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[ 03. Jan 2006 // letzte änderung: 25. Jul 2006 ]

Hungerstreikender verdurstet in St. Galler Gefängnis

In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2006 starb der 20-jährige Guineer Ousmane Sow im Gefängnis Altstätten. Ousmane Sow befand sich im Hungerstreik, mit dem er gegen ein Gerichtsurteil von Mitte Dezember protestieren wollte.

 

In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2006 starb der 20-jährige Guineer Ousmane Sow im Gefängnis Altstätten. Ousmane Sow befand sich im Hungerstreik, mit dem er gegen ein Gerichtsurteil von Mitte Dezember protestieren wollte. Im Gefängnis obliegt die Verantwortung für die Gesundheit der Insassen vollständig dem Personal. Da Hungerstreiks dieser Art öfters vorkommen, sollte das Personal darauf vorbereitet sein und durch geeignete Überwachung des Gesundheitszustandes des Hungernden genau das verhindern, was nun passiert ist: Die Autopsie hat ergeben, dass der junge Afrikaner in seiner Zelle verdurstet ist, weil er neben der Nahrung auch das Trinken verweigert hat. Da sich nach kurzer Zeit das Durstgefühl abschwächt, konnte das passieren, obwohl sich in der Zelle ein Wasserhahn befand, was diesen Todesfall absolut unfassbar macht.

Entgegen dem häufigen Unwillen, überhaupt konsequent zu ermitteln, hat in diesem Fall die Staatsanwaltschaft St. Gallen sofort reagiert und ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet, um die Verantwortlichen zu eruieren und gegebenenfalls einen Strafprozess anzustreben. Offensichtlich machte dieser Todesfall sowohl die Beamten wie auch viele JournalistInnen derart betroffen, dass von mehreren Seiten eine unparteiische Klärung verlangt wird. Ob dieses Interesse so lange anhält, wie ein juristisches Verfahren dieser Art dauert, bleibt abzuwarten.

Laut Untersuchungsrichter Elmar Tremp vom Untersuchungsamt Uznach werde abgeklärt, ob eine Sorgfaltsverletzung stattgefunden habe. Zentraler Punkt dürfte die Frage sein, wie lange der Mann bewusstlos war und ob die Behörden hätten eingreifen können.

Laut einem Bericht im St. Galler Tagblatt vom 19. Juli 2006 seien die Befragungen der Beteiligten schon länger abgeschlossen. Der Entscheid über die Strafuntersuchung steht aber noch aus und dürfte auch in den nächsten Wochen nicht zu erwarten sein. Der Grund: Es braucht noch ein medizinisches Gutachten. Aussagen, die bei den Befragungen gemacht wurden, müssten überprüft werden, begründet Tremp die zusätzlichen Abklärungen.

Quellen: augenauf Zürich im :: Augenauf Bulletin Nr. 48; April 2006, St. Galler Tagblatt vom 19. Jul 2006