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[ 18. Sep 2009 ]

Der Jargon der Unmenschlichkeit

Kommentar zur Presseaussendung des 'Vereins Menschenrechte Österreich' zum Tod von Gagendeep S. in Schubhaft.

 

Am Tag nach dem Tod Gagendeep Singh hat Günther Ecker eine Presseerklärung veröffentlich, die so grauslich ist, dass ich (Tina Leisch, Anm.) mir erlaube, sie hier zu kommentieren.

Günther Ecker leitet die zynischerweise 'Verein Menschenrechte Österreich' benannte NGO, der das Innenministerium inzwischen in fast allen Bundesländern allein die Schubhaftbetreuung überantwortet hat. Dank seiner grenzenlos devoten Haltung dem Innenministerium gegenüber, gelang es ihm, wirklich sich für die Menschenrechte und die Anliegen der Schubhäftlinge einsetzende NGOs wie z.B. die Diakonie oder die Caritas oder zuletzt in Innsbruck die Arge Schubhaft aus diesem Arbeitsbereich zu verdrängen.

Unter dem Titel 'Verstorbener Schubhäftling Gagendeep S. (32) Indien' schreibt Ecker:
Der 'Verein Menschenrechte Österreich' hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Todesfalles die im Punjab lebende Familie des verstorbenen Schubhäftlings informiert. Seine Eltern waren geschockt und bestürzt. Gemeinsam mit in Italien lebenden Angehörigen bereitet der Verein nunmehr die Überstellung des Leichnams nach dessen Freigabe nach Indien vor.
Erster Absatz - wir wissen: im Journalismus enthält der erste Satz die zentrale Aussage - : Das Wichtigste im Falle Gagendeep ist ein Lob der unangefochtenen Kernkompetenz des Vereins Menschenrechte: Rückführung, ob tot oder lebendig!
Das Wichtigste am Ereignis ist also, dass der Verein Menschenrechte sich kompetent um die Rückführung der Leiche kümmern wird. Und die Eltern waren geschockt.
Der Verein Menschenrechte, die SchubhaftbetreuerInnen, die mit ihm zu tun hatten, Herr Ecker sind natürlich nicht geschockt. Ein WIR, das zumindest angesichts eines Todesfalles eine gemeinsame Bestürzung, wenn nicht Trauer von Familienangehörigen und 'Schubhaftbetreuung' herstellen würden, kommt Ecker nicht unter.

Der verstorbene Inder Gagendeep S. (32) kam vor vier Jahren nach Österreich und stellte unter den falschen Identitätsdaten Gaganpreet Singh K. einen Asylantrag. Er gab dabei ein Geburtsdatum an, das ihn damals als minderjährig auswies. Das Asylverfahren wurde negativ abgeschlossen. Herr S. hat zunächst als Zeitungskolporteur, zuletzt ohne legalen Zugang zum Arbeitsmarkt als Pizza-Zusteller in Wien gearbeitet.
Der zweiter Absatz erläutert die nähere Umstände.
Man würde erwarten, man erführe nun von denen, die ihn hier betreut haben, etwas Menschliches, z.B. wie Gagendeep war, seine Hobbys, seine Vorlieben, sein Beruf, seine Eigenarten. Aber nein: Das Wichtigste zuerst: wir erfahren: Gagendeep hat unter FALSCHEM Namen Asyl angesucht. Er hat ein FALSCHES Geburtsdatum angegeben, um sich Vorteile zu verschaffen.
Der Subtext: Alles klar? Asylbetrüger! So titelt dann auch die PRESSE: 'Toter Schubhäftling: Falscher Name, falsches Alter.'


