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[ 03. Sep 2001 ]

Prozess wegen Polizeiübergriff - Verurteilung des Demonstranten: 3 Monate bedingt!

Am dritten und letzten verhandlungstag der ersten instanz im prozess gegen flo, kam es am donnerstag zu einem urteil: 3 monate bedingt auf 3 jahre zur bewährung ausgesetzt wegen tätlichem angriff auf einen beamten - bei einem strafrahmen von 0 bis 6 monaten sowie unbescholtenheit eine unüblich hohe strafbemessung.

 

ausgangspunkt war die donnerstagsdemo am 24.8.2000. die demo war im bereich
stubenring unterwegs, als flo von einem polizisten angerempelt wurde. in
weiterer folge kam es zu einer "perlustrierung", die für ihn mit einigen
abschörfungen und den vorwürfen des "widerstands gegen die staatsgewalt" und
der "versuchten schweren körperverletzung" endete.

in den folgenden prozessen wurden die rahmenbedingungen total verdreht: der
polizeiversion nach, soll flo (lächelnd!) ein schild auf dem kopf eines
polizisten zerbrochen haben. 4 polizisten, die in einer kette gestanden sein
sollen, die es in wirklichkeit gar nicht gegeben hat, bestätigten die
vorwürfe.
der richter stand den polizisten um nichts nach. zeugInnen der verteidigung
wurden permanent unterbrochen und mehrmals, unter strafandrohung erinnert,
die wahrheit zu sagen, während die polizisten mehr oder weniger
unhinterfragt erzählen konnten.
einen standardartikel, der dem richter als beweis vorgelegt wurde,
kommentierte er so, dass "papier bekanntlich geduldig sei" und "der standard
bekannterweise ja schon genug geTürkte meldungen hervorgebracht hätte".

immer wieder wurden donnerstagsdemonstrationen als "wilder mob" bezeichnet,
die ja mit einer richtigen demonstration nichts zu tun hätten. dazwischen
glÀnzte der richter mit seinem wissen um die deutsche sprache: "das heisst
nicht transparent sondern spruchband - ein transparent ist ja
durchsichtig!".

die urteilsverkündung und die anschliessende begründung, die unmittelbar auf
den abschluss des beweisverfahren folgten, las er herunter. offenbar hatte
er beides schon vor der letzten verhandlung vorbereitet. inhaltlich war
dabei von "präventionsstrafe angesichts der ausschreitungen in genua" die
rede und von "groben widersprüchen" bei den aussagen der zeugInnen der
verteidigung.

gegen das urteil wurde volle berufung eingelegt.

weiterhin sucht flo zeugInnen sowie foto- und videomaterial über die szenen
am 24.8.2000 am stubenring um ca. 22.15h. Insbesondere fotos mit
knipsrichtung falkestrasse Wären zum beweis, dass dort gar keine polizeikette
war, von größerem interesse.

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Kurzinfo:

Nach einem Polizeiuebergriff auf der Donnerstagsdemo am 24.8.2000 kam es am 9. April 2001 zu einem Prozess. Der Anklagepunkt lautete "versuchte schwere körperverletzung". Nach mehrstündigem Verhandeln wurde dann vertagt, um beim nächsten mal 2 weitere Bullen einzuvernehmen. So wie es ausschaut, wird es zu einer Verurteilung kommen.

Termin: Donnerstag, 31.5.01, 8h30,
Ort: BG, Riemergasse 7/Saal 42 (im Erdgeschoss) _________________________________________________________________________

Hintergrundinfos:

am 9.april war f."s erste verhandlung. der ursprüngliche vorwurf
("widerstand" und "versuchte schwere koerperverletzung") wurde auf letzteres
reduziert. zur vorgeschichte: auf der donnerstagsdemo, am 24.8.2000 wurde f.
von einem bullen gegen ein auto gestossen. in weiterer folge lief er ihm
nach um seine dienstnummer zu bekommen, dabei brach ihm dann seine
spruchtafel (stange 2cm/5mm!!!). als f. ihn eingeholt hatte, kam es zu einer
"perlustrierung" die mit einigen bluterguessen und eben den obengenannten
vorwuerfen endete.

vor dem richter, der wie zu erwarten den regierungskritischen aktivitaeten
"eher" skeptisch gegenuebersteht, erzaehlten dann zwei bullen von einem
"attentat". bei dieser version brach die stange (die inzwischen lt.
polizeiversion die masse eines gewaltigen pruegels angenommen hatte) auf dem
kopf des einen bullen, bei dem versuch eine polizeikette zu durchbrechen.

die bullen konnten ungehindert und v.a. unhinterfragt ihre geschichte
erzaehlen, waehrend f."s zeugen jeweils vor und nach ihrer aussage auf den
wahrheitszwang unter strafandrohung hingewiesen wurden.

beilaeufig kamen vom richter dann noch aeusserungen, wo er das
demonstrationsrecht verteidigte, in seinen bemerkungen aber auf
demonstrationen von abtreibungsgegnern anspielte. mensch kann also gespannt
sein, wies am 31. mai weitergeht!