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[ 25. Sep 2006 ]

Bettelverbot in der Provinz

Alles verboten!

Nach Fürstenfeld in der Steiermark hat nun Baden bei Wien ein Bettelverbot erlassen. Auch in Waidhofen an der Ypps, Krems und Tulln gibt es ähnliche Pläne. In Wiener Neustadt ist bereits seit 2003 eine derartige Bestimmung in Kraft.

 

Bettelverbote scheinen derzeit Hochkonjunktur in österreichischen Provinzstädten zu haben. Ziel dieser Verordnungen ist es Arumut im öffentlichen Raum unsichtbar zu machen. Neu ist, dass auch vergleichsweise kleine Gemeinden, von denen keine mehr als 25.000 EinwohnerInnen hat, BettlerInnen und Obdachlose per Verordnung vertreiben lassen wollen.

Das jüngste Bettelverbot wurde in Baden bei Wien erlassen. In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag stimmten ÖVP, FPÖ, die FPÖ-Abspaltung "Wir Badener" sowie Unabhängige für die Verordnung. Ablehnung gab es nur von SPÖ und Grünen. Menschen die wegen Bettelns angezeigt werden, droht nun "für jede Form des aufdringlichen Bettelns" eine Geldstrafe bis zu 218 Euro. Sollte die Strafe nicht bezahlt werden können, darf die Polizei das gesammelte Geld konfiszieren. "Im Kurort Baden gibt es keine Bettler mehr", verkündet Vizebürgermeister Kurt Staska (ÖVP) schon einen Tag nach dem Beschluss stolz den Medien. Schon die Vorabdiskussionen über das Bettelverbot hätte die Bedürftigen vertrieben, so Staska.

Neben Baden bei Wien besteht auch in Waidhofen an der Ypps ein Bettelverbot für das gesamte Stadtgebiet. In Wiener Neustadt gibt es seit 2003 für bestimmte Plätze derartige Bestimmungen. In Krems und Tulln sind ähnliche Verordnungen geplant. Lediglich in Graz erteilte der Gemeinderat einem entsprechenden Antrag der ÖVP eine Abfuhr.

Kurz vor dem Beschluss der jüngsten Bettelverbote in Niederösterreich erklärte das Land Steiermark das beschlossene generelle Bettelverbot in Fürstenfeld für verfassungskonform. Keines der Grundrechte werde verletzt - weder jenes auf Privatsphäre noch jenes auf persönliche Freiheit, so die Begründung des zuständigen Landeshauptmann Stellvertreters Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Trotz allem konnte das Bettelverbot in Fürstenfeld bisher nicht in Kraft treten. Im Stadtamt Fürstenfeld wollte man potentielle Bettler mit einer drakonischen Strafdrohung von 280 Euro abschrecken. Allerdings wurde damit die zulässige Höchststrafe überschritten. Die Bezirkshauptmannschaft hob die Bestimmung auf. In Fürstenfeld hält man trotzdem an den Plänen fest. Eine neue Verordnung ist bereits in Arbeit. Die Strafdrohung für organisiertes Betteln wird dann mit 218 Euro genauso hoch sein wie in Baden bei Wien.

Die umstrittenen Bettelverbote könnte jedoch vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Dieser Ansicht ist etwa der Verfassungsrechtler und ehemalige liberale Abgeordnete Christian Brünner. Die Voraussetzung für eine derartige Verordnung sei nicht gegeben, so Brünner: "Nämlich, dass ein Missstand vorliegt, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört. Und da genügt es nicht, dass ein paar Fürstenfelder sagen, das stört mich, sondern es muss sich laut Rechtssprechung des Verfassungsgerichthofes um einen gravierenden Missstand handeln".

Quellen: ORF, Standard