Vor 11 Jahren, in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2003 starb Seibane Wague an den Folgen eines Einsatzes von Polizei und Rettung im Wiener Stadtpark.
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In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2003 starb Seibane Wague an den Folgen eines Polizei- und Rettungseinsatzes im Wiener Stadtpark.
Im Jänner 2004 erklärte der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien den Einsatz der Polizei, der zum Tod von Seibane Wague führte, für rechtswidrig. Zwei Jahre nach dem Tod im Stadtpark standen 10 Personen wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" vor Gericht - ohne Konsequenzen! Begleitend kam es zu Protesten.
Am 15. März 2007 fand die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien statt. Dort wurde das Urteil aus erster Instanz im Wesentlichen bestätigt, lediglich die Strafe für den einzigen (bedingt) verurteilten Polizisten wurde herab gesetzt.
Hintergrund
Am 15.07.2003 wurde der mauretanische Staatsbürger Seibane Wague im Rahmen einer rassistischen "Amtshandlung" mit Faustschlägen auf den Hinterkopf traktiert, beschimpft, in Bauchlage fixiert und von 6 PolizistInnen und 3 Sanitätern über mehrere Minuten - teilweise mit dem ganzen Körpergewicht - auf den Boden gepresst. Der Notarzt stand - mit den Händen in den Hosentaschen - daneben. Herr Wague wurde leblos ins Krankenhaus transportiert. Dort konnte nach 5-stündigen Wiederbelebungsversuchen nur noch der Tod festgestellt werden.
Im Zuge der Bemühungen um eine Aufklärung der Vorgänge vom 15.07.2003 gab es offensichtliche Behinderungen aus Polizeikreisen (z.B. Absprachen von Zeugenaussagen durch Polizisten, Polizisten untersuchen Polizisten, ein Gerichts-"Sachverständiger" des Innenministeriums, der selbst Polizist war) und politischen Druck (Ex-Innenminister Strasser hatte ja von vornherein immer behauptet, es habe sich um eine korrekte Amtshandlung gehandelt, was dann sogar durch - ansonsten unbefriedigende - Urteile der ohnehin handzahmen Justiz widerlegt wurde).
Das Urteil im Strafprozess gegen die 10 beteiligten Einsatzkräfte vom 09.11.2005 spiegelte die Kollaboration von Polizei, Justiz und schwarzblauer Regierung in Fällen rassistischer Gewalt wider: 8 Freisprüche, der Notarzt und 1 Polizist wurden zu je 7 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das hieß; z.B. für den verurteilten Polizisten, dass er weiterhin seinen Polizeidienst versehen konnte!
Beim Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Wien wurden am 15.03.2007 die Freisprüche und konsequenzlosen Scheinstrafen der ersten Instanz bestätigt. Die einzige Ausnahme betraf den verurteilten Polizisten, dessen Strafausmaß sogar noch auf 4 Monate bedingte Freiheitsstrafe reduziert wurde.