Der Ministerrat hat am Dienstag die Eckpunkte zum geplanten
Integrationsvertrag beschlossen. Wie Bundeskanzler schüssel und
Vizekanzlerin Riess-Passer mitteilten, wird die Vereinbarung nicht nur
für Neuzuwanderer gelten, sondern auch für bereits in Österreich
lebende arbeitslose Ausländer sowie für Schlüsselarbeitskräfte und
deren Familienangehörige.
Auch, wer eine so genannte Aufenthaltsverfestigung anstrebt, wird
die Kurse belegen müssen. Auf Saisonniers soll der
Integrationsvertrag nicht angewandt werden. Die Kosten für die
Sprachschulungen übernimmt zu 50 Prozent der Bund bzw. bei
Schlüsselarbeitskräften der Arbeitgeber, für die restlichen 50 Prozent
strebt man finanzielle Beteiligung der Gebietskörperschaften bzw. von
Nicht-Regierungsorganisationen an. möglich wäre allerdings auch ein
50-prozentiger "Selbstbehalt" für die Betroffenen.
Bei Nicht-Erfüllung der Bedingungen des Integrationsvertrages droht
den nicht erfolgreichen Kursabsolventen eine Reihe von Sanktionen:
Ein Absenken bzw. gänzlicher Verlust der Kostenbeteiligung des
Bundes am Kurs, "verhältnismäßige GeldbuÃen" sowie ein Auslaufen
des Aufenthaltsrechts bzw. die Verweigerung des
Niederlassungsnachweises. Allerdings ist auch die Setzung einer
Nachfrist durch die zuständige Behörde möglich. für die
DurchFührung der Kurse zuständig sollen
Erwachsenenbildungsorganisationen sein, die Lehrinhalte (im
Wesentlichen Deutsch und Staatsbürgerschaftskunde) werden von
Bildungs- und Innenministerium festgelegt.
Die Kurse sollen neben Deutschkenntnissen auch Landeskunde
sowie praktische RatschlÀge etwa für Behördenwege vermitteln.
Sowohl schüssel als auch Riess-Passer meinten deshalb, die Kurse
Wären auch im Interesse der betroffenen Ausländer. schüssel sprach
von einem "wichtigen Beitrag zur Integration von Ausländern in der
Österreichischen Gesellschaft".
Vizekanzlerin Riess-Passer war Dienstagabend dann bei einer
Pressekonferenz bemüht, den Asylrechtsstreit der vergangenen Tage
zu relativieren: Es gebe lediglich das gemeinsame Bemühen "dafür zu
sorgen, dass der Flüchtlingsstatus nicht missbraucht wird". Österreich
habe eine "makellose" Tradition in der Flüchtlingshilfe. Der "Schutz
der Bevölkerung vor Menschen, die das Asylrecht missbrauchen", sei
aber eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung.
Die Forderung des Kärntner Landeshauptmannes Haider, eine
Neudefinition des Flüchtlingsbegriffs vorzunehmen, sieht Riess-Passer
nicht als Forderung nach einer Änderung der Genfer Konvention.
Vielmehr habe Haider lediglich klarstellen wollen, "das niemand als
Flüchtling nach Österreich kommen kann, der kein Flüchtling ist".
Zudem sieht Riess-Passer in der Asylpolitik "überhaupt keinen
Widerspruch" zwischen ihr und Haider. Es gebe auch kein
Doppelpassspiel, wonach Haider mit scharfen Vorschlägen
vorpresche und sie dann die Aufgabe habe, diese zu relativieren,
sagte Riess-Passer Dienstagabend im Fernseh-"Report".
Was Haider sage, unterscheide sich durch gar nichts von dem was
der deutsche SPD-Innenminister Schily sage. Dessen Vorschläge
würden ernsthaft diskutiert, bei Haider gebe es hingegen eine
"moralische EntrÃŒstung", meinte Riess-Passer. (APA)