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[ 03. Nov 2012 ]

Prozess gegen einen Aktivisten der Plattform Bleiberecht wegen §281 StGB

Wegen eines Statements am Tag des Flüchtlings, zum Straftatbestand 'einem Fremden den unbefugten Aufenthalt [...] wissentlich erleichtern', wurde gegen einen Innsbrucker Aktivist ein Strafverfahren begonnen. Prozess am 15.11.2012 um 08.30, BG Innsbruck

 

Gegen einen Aktivisten der 'Plattform Bleiberecht' läuft im Moment ein
Strafverfahren wg. §281 StGB ('Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze'), der einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe umfasst.
Dem Aktivisten wird vorgeworfen, dass er im Rahmen einer politischen
Kundgebung am Weltflüchtlingstag zum 'allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz, nämlich §120 Abs. 3 FPG (Fremdenpolizeigesetz)' aufgerufen habe.

Dieser Paragraf ist - so wie das gesamte 'Fremdenrecht' - absurd und
gegen die Menschenrechte gerichtet. Aber er ist halt Gesetz. Bestraft werden damit alle Menschen, die 'einem Fremden den unbefugten Aufenthalt [...] wissentlich erleichtern.'

Die Gerichtsverhandlung findet am Donnerstag, 15. November um 8.30 Uhr am Bezirksgericht Innsbruck, Museumsstraße statt.
Breite Unterstützung und Beteiligung beim Gerichtstermin ist sehr
erwünscht!
Informationen zu möglichen Aktionen und Mobilisierungen im Vorfeld der
Verhandlung werden frühestmöglich ausgeschickt!

Plattform Bleiberecht
plattform.bleiberecht (at) gmx.at
http://plattform-bleiberecht.at