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[ 21. Sep 2007 ]

Prokop-Prozess: Ein Urteil gegen die Freiheit der Medien

Michael Genner wurde am 19. September 2007 wegen "übler Nachrede" gegen die verstorbene Innenministerin Liese Prokop zu 120 Tagsätzen a 10.- Euro - die Hälfte davon bedingt - verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

"Die gute Meldung zum Jahresbeginn: Liese Prokop, Bundesministerin für Folter und Deportation, ist tot." Weil Michael Genner, Obmann der Menschenrechtsorganisation "Asyl in Not" diesen Satz am 1. Jänner in eine :: Presseaussendung geschrieben hat, wurde er Mittwochnachmittag am Wiener Landesgericht von Richterin Lucie Heindl-Koenig wegen "übler Nachrede" in der ersten Instanz verurteilt. Hingegen wurde die Verbandsklage gegen Asyl in Not abgewiesen. Den Entschädigungsantrag gegen Asyl in Not hatte der Prokop-Anwalt schon vorher zurückgezogen.

Michael Genner und sein Anwalt hatten zahlreiche Zeugen angeboten, die über die Leiden der Opfer der Prokop-Politik berichten könnten. Aber die Richtern, Dr. Lucie Heindl-König, weigerte sich, den Wahrheitsbeweis zuzulassen.

Er wird gegen das Urteil Berufung einlegen, so Genner in einer Aussendung. Weiters wird er "wenn nötig, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg gehen, der Österreich schon oft wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit verurteilt hat".

Aus Michael Genners Verteidigungsrede:


"Liese Prokop hat tausende Menschen in diesem Land ins Unglück gestürzt. Sie hat schwer traumatisierte Folteropfer einsperren lassen, um die Asylantragszahlen zu senken. Sie hat ihren Opfern große seelische Qualen zugefügt, um sie selbst und Dritte einzuschüchtern und zu nötigen. Das ist Folter im Sinne der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen."