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[ 05. Jul 2009 ]

Ende der Rechtsberatung in Schubhaft

Rechtsberatung wurde unabhängigen Vereinen entzogen und dem vom Ministerium abhängigen und ihm nahestehenden 'Verein Menschenrechte Österreich' zugeschanzt

 

Seit kurzem ist sie bekannt, die Entscheidung des Innenministeriums, Verträge zur Schubhaftbetreuung durch Caritas und Diakonie nicht zu verlängern, sondern an den "Verein Menschenrechte Österreich" (VMÖ) zu vergeben. Der bietet Schubhäftlingen keine Rechtsberatung, sondern informiert sie lediglich über den Stand ihres Verfahrens.

Schein-NGO 'Menschenrechte Österreich' kümmert sich nicht um rechtliche Probleme


VMÖ bietet Schubhäftlingen keine Rechtsberatung, sondern informiert sie lediglich über den Stand ihres Verfahrens. Ein Vorgang, den Christoph Riedl von der Diakonie gegenüber der Austria Presse Agentur als "Rückschritt um etwa 15 Jahre" kommentiert. 'Im Wesentlichen könnte man sagen, dass sie (das Innenministerium, Anm.) sich die Betreuung wieder selbst machen', verdeutlicht er das laut ihm bestehende Naheverhältnis zwischen VMÖ und dem Innenressort.

Auch der Verein "asylkoordination österreich" beklagte, dass die Beratungstätigkeit in der Schubhaft unabhängigen NGOs entzogen und dem vom Ministerium abhängigen Verein Menschenrechte Österreich zugeschanzt werde.' Dieser Verein ist total vom Innenministerium abhängig und kümmert sich überhaupt nicht um rechtliche Probleme der Schubhäftlinge', so Knapp. Rechtliche Beratung werde weder angeboten noch vermittelt, AsylwerberInnen seien so von einer 'Schein-NGO' abhängig, die ihren Erfolg an der Zahl der Rückkehrer messe.

'Menschenrechte Österreich' übernimmt schleichend die Rechtsberatung in fast allen Schubgefängnissen


Das Innenministerium habe die Betreuungstätigkeit zuerst in Wien, St. Pölten und Innsbruck an den Verein 'Menschenrechte Österreich' abgegeben, kritisierte Anny Knapp, Obfrau der 'asylkoordination österreich'. Nun werde dieser Verein auch die Beratung in Salzburg, Eisenstadt, Klagenfurt und Villach übernehmen.
'Dieser Verein ist total vom Innenministerium abhängig und kümmert sich überhaupt nicht um rechtliche Probleme der Schubhäftlinge', so Knapp. Rechtliche Beratung werde weder angeboten noch vermittelt, AsylwerberInnen seien so von einer 'Schein-NGO' abhängig, die ihren Erfolg an der Zahl der Rückkehrer messe.

Die Förderungspolitik von Ministerin Maria Fekter (ÖVP) lasse erkennen, dass ihr die Sicherstellung fairer Verfahren durch entsprechende rechtliche Beratung kein Anliegen sei, sondern es vielmehr um die Außerlandesschaffung von Flüchtlingen gehe. Aus dem Innenministerium gab es zunächst keine Stellungnahme dazu.

Menschenrechtsbeirat drängt auf Veränderung


Auch der Menschenrechtsbeirat pocht auf eine Rechtsberatung für Schubhäftlinge und somit auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie. 'Es muss eine Möglichkeit geben, dass man ihnen Rechtsberatung nicht nur auf ihre Kosten ermöglicht', erklärte der Beiratsvorsitzende Gerhart Klaus Wielinger am Freitag. Über verfassungsrechtliche Bedenken ließe sich jedoch streiten: 'Eine verfassungsrechtliche Position ist nur so viel wert, wie sie einklagbar ist', meinte Wielinger.

Der Beirat argumentiere mit der 'humanitären Dimension': 'Von uns gibt es die Empfehlung: wir drängen auf die Umsetzung. Es gibt aber eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Innenministerium und dem Menschenrechtsbeirat.' Dem Menschenrechtsbeirat gehe es darum, die Rechtsberatung in der Schubhaft 'effektiv' zu machen. 'Bisher passiert das nicht zu unserer Zufriedenheit', so Wielinger.
Seitens des Ministeriums ortet er zumindest Bewegung und kein striktes Nein. Es gebe beispielsweise gemeinsame Infoblätter für Betroffene, die so formuliert seien, "dass sie auch der Durchschnittskonsument versteht", meinte Wielinger. Das Ziel sei jedoch noch nicht erreicht.

Europarat: Situation in Österreich 'gänzlich inakzeptabel'


Harsche Kritik an den Zuständen in der Schubhaft übte auch SOS Mitmensch. Sprecher Philipp Sonderegger forderte die Bundesregierung gar auf, die Polizeianhaltezentren zu schließen: 'Wenn das Innenministerium nicht in der Lage ist, menschenrechtskonforme Zustände herzustellen, dann muss man die Schubhaft eben schließen', meinte Sonderegger. Der Europarat habe die Situation in Österreich gar als 'gänzlich inakzeptabel' bezeichnet.