Am 20. Juli 2018 steht Birgit S. zusammen mit einer syrischen Familie vor dem Schwazer Bezirksgericht. Sie alle werden wegen dem Verdacht zur Beihilfe zum Sozialbetrug angeklagt.
Update: Der Prozess endete mit einem Freispruch.
UPDATE 20. Juli 2018: Freispruch für Birgit S. und syrische Familie – Repressionsversuch gescheitert
Mit drei rechtskräftigen Freisprüchen endete am Freitag, 20. Juli die Verhandlung am Schwazer Bezirksgericht gegen die Flüchtlings-Unterstützerin Birgit S. und eine syrische Familie. Ihnen wurde Beihilfe zum Sozialbetrug vorgeworfen, nachdem Birgit S. einen mehr als fragwürdigen Polizeieinsatz der fremdenpolizeilichen Ermittlungsgruppe gegen Sozialbetrug öffentlich kritisiert hatte. (Hier ein Bericht des :: Standard)
Der Repressionsversuch der Tiroler Polizei ist damit klar gescheitert.
Die Welle an Solidarität für die drei Angeklagten war beeindruckend. Mehrere Hundert Euro wurden – für den Fall einer Verurteilung und einer Geldstrafe – binnen kurzer Zeit auf das Spendenkonto überwiesen.
Wir möchten uns bei allen bedanken, die schnell und solidarisch unterstützt haben. Und ein Danke auch an die befreundete Organisation „Plattform Asyl“, die ihr Konto dafür bereitgestellt hat. Aufgrund des erfreulichen Freispruchs werden die Spenden in den nächsten Tagen wieder rücküberwiesen.
Wir werden natürlich weiterhin die Prüfung der Volksanwaltschaft verfolgen, die anlässlich des Polizeieinsatzes im Jänner 2018 eingeleitet worden ist, und darüber weiter berichten.
Flüchtlingsunterstützerin vor Gericht
Am 20. Juli 2018 steht Birgit S. zusammen mit einer syrischen Familie vor dem Schwazer Bezirksgericht. Sie alle werden wegen dem Verdacht zur Beihilfe zum Sozialbetrug angeklagt.
Das Höchststrafmaß dafür beläuft sich auf 6 Monate Freiheitsstrafe oder 360 Tagsätze Geldstrafe. Der Anklage vorausgegangen war ein höchst fragwürdiger Polizeieinsatz der Sonderermittlungsgruppe Sozialbetrug Ende Jänner 2018. Nach Angaben von Birgit S. fuhren 3 Polizeiautos an einem Samstagnachmittag vor ihr Haus und verlangten im rüden Ton die Information, „wo denn die Asylanten seien“.
Die Beamt_innen drangen ohne Vorlage eines Durchsuchungsbefehls in das Haus ein – und fanden niemand. Birgit S. versuchte daraufhin mehrmals nachträglich die Grundlage des Einsatzes und die Vorlage eines Durchsuchungsbefehls bzw. eine Bescheinigung zu erhalten. Erst einen Monat später legte die Ermittlungsgruppe Sozialbetrug der EGFA (Einsatz-, Grenz- und Fremdenrechtliche Abteilung) eine Bescheinigung vor. Tatsächlich ist in diesem Fall nach § 36 FPG (Fremdenpolizeigesetz) „sogleich oder binnen der nächsten 24 Stunden eine Bescheinigung über das Betreten und die Gründe des Betretens zuzustellen.“ Dabei gab sogar ein Beamter in der Tiroler Tageszeitung zu, dass der Einsatz ein Fehler war und die Einheit sich geirrt habe.
Die engagierte Flüchtlingsunterstützerin verlangte daraufhin weitere Aufklärung von der Tiroler Polizei und eine Entschuldigung für das rüde Vorgehen der Polizist_innen. Als diese keine Notwendigkeit darin sah den Polizeieinsatz zu erklären, wandte sie sich an die Medien. Gleichzeitig wurde Birgit S. von Polizeiseite nahe gelegt, das ganze nicht an die Öffentlichkeit zu tragen. Mittlerweile wird der umstrittene Einsatz auch von der Volksanwaltschaft überprüft. Tatsächlich hatte Birgit S. drei Familienmitgliedern eine kostenlose Unterkunft bei sich zu Hause ermöglicht, was ihr jetzt von den Behörden zur Last gelegt wird.
Solidarität ist kein Verbrechen!
Wir sehen in der Anklage gegen Birgit S. den klaren Versuch, UnterstützerInnen von Menschen auf der Flucht einzuschüchtern und jede Form der Solidarität zu unterbinden. Es ist damit nicht nur ein vereinzelter Angriff, sondern richtet sich gegen alle, die sich für die Würde der Menschen und ein solidarisches Miteinander einsetzen. Aus diesem Grund möchten wir Birgit S. und die betroffene Familie nicht nur politisch und moralisch unterstützen. Wir möchten die Angeklagten auch materiell unterstützen und rufen in Abstimmung mit den Betroffenen dazu auf, die anfallenden Prozesskosten solidarisch zu tragen. Die befreundete Organisation Plattform Asyl hat uns dankenswerterweise ihr Konto für den Spendenaufruf zur Verfügung gestellt.
Wenn Du Birgit S. und die Familie unterstützen möchtest, überweise einen von Dir gewählten Geldbetrag mit dem Verwendungszweck „Solidarität ist kein Verbrechen“ auf folgendes Konto:
Unterstützungskonto: Plattform Asyl
Verwendungszweck: Solidarität ist kein Verbrechen
IBAN: AT 661400068710515941
BIC: BAWAATWW
Die digitalen Kontodaten finden sich unter :: plattform-asyl.eu/spenden.
Angesichts der herrschenden rassistischen Gegenwinde ist es notwendig, konkrete Solidarität zu zeigen! Tausende Menschen wie Birgit S. haben in den letzten Jahren wichtige ehrenamtliche Unterstützungsarbeit für geflüchtete Menschen gemacht. Lassen wir Sie und die betroffene Familie in dieser Situation nicht allein!
Medienberichte:
:: Tiroler Tageszeitung (24.2.2018)
:: Der Standard (16.3.2018)
https://derstandard.at/2000082381927/Tiroler-Fluechtlingshelferin-nach-umstrittenem-Polizeieinsatz-angeklagt" target="_blank">:: Der Standard (27.6.2018)
Beitrag der Plattform Bleiberecht Innsbruck, zuerst veröffentlicht am 11. Juli 2018, mit update vom 20. Juli 2018 auf :: plattform-bleiberecht.at.