Protokoll des dritten Tages der Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Wien am 15. Jänner 2004.
(Anm.: das Protokoll ist kein Wortprotokoll, es wurden jedoch möglichst alle Aussagen, soweit verfügbar, sinngemäß wiedergegeben)
Der Verhandlungssaal ist bis auf den letzten Platz gefällt, ca. 30 - 40 Personen müssen vor dem Saal warten da sie keinen Sitzplatz mehr erhielten. Ein Teil der ZuhörerInnen besteht aus PolizeischülerInnen, die zum Teil den VertreterInnen der African Community die Plätze im Saal streitig machen.
anwesend:
SekretÀrin
Verhandlungsleiter (VL) Dr. Helm
Beschwerdeführerin Frau K., vertreten durch Rechtsanwältin Nadja Lorenz
Dr. Bürstl als Vertreter der Bundespolizeidirektion Wien
Diverse ZeugInnen
Publikum ca. 50 Personen
1. Zeuge
Fortsetzung der Vernehmung von Herrn S., Polizeibeamter.
VL: "Sie wurden am 19.7.2003 beim Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) einvernommen. Sie kamen erst später zu dem Vorfall dazu. Ist das richtig?"
Herr S.: "Ja."
VL: "Sie waren mit einem motorisierten Streifendienst in der Nähe - mit Anton 1 - am Parkring, als sie über Funk hörten, dass Fußfesseln benötigt werden. Der Lenker des Fahrzeuges war Herr U."
Herr S.: "Ja, über Funk kam die Anfrage nach Fußfesseln, ein Sektorwaren der Alarmabteilung (WEGA) wurde angefordert. Da wir gegenüber waren, fuhren wir hin."
VL: "Laut Akt S. 279, Abs. 2 benötigten sie ca. eine Minute nach Rücksprache mit der Funkstelle."
Herr S.: "Ich habe keine schätzung wie lange es vom Wort Fußfesseln zum Einsatz gedauert hat, ca. 30 Sekunden."
VL: "Was passierte dann?"
Herr S.: "Wir kamen hin, blieben ca. 20 - 30 m hinter dem Rettungswagen stehen. Ob der Wagen Anton 2 früher am Einsatzort war weiss ich nicht."
VL: "Kennen sie das Video?"
Herr S.: "Ja."
VL: "Ein Sektorwagen (WEGA) und ein Tassowagen (Diensthundewagen) kamen später, wann ungefähr? Und wo befand sich die fixierte Person?"
Herr S.: "Ich weiss nicht wieviel später die beiden Wagen kamen."
VL: "Sie bringen im Videobild die Fußfessel."
Herr S.: "Mein Kollege U. wollte die Fußfessel holen. Er fand jedoch den Schlüssel nicht, ich lief dann zum Auto da ich wusste, dass der Schlüssel am Fahrzeugschlüsselbund war."
VL: "Sie kennen den Kollegen O., was machte er?"
Herr S.: "Er fixierte mit mehreren anderen Herrn Wague, er war an der rechten Schulter."
VL: "Laut Akt S. 279, Abs. 4 sagten sie, dass die Fußfesseln ohne Gegenwehr angelegt wurden."
Herr S.: "Ja, ich nahm keine Gegenwehr wahr."
VL: "Beim Büro für interne Angelegenheiten (BIA) sagten sie, dass Herr Wague von 4 Personen fixiert wurde. Von 3 ihrer Polizei-Kollegen und einem SaniTäter. Ihr Kollege U. spricht von 4 Kollegen und einem SaniTäter. Was sagen sie zu diesem Widerspruch?"
Herr S.: "Das kann ich nicht mehr genau sagen."
VL: "Wann sind Herrn Wague die Fußfesseln abgenommen worden?"
Herr S.: "Im Rettungsauto. Wie lange das Rettungsauto dort stand kann ich nicht sagen."
Ausschnitte des Videos werden gezeigt. S. identifiziert sich. Er ist gleich bei Einsetzen der Aufnahme rechts vom Notarzt erkennbar, geht dann um die Fußfessel, kommt zurück und übergibt dem Notarzt ein Funkgerät.
RA Lorenz: "Haben sie, als sie eintrafen, irgendwas von Herrn Wague gehört?"
Herr S.: "Ich habe nicht auf ihn geachtet sondern was die Kollegen von mir wollten."
RA Lorenz: "Haben sie etwas gehört?"
Herr S.: "Nein."
RA Lorenz: "Sie standen nahe beim Kopf von Herrn Wague? hätten sie Schreie gehört?"
Herr S.: "Es war ein Tumult. Schreien habe ich nicht gehört."
