Öffentlich zugängliche Verhandlung am 13.6.20008, 9 h im grossen Verhandlungssaal des VfGH, Judenplatz 11, 1010 Wien
Der Verfassungsgerichtshof wird die Frage entscheiden müssen, ob die derzeitige Praxis betreffend Erteilung humanitärer Niederlassungsbewilligungen verfassungskonform ist oder nicht.
Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben hier Bedenken. In einem Prüfungsbeschluss (mit dem ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet wurde) haben sie festgehalten, dass es verfassungswidrig sein könnte, dass die Betroffenen selbst keinen Antrag auf eine solche Niederlassungsbewilligung stellen können. Derzeit sind sie nämlich von den Behörden abhängig, da ein solcher Aufenthaltstitel nur "von Amts wegen" - und nur mit Zustimmung des Innenministers - erteilt werden kann. Ein Verfahren mit Antragsrecht gibt es nicht.
Auch die Oberösterreichische Landesregierung hat an den Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, diese Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sowie weitere Bestimmungen betreffend die Amtswegigkeit von humanitären Aufenthaltstiteln als verfassungswidrig aufzuheben.
Sie beantragt weiters die Aufhebung der Bestimmung betreffend das Zustimmungsrecht des Bundesministers für Inneres zur Erteilung humanitärer Aufenthaltstitel.
Schließlich wird auch die Frage zu klären sein, was unter einem "humanitären Grund" im Sinne dieser Bestimmungen zu verstehen ist.
In diesem Verfahren findet eine Öffentliche Verhandlung statt, und zwar am Freitag, 13. 6. 2008, 9.00 Uhr, Großer Verhandlungssaal
(VfGH, Judenplatz 11, 1010 Wien)