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[ 19. May 2015 ]

Bakary J.: Nach der Folter gehen die Schikanen weiter

Stopp Polizeigewalt

Bakary J., der im April 2006 von WEGA-Beamten schwer misshandel und gefoltert wurde, bekam im April 2015 "Besuch" von vier Männern, die sich als Polizisten ausgaben und seine Wohnung durchwühlten. Ein Einschüchterungsversuch?

 

Vier Männer, die sich als Polizisten ausgaben, haben Ende April 2015 die Wohnung von Bakary J. durchwühlt. Bakary J. ging daraufhin am 21. April 2015 zu einer Polizeiinspektion und machte eine Mitteilung. Anzeige sei aber laut Medienberichten nicht erstattet worden. Laut Peter Jedelsky von der Wiener Polizei ermittle nun eine Außenstelle des Landeskriminalamtes wegen Amtsanmaßung. Bakary J. war während des Vorfalls nicht zu Hause. Einem Freund gegenüber sollen sich die vier Männer als Polizisten in zivil ausgegeben haben und die Wohnung durchwühlt haben, ohne einen Ausweis oder Durchsuchungsbefehl herzuzeigen.

Laut Peter Jedelsky ist die Polizei noch am Recherchieren, was wirklich passiert sei. Bisher habe man dazu keine polizeiliche Amtshandlung gefunden. Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast hat am 11. Mai eine Anfrage zu dem Vorfall gestellt.

In einem Bericht im ORF ("Thema") war auch berichtet worden, dass die Eingangstür zu Bakary J.'s Wohnung bereits drei mal verklebt worden ist.

Bakary J. war am 7. April 2006 von WEGA-Polizisten in Wien schwer misshandelt und gefoltert worden. Vier WEGA-Beamte waren nach der Tat in einer Brigittenauer Lagerhalle wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, drei hatten die Tat verübt und wurden aus dem Polizeidienst entfernt. Der vierte stand vor der Halle Schmiere. Bakary J. erhielt von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Die drei Ex-Polizisten streben nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und haben ihre damals abgelegten Geständnisse widerrufen, weil sie dazu von ihrem Arbeitgeber gedrängt worden seien. Im Gegenzug sei ihnen damals eine milde Bestrafung versprochen worden. Rast wirft ihnen finanzielle Motive vor, weil sie Angst vor Regressforderungen des Staates hätten. Eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag gibt es noch nicht.

Quellen: orf.at, derstandard.at, APA