RA Lorenz: "Glauben sie, dass es zwischen ihnen und den Kollegen so laut war, dass sie Schreie nicht gehört hätten?"
Herr S.: "Wenn Herr Wague geschrieen hätte, hätte ich ihn gehört."
RA Lorenz: "Sie haben gesagt, dass sie nicht auf Herrn Wague geachtet haben. Ist es richtig, dass eine Gegenwehr nicht sichtbar war?"
VL: "Das haben wir schon gehört, dass eine Gegenwehr zu sehen war."
RA Lorenz: "Haben sie Bewegungen des körpers gesehen?"
Herr S.: "Daran kann ich mich nicht erinnern."
RA Lorenz: "Im Vernehmungsprotokoll beim BIA auf S. 279, Abs. 4 sagten sie, dass sie den Arretierungsknopf bei den Fußfesseln gedrückt haben."
Herr S.: "Ja, da sonst sie Fesseln immer weiter zugehen."
RA Lorenz: "Nahmen sie die Fußfesseln wieder ab?"
Herr S.: "Ja, gemeinsam mit einem Kollegen aus dem 3. Bezirk."
RA Lorenz: "Wie lange nach dem Einschieben ins Rettungsauto von Herrn Wague nahmen sie die Fesseln ab?"
Herr S.: "Um die Arbeit der SaniTäter und des Notarztes nicht zu behindern nicht sofort, wie lange diese mit Herrn Wague befasst waren weiss ich nicht mehr."
RA Lorenz: "Haben sie eine überPrüfung von Vitalfunktionen wahrgenommen?"
Herr S.: "Nein, ich hab nur darauf geachtet, was von mir verlangt wurde."
RA Lorenz: "Haben sie gehört ob irgendwer nach Puls oder Atmung gefragt hat?"
Herr S.: "Nein."
RA Lorenz: "Hatten sie freie Sicht auf den Kopf von Herrn Wague?"
Herr S.: "Ich stand ca. einen Meter vom Kopf, ich sah sicher hinunter. Ich kann aber nicht beschreiben was ich da wahrnahm."
RA Lorenz: "Sie können sich nicht mehr erinnern, sie nahmen nichts auffÀlliges war?"
Herr S.: "Ich kann mich nicht mehr an Kopfbewegungen oder Atmung erinnern."
RA Lorenz: "Wann hatten sie die letzte Schulung und einen erste Hilfe Kurs?"
Herr S.: "Im August 2003, davor in der Polizeischule 2000."
RA Lorenz: "Wann hatten sie die letzte Schulung zu Einsatztechniken?"
Herr S.: "Im März 2002."
RA Lorenz: "können sie sich noch an die Inhalte erinnern?"
Herr S.: "Es ging um Anlegen von Handfesseln, Gebrauch des Einsatzstock, AEK (Anwendung einsatzbedingter körperkraft)."
RA Lorenz: "Wurden sie geschult, dass eine Fixierung am Boden so kurz wie möglich erfolgen soll?"
Herr S.: "Sie soll so lange wie nötig erfolgen."
RA Lorenz: "Wurden sie auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass es zu einem lagebedingtem Erstickungstod kommen kann?"
Herr S.: "Ich habe davon erst aus den Presseberichten erfahren."
RA Lorenz: "Kennen sie die Dienstvorschrift des Bundesministeriums für Inneres aus dem Jahr 2000 über den Einsatz von körperkraft?"
Dr. Bürstl (BPD Wien): "Das ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Der Beamte ist von der Amtsverschwiegenheit nur zu allgemeinen Inhalten befreit."
Herr S.: "Mir sagt die Bezeichnung nichts."
RA Lorenz: "Es geht um Fixierung und wie diese bei Anwendung einsatzbedingter körperkraft vorgenommen werden soll. Auch bei der letzten erste Hilfe Schulung wurde nicht zu Sauerstoffmangel bei Fixierung gesagt?"
Herr S.: "Ich kann mich nicht daran erinnern."
RA Lorenz: "Was wurde bei der Schulung im August 2003 gelehrt?"
Herr S.: "Das war ein Feuerwehrkurs, da wir etwas anderes gelehrt."
RA Lorenz: "Sie nahmen war, dass Kollege O. Herrn Wague an der rechten Schulter hielt, was war mit der linken Schulter?"
Herr S.: "Herr Wague wurde an beiden Schultern fixiert, wer links war weiss ich nicht."
Dr. Bürstl: "Wie schwer war die Fixierung, welche Intensität hatte sie?"
Herr S.: "Das weiss ich nicht mehr."
