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[ 05. Oct 2001 ]

Der Ministerratsvortrag zur "Integrationsvereinbarung" im Wortlaut

 

Die Bundesregierung hat am Dienstag die Eckpunkte für den
geplanten Integrationsvertrag bzw. die "Integrationsvereinbarung"
beschlossen. Umgesetzt werden solle das Vorhaben im Rahmen
des Projekts "Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechts
mit dem Fremdenrecht". Ziel ist ein "BRückenbau zwischen allen in
Österreich lebenden Menschen, um ein friedliches und
verständnisvolles Zusammenleben zu ermöglichen". Den
Zuwanderern solle die sprachliche und soziokulturelle Integration
erleichtert werden.
Hier die wesentlichen Punkte des Ministerratsvortrags:

"1. Zielgruppe:

- Neu zuziehende Arbeitsmigranten (Schlüsselkräfte) und
Familienangehörige

- Arbeitslose Drittstaatsangehörige (durch
Qualifizierungsmaßnahmen des AMS)

- Nicht Aufenthaltsverfestigte im Sinne des Fremdengesetzes, die
eine Verfestigung des Aufenthalts anstreben

Ausgenommen sind EWR-bürger, Kleinkinder und Schulpflichtige.
Fremde, die unter Bedachtnahme auf ihre Lebensumstände
entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen
(Paragraf 10a Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), können
befreit werden. Ein Aufschub wegen persönlicher
Lebensumstände (z.B. Mutter mit SÀugling) ist möglich.

2. Deutsch-Integrationskurse:

a)

- Teilnehmer: alle Fremden der Zielgruppe; ausgenommen
Schlüsselkräfte und Fremde, die schon einen Nachweis gemäß
Paragraf 10a StbG erbringen.

- Organisation: Bund

- DurchFührung: fachlich autorisierte/qualifizierte Organisationen
der Erwachsenenbildung; der Lehrinhalt (Deutsch,
Staatsbürgerschaftskunde) wird durch die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch den Bundesminister
für Inneres zertifiziert. Die Prüfungsabnahme wird stichprobenartig
verifiziert.

- Kostenaufteilung: Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kosten.

- Erfolgreicher Abschluss: Bestätigung des Kursträgers über den
erfolgreichen Abschluss; der Nachweis ist vom Fremden zu
erbringen.

b)

- Teilnehmer: Schlüsselkräfte, die länger als 24 Monate Aufenthalt
in Österreich anstreben; ausgenommen sind Fremde, die schon
einen Nachweis gemäß Paragraf 10a StbG erbringen.

- Organisation: Berufsvertretung

- DurchFührung: siehe 2.a)

- Kostenaufteilung: Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent der
Kosten.

- Erfolgreicher Abschluss: Bestätigung des Kursträgers über den

erfolgreichen Abschluss; der Nachweis ist vom Fremden zu
erbringen.

3. maßnahmen bei Nichterfüllung:

- Setzung einer Nachfrist durch die zuständige Behörde.

- Absenken bis Verlust des Bundesbeitrages.

- Keine Ausstellung des Niederlassungsnachweises.

- verhältnismäßige Geldbußen bei Integrationsverweigerung.

- Auslaufen des Aufenthaltsrechts unter Bedachtnahme auf Art. 8
EMRK."

Mit der Schaffung einer Integrationsvereinbarung werden die
Angebote zum Spracherwerb im Bildungsbereich verstärkt, das
kulturelle und soziale Zusammenleben gefürdert, Ängste und
Sorgen der heimischen Bevölkerung abgebaut, sozialer
Missbrauch eingedämmt und Chancen für eine Weiterentwicklung
im beruflichen Bereich verbessert. Die überPrüfung der Einhaltung
erfolgt im selbstregulierenden System."
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