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[ 02. Sep 2018 ]

Asylkoordination kritisiert die neuerlichen asylrechtlichen Verschärfungen

Asyl = Menschenrecht. Protest gegen den Asylgipfel in Wien am 24. September 2016

Gegen Flüchtlinge wird in Österreich ab 1. September 2018 schärfer vorgegangen, kritisiert Anny Knapp vom Verein asylkoordination das in Kraft tretende Fremdenrechts- änderungsgesetz 2018.

 

Die Koalitionsparteien haben sich taub gestellt gegenüber der massiven Kritik an der Beschlagnahme von Bargeld bis zu einer Höhe von 840 Euro pro Person unmittelbar bei der Asylantragstellung und an der Auswertung von Daten von mobilen Datenträgern. Es sind unverhältnismäßige, massive Grundrechtseingriffe. NGOs und andere ExpertInnen sehen nicht nur einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht, sondern auch eine unnötige bürokratische Aufblähung der Befugnisse von Polizei und Asylbehörde. „Diese Neuerungen werden auch unnötige Kosten verursachen“, ist Knapp überzeugt. Denn Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf staatliche Leistungen und der Ersatz notwendiger Betreuungskosten kann ihnen vorgeschrieben werden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass der erhebliche Verwaltungsaufwand durch die beschlagnahmten Kostenbeiträge abgedeckt werden wird.

Damit den Asylbehörden die Arbeit wegen fehlender AsylwerberInnen künftig nicht ausgeht, sollen alle Möglichkeiten ergriffen werden, den Status abzuerkennen. Laufend sind nun schon afghanische Flüchtlinge mit subsidiären Schutz von Aberkennungsverfahren betroffen, auch der Asylstatus ist seit 2016 ein vorerst befristeter, der erst nach 3 Jahren in ein unbefristetes Aufenthaltsrecht übergeht, wenn eine Rückkehr in den Herkunftsstaat weiterhin mit erheblichen Risiko verbunden wäre. Neu eingeführt wird ein automatisches Aberkennungsverfahren, wenn Asylberechtigte einen Reisepass ihres Herkunftslandes beantragen oder in diesen gereist sind. „Das verpflichtende Aberkennungsverfahren soll Härte signalisieren, die Möglichkeit der Aberkennung ist aber auch ohne diese spezielle gesetzliche Regelung bereits geltendes Recht und daher überflüssig“, so Knapp.

Subsidiär schutzberechtigte Jugendliche, die wegen einer Jugendstraftat gerichtlich verurteilt worden sind, können nun nicht mehr mit Milde rechnen. Ihnen kann nun der Schutzstatus aberkannt werden, bisher hatte diese gerichtliche Verurteilung keine weiteren Rechtsfolgen. Diese Verschärfung hebelt ein erst zu Jahresbeginn ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aus. Auch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs werden von der türkis-blauen Koalition ignoriert. Die Aufhebung der verkürzten Beschwerdefrist in Asylverfahren durch das Höchstgericht wird nun einfach wieder eingeführt.

Die asylkoordination befürchtet, dass nun ohne weitere Angabe von Gründen mehr inhaltliche Verfahren im Zulassungsverfahren entscheiden werden und Asylsuchende wegen fehlender Zulassung des Verfahrens länger in den Betreuungsstellen des Bundes verbleiben müssen. In Kombination mit der Anordnung zur Unterkunftnahme und der damit verbundenen Gebietsbeschränkung hat es das BFA so in der Hand, AsylwerberInnen einer Freiheitsbeschränkung auszusetzen und Kontakte mit der Zivilgesellschaft zu erschweren. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommt die fehlende Obsorge erschwerend hinzu, wenn sie im Zulassungsverfahren ohne ordentliches Aufenthaltsrecht gehalten werden, anstatt in die Landesbetreuung übergeben zu werden.

Eine massive Verschlechterung für Asylberechtigte stellt die Anhebung der Wartepflicht für die Verleihung der Staatsbürgerschaft von sechs auf zehn Jahre dar. Diese Verschärfung steht im klaren Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention, wonach die Einbürgerung von Flüchtlingen soweit wie möglich zu erleichtern ist und alles zu unternehmen ist, um das Verfahren zu beschleunigen. Integration wird so jedenfalls nicht erleichtert.