Dr. Bürstl: "Sie hatten schon Öfters Amtshandlungen mit Tobenden. Ist es üblich, dass Druck nachgelassen wird wenn das Toben weniger wird, dass man nur andeutungsweise auf dem körper bleibt?"
Herr S.: "Ja, zur Eigensicherung bleibt man andeutungsweise."
VL: "Wollen Sie die Beamten der Fehlleistung überführen?"
Dr. ccc: "Aus dem Video ist das nicht wahrnehmbar."
2. Zeugin
Frau T., Polizeibeamtin
Rechtsbelehrung
VL: "Kennen sie das Video? Sie sind links im Video erkennbar."
Frau T.: "Ich kann mich an den Vorfall erinnern."
VL: "Sie wurden am 19.7. beim Büro für interne Angelegenheiten (BIA) einvernommen. Was passierte an dem Tag des Vorfalls?"
Frau T.: Es wurde Unterstützung angefordert, ob wegen der Fußfesseln kann ich nicht mehr sagen."
VL: "Im BIA-Protokoll S. 291 steht, dass sie beim Funkspruch Ecke Schwartzenbergplatz/Lothringerstrasse gestanden sind. Wie lange brauchten sie zum Einsatzort?"
Frau T.: "Ca. 2 Minuten."
VL: "Wie lange dauerte das FunkGespräch, die Anforderung?"
Frau T.: "Das war ein Satz, sehr kurz."
VL: "Sie fertigten eine Skizze an (BIA-Protokoll S. 295). Wie weit standen sie weg? Ihr Wagen war Anton 2."
Frau T.: "Ob ein oder zwei Fahrzeuge dazwischen standen weiss ich nicht mehr, auch wo der Notarztwagen stand weiss ich nicht mehr."
VL: "Stiegen sie gleich aus, wie weit waren sie entfernt?"
Frau T.: "Ich brauchte nur ein paar Sekunden zu Herrn Wague."
VL: "Kam Anton 1 (Polizeifahrzeug, Anm.) vor oder nach ihnen?"
Frau T.: "Das weiss ich nicht, auch wann die SektorwÀgen (WEGA) kamen weiss ich nicht."
VL: "Im BIA-Protkoll sagten sie, dass sie optisch keine Gegenwehr wahrnahmen."
Frau T.: "Richtig, sobald eine Person auf dem Boden fixiert ist kann man keine Gegenwehr wahrnehmen. Die Person wird fixiert damit sie sich nicht bewegen kann. Er wurde an Händen und FÃŒssen gehalten. Ob die Gegenwehr gespürt wurde kann ich nicht sagen. Vom Sehen her kann ich Gegenwehr nicht bestätigen."
Das Video wird gezeigt. Frau T. ist kurz links im Bild zu sehen, dann geht sie nach rechts.
VL: "Wissen sie noch welcher Zeitpunkt der Amtshandlung hier gezeigt wird?"
Frau T.: "Nein, das weiss ich nicht mehr."
RA Lorenz: "Auf welcher Höhe stellten sie ihr Fahrzeug ab?"
Frau T.: "Das weiss ich nicht mehr."
RA Lorenz: "können sie den genauen Ort sagen?"
Frau T.: "Das kann ich nicht mehr sagen."
RA Lorenz: "Als sie die Skizze beim BIA anfertigten, konnten sie sich da noch genau erinnern?"
Frau T.: "Ich glaube nicht."
RA Lorenz: "Herr Wague lag zwischen Rettungs- und Notarztwagen, andere Autos sind auf ihrer Skizze nicht sichtbar."
Frau T.: "Ich habe damals das was ich sah gezeichnet."
RA Lorenz: "Der Notarztwagen stand lÀngs, nicht schrÀg."
Frau T.: "Ich habe das gezeichnet, an das ich mich erinnerte."
RA Lorenz: "War die Situation tumultartig oder ruhig?"
Frau T.: "Das weiss ich jetzt nicht mehr."
RA Lorenz: "Ich BIA-Protokoll auf S. 291 sagten sie, dass die Kollegen die Situation unter Kontrolle hatten."
Frau T.: "Das bezog sich nicht auf lärm, ich kann mich nicht an Schreie erinnern. Ich habe von der Person am Boden nur einen Menschen mit weisser Hose gesehen, sonst nichts näheres."
RA Lorenz: "Haben sie den Kopf gesehen?"
Frau T.: "Den Kopf habe ich nie gesehen."
RA Lorenz: "Was wurde vom Arzt oder von den Kollegen gesprochen?"
Frau T.: "Das weiss ich nicht mehr."
