanistan Abgeschobene amüsierte, wirft dieser Tod auch ein Schlaglicht auf die Brutalität der aktuellen Abschiebungspraxis. Insbesondere in Bayern, das 51 von 69 Afghanen auf diesen Flug gebucht hatte, werden keineswegs nur »Straftäter[*innen]« oder »Gefährder[*innen]« nach Kabul abgeschoben. Die bislang praktizierte Beschränkung auf drei Kategorien (»Straftäter[*innen]«, »Gefährder[*innen]« und angebliche »Mitwirkungsverweigerer[*innen]«) wurde nach Erscheinen eines neuen Lageberichtes des Auswärtigen Amtes (AA) aufgegeben. Die Kanzlerin hat dem öffentlich beigepflichtet. Sie trifft damit eine Mitverantwortung.

Der 23-jährige Afghane, der sich das Leben genommen hat, soll acht Jahre lang in Deutschland gelebt haben und wäre somit bereits als Minderjähriger nach Deutschland gekommen. Durch die Abschiebung in eine perspektivlose Lage und in ein Land, dessen Realität er kaum noch kennt, wurde der junge Mann offenbar in eine Lage getrieben, in der er keinen Ausweg mehr sah.

Für den jüngsten Abschiebungsflug wurden in Bayern insbesondere gerade volljährig Gewordene und lange in Deutschland Lebende ins Visier genommen und aus Schulen und Jugendeinrichtungen herausgeholt. Nach denen, die nicht angetroffen wurden, wurde intensiv gesucht. Bayerns Form des Gesetzesvollzugs ist ohne jeden Skrupel. Es bleibt zu befürchten, dass der aktuelle Suizid kein Einzelfall bleiben wird.

Quelle Presseaussendung von Pro Asyl vom 11. Juli 2018, zuerst veröffentlicht auf :: proasyl.de.