Herr S. war nicht rückkehrwillig, da er sich in Indien sehr verschuldet habe, um nach Europa zu kommen. Diese Schulden müsse er zurückzahlen. Zudem wollte er mit Geldzuwendungen an seine Familie seiner Schwester ein Studium ermöglichen.
Dritter Absatz.
Geht zurück zur Kernkompetenz von Günther Ecker und seines 'Vereins Menschenrechte': Gagendeep war nicht rückkehrwillig.
Das ist der Kern des Jargons des Unmenschen. Der Satz würde ganz anders klingen, wenn man nur schreiben würde: 'Er konnte nicht nach Indien zurückkehren, da er sich dort verschuldet hatte um nach Europa zu kommen.' Aber die Etikettierung 'nicht rückkehrwillig' macht aus diesem Satz und damit aus Gagendeep etwas ganz andres: einen renitent gegen Eckers Kernkompetenz sich Verweigernden.
(Subtext: selber schuld. Hätte er Eckers Erfolgsstatistik freiwillig rückkehrend verbessert, wäre er nicht gestorben. Diese Aussage Eckers wird auch weithin verstanden: die meisten Postings zu seiner Presseaussendung im Internet stimmen ihm da voll Häme zu: Wäre Gagendeep nicht herkommen bzw. schnell freiwillig zurückgekehrt, wär ihm das nicht passiert.)

Die hindi- und punjabi-sprachige Betreuerin des Vereins hat Herrn S. während seiner Anhaltung im PAZ Wien sieben mal zu einem Betreuungsgespräch aufgesucht. Er hat in diesen Gesprächen keine Hinweise auf Erkrankungen, vorangegangene Operationen oder dergleichen gegeben, die im Zusammenhang mit einem Hungerstreik zu berücksichtigen wären.
Vierter Absatz: Ecker putzt sich ab: Die 'Betreuung' durch seinen Verein wußte von nichts, kann nichts dafür.
Leider beschränkt sich die Betreuung durch Eckers Verein meistens darauf, 'Rückkehrberatung' anzubieten. Beratung dafür, wie man vielleicht doch noch einen legalen Aufenthalt hier erwirken könnte, also das, was die meisten Schubhäftlinge, vor allem, die, die nicht zurückkönnen, bräuchten, bekommt man nicht. Eine Tatsache, die von UNHCR und Menschenrechtsbeirat kritisiert wird, die aber den Erfolg Eckers ausmacht: Dass von seiner Organisation betreute Flüchtlinge weniger Folgeanträge und weniger Schubhaftbeschwerden einlegen, war der ausschlaggebende Grund, dass 2007 auch in Innsbruck die Schubhaftbetreuung der ARGE Schubhaft entzogen und Eckers Verein Menschenrechte übertragen wurde.
Es wäre also kein Wunder, wenn Schubhaftgefangene kein Vertrauen zu Eckers Leuten hätten: Tatsächlich sind die ja wirklich nur HandlangerInnen des Innenministeriums, denen man besser nicht vertraut.

Beim letzten Besuch am 09.09.2009 hat er gegenüber der Betreuerin einen körperlich guten Eindruck hinterlassen. Darauf von ihr angesprochen gab er an, dass er ebenso wie andere Schubhäftlinge in Hungerstreik hin und wieder zwischendurch etwas esse. Gagendeep S.: 'Wir können nicht ewig hungrig bleiben!'
Fünfter Absatz: Ecker putzt sich ab. Erstens hat Gagendeep einen körperlich guten Eindruck hinterlassen, zweitens hat er eh während des Hungerstreiks gegessen. (Subtext, schon wieder: Betrüger...)

Der Verein Menschenrechte Österreich hofft darauf, dass die Ergebnisse der Obduktion bald vorliegen werden. Aus den Wahrnehmungen der Betreuung scheint es schwer vorstellbar, dass der 32jährige Gagendeep S. 'verhungert' ist.

Schlußsatz: Bevor der Obduktionsbericht vorliegt, untermauert Ecker schon die dem Innenministerium genehme Version.
Diese Quintessenz bestätigt Günther Eckers zentrale Funktion im österreichischen Schubhaftsystem: Als 'Schubhaftbetreuung' im Namen von 'Menschenrechten' getarnte 100% Rückendeckung des Innenministeriums, egal was es tut und will.

Bleibt die Frage, ob dieser Pressemeldung nicht nur Anstand, Takt und die Grenzen des guten Geschmackes überschreitet, sondern auch die Gesetze des Datenschutzes.