RA Lorenz: "Im BIA-Protokoll S. 291, fünftletzter Absatz sagten sie, dass die Personen knieten."
Frau T.: "Ich sah Leute, die neben einer Person knieten oder sie hielten ihn mit den Händen. Die Personen waren nicht über dem körper."
VL: "Das ist auf dem Video anders erkennbar."
RA Lorenz: "Dann verstehe ich die Aussage zu Gegenwehr so, dass der Oberkörper sich bewegen konnte."
Frau T.: "Stellen sie die Frage noch einmal."
RA Lorenz: "Nach ihrer Aussage hätte Herr Wague den Oberkörper bewegen können."
Frau T.: "Die Hände nahm ich seitlich war. Wenn eine Person an Armen und Beinen fixiert ist kann sie den Oberkörper nicht bewegen."
RA Lorenz: "Es geht aus ihrer Aussage nicht hervor, ob Handfesseln am Rücken angelegt waren."
Frau T.: "Mir ist nicht erinnerlich ob er gefesselt war oder nicht."
RA Lorenz: "Haben sie gesehen ob der Oberkörper gehalten wurden?"
Frau T.: "Ja, an den Extremitäten. Auf den Bereich der rechten Schulter habe ich nicht gesehen ob er gehalten wurde. Wenn der Oberkörper gehalten worden wäre müsste die Person über Herrn Wague gewesen sein."
RA Lorenz: "Haben sie eine überPrüfung der Vitalfunktionen gesehen?"
Frau T.: "Nein."
RA Lorenz: "Haben sie eine Aufforderung zur überPrüfung der Atem- und Pulsfunktion?"
Frau T.: "Nein."
RA Lorenz: "Wann hatten sie die letzte Erste-Hilfe-Schulung?"
Frau T.: "2002."
RA Lorenz: "Welchen Inhalt hatte diese Schulung?"
Frau T.: "Versorgung von Verletzten, Herzstillstand."
RA Lorenz: "Wurden sie auf die Gefahr der Einschränkung der Atemfähigkeit bei Fixierung aufmerksam gemacht? Wurde sie darauf aufmerksam gemacht, dass Reaktionen darauf keine Aggressionshandlungen sind? (Vorhalt Erlass S. 4 zu narkoseähnlichen Erregungszuständen)."
Frau T.: "Daran kann ich mich nicht erinnern."
RA Lorenz: "Wann hatten sie die letzte Schulung zu AEK (Anwendung einsatzbedingter körperkraft)?"
Frau T.: "2002."
RA Lorenz: "War da auch Fixierung am Boden ein Thema?"
Frau T.: "Das weiss ich nicht mehr, AEK war schon ein Thema."
RA Lorenz: "Gar es bei einer Schulung irgendeinen Hinweis auf lagebedingten Erstickungstod?"
Frau T.: "Nein."
3. Zeugin
Wohnt am Heumarkt
VL: "Welche Wahrnehmung hatten sie vom gegenständlichen Vorfall?"
Zeugin: "Mein Schlafzimmerfenster geht zum Heumarkt, ich lag schon im Bett. Das Fenster war offen, ich hörte Schreie, es war nach Mitternacht, ich ging zum Fenster."
VL: "Was nahmen sie wahr?"
Z.: "Ich wollte schon die Polizei rufen, da kam die Polizei und ein Rettungsauto schon. Zuerst sah ich viele Leute, Polizisten und eine Person. Herr Wague stand auf, die Polizisten standen gegenüber von ihm, er war lauter als die Polizei, es sah aber nicht nach körperlicher Aggression aus. Er sah gesund und frisch aus. Ich nahm an, dass Herr Wague die Person war die schrie als ob sie geschlagen worden wäre, auch Laute waren zu hören. Mir kam vor, dass die schreiende Person verletzt worden wäre, wegen der Schreie.
Herr Wague sprang herum, hob die Füße, schüttelte sich. Wenn er geschlagen worden wäre, wäre er nicht gesprungen. Er war ein junger Mann dem es gut ging. Die Polizei und Rettung waren da, niemand ging weg.
Es kam zu einer lautstarken Diskussion. Ein Polizist schrie mehrmals "Diese Sau". Dann kam es zu einem Tumult, Herr Wague schrie mehrmals kehlig laut, dann war Ruhe.
Nach meiner Einschätzung war das was der Polizist schrie ("Diese Sau") eher ein Ausruf der Emcng als eine Beschimpfung.
"Diese Sau, diese Sau ..." wurde in emccem Tonfall geschrien.
Es war dann ruhig, ich blieb im Bett."
RA Lorenz: "Ein anderer Zeuge sagte, dass "Du Sau gibst immