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[ 15. Dec 2001 ]

Wegen Demo Imre B: 3 Monate unbedingt als abschreckendes Beispiel

Offiziell leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat mit Unschuldsvermutung, Gewaltentrennung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung, aber dieser Prozess zeigt das Gegenteil.

 

Wie sich vielleicht noch viele erinnern können, fand am 20 Mai 2000 eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt, welcher die Ermordung von Imre B. voranging. Diese Demonstration erregte vergleichsweise viel Aufsehen in der Öffentlichkeit, da sie kurz nach Beginn von ca. 300 Polizeibeamten gestoppt, aufgelöst und 24 DemonstrantInnen nahe Michaelaplatz eingekesselt wurden.

Fast 6 Monate danach wurden 2 der eingekesselten Menschen zum U- Richter geladen. Die Befragung entpuppte sich als Gegenüberstellung mit 2 PolizeibeamtInnen, welche bei dieser Demonstration angeblich schwer verletzt wurden. Daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet. Nachdem eine der Beschuldigten beim letzten Prozess freigesprochen wurde, ließ es sich der Richter Schrammel nicht nehmen den anderen Beschuldigten am 11. Dezember 2001 zu 9 Monaten Haftstrafe, 6 davon bedingt auf 5 Jahre und 3 Monate unbedingt zu verurteilen. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt erst in einigen Monaten vor.

Soviel ist sicher: dem Angeklagten wurde das AbschlussplÀdoer verweigert und dessen Unbescholtenheit nicht einmal erwähnt, geschweigedenn als Milderungsgrund herangezogen. Vielmehr sprach Richter Schrammel von und erschwerenden Umständen, die das Ausmaß des Urteils rechtfertigen. Dieses Urteil unterliegt keiner logischen Argumentation, es begründet sich vielmehr auf der maßlosen Befangenheit des Richters, welcher am dritten Prozesstag kundtat, dass "die Demonstranten ja wohl nicht rumgestanden sind wie angmalte Türken" und "bekanntlich hobbymäßig der Polizeihatz" nachgehen würden.

Das einzige was das Publikum und der Angeklagte tun konnten war, den Richter bei seinen schwachsinnigen AusFührungen permanent zu unterbrechen um die lügen und Widersprüche noch einmal offen zu legen. Bewiesen ist mit diesem Urteil nichts, außer dass die Aussage eines Polizisten, so widersprüchlich und falsch sie auch sei, genügt um die Aussagen von 6 EntlastungszeugInnen, darunter 2 Nationalratsabgeordnete, und weiteren 6 Zeugen der Polizei selbst, die keinen der Vorwürfe bezeugen konnten, weit in den Schatten stellt.

Der Richter versuchte nichteinmal seine Sympathie für die Polizei zu vertuschen, im Gegenteil, er rechtfertigte und ignorierte jeden noch so offensichtlichen Widerspruch. Wie könnte sonst jemandem "geglaubt" werden, der in drei Aussagen von einem anderem Tatort spricht bevor er letztendlich angibt, sich nicht auszukennen in der Innenstadt? Indem es einem "wurscht ist wo es passiert ist" wie Richter Schrammel öffentlich kundtat.

Obwohl der Staatsanwalt, übrigens der dritte in diesem Prozess, bei Beginn einwarf, ob noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass der Herr Beschuldigte zur Tatzeit unter 21 war und somit ein Fall für das Jugendstrafgericht ist, fand der Richter nach kurzer VerblÃŒffung einen Gummiparagrafen nachdem der Angeklagte weiter bei ihm verhandelt wurde. Da aufgrund der Gesinnung des Richter, und nicht aufgrund der Schuld des Angeklagten, kein Freispruch zu erwarten war, ist mensch nicht erstaunt, jedoch über das Strafausmaß empört. Mensch wird für die Anwesenheit bei einer Demonstration verurteilt, denn die Nichtbegehung einer Straftat schätzt vor hoher Strafe nicht.

Offiziell leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat mit Unschuldsvermutung, Gewaltentrennung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung, aber dieser Prozess zeigt das Gegenteil.