Ich habe diese kleine Textanalyse vorgenommen, um einmal mehr darauf hinzuweisen, dass dem Verein Menschenrechte Österreich und Günther Ecker unbedingt der Auftrag zur Schubhaftbetreuung zu entziehen ist und stattdessen ein Verein mit dieser Aufgabe zu betrauen wäre, der die Menschenrechte und die Menschenwürde der Betreuten im Auge hätte. Dass ein Pressetext der betreuenden Organisation anläßlich des tragischen Todes eines von ihr Betreuten so ausfällt, diskreditiert meines Erachtens die Betreuungsorganisation nachhaltig.

Menschen in Schubhaft sind Menschen, die in den allermeisten Fällen keinerlei Straftaten begangen haben und doch dafür oft monatelang inhaftiert werden. Sie brauchen eine kompetente Betreuung, die ihre Menschenrechte - auch GEGEN die einsperrende Institution - vertritt und verteidigt.

Tina Leisch


Originaltext, Presseaussendung Günter Ecker, Verein Menschenrechte Österreich


Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
Von: Günter Ecker, Verein Menschenrechte Österreich >Datum: 15. September 2009 12:22:36

Betreff: Verstorbener Schubhäftling Gagendeep S. (32), Indien Inneres/Fremde/Schubhaft/Todesfall

Verstorbener Schubhäftling Gagendeep S. (32), Indien

Der 'Verein Menschenrechte Österreich' hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Todesfalles die im Punjab lebende Familie des verstorbenen Schubhäftlings informiert. Seine Eltern waren geschockt und bestürzt. Gemeinsam mit in Italien lebenden Angehörigen bereitet der Verein nunmehr die Überstellung des Leichnams nach dessen Freigabe nach Indien vor.

Der verstorbene Inder Gagendeep S. (32) kam vor vier Jahren nach Österreich und stellte unter den falschen Identitätsdaten Gaganpreet Singh K. einen Asylantrag. Er gab dabei ein Geburtsdatum an, das ihn damals als minderjährig auswies. Das Asylverfahren wurde negativ abgeschlossen. Herr S. hat zunächst als Zeitungskolporteur, zuletzt ohne legalen Zugang zum Arbeitsmarkt als Pizza-Zusteller in Wien gearbeitet.

Herr S. war nicht rückkehrwillig, da er sich in Indien sehr verschuldet habe, um nach Europa zu kommen. Diese Schulden müsse er zurückzahlen. Zudem wollte er mit Geldzuwendungen an seine Familie seiner Schwester ein Studium ermöglichen.

Die hindi- und punjabi-sprachige Betreuerin des Vereins hat Herrn S. während seiner Anhaltung im PAZ Wien sieben mal zu einem Betreuungsgespräch aufgesucht. Er hat in diesen Gesprächen keine Hinweise auf Erkrankungen, vorangegangene Operationen oder dergleichen gegeben, die im Zusammenhang mit einem Hungerstreik zu berücksichtigen wären. Beim letzten Besuch am 09.09.2009 hat er gegenüber der Betreuerin einen körperlich guten Eindruck hinterlassen. Darauf von ihr angesprochen gab er an, dass er ebenso wie andere Schubhäftlinge in Hungerstreik hin und wieder zwischendurch etwas esse. Gagendeep S.: 'Wir können nicht ewig hungrig bleiben!'

Der Verein Menschenrechte Österreich hofft darauf, dass die Ergebnisse der Obduktion bald vorliegen werden. Aus den Wahrnehmungen der Betreuung scheint es schwer vorstellbar, dass der 32jährige Gagendeep S. 'verhungert' ist.

Rückfragehinweis:
Günter Ecker
Verein Menschenrechte Österreich
Mitglied des Menschenrechtsbeirats beim BM für Inneres
Alser Straße 20, A-1090 Wien
Tel. +43 (664) 300 32 24Fax +43 (1) 4090 480-2
eMail:
ecker (at) verein-menschenrechte.at
http://www.verein-menschenrechte.at
ZVR-Zahl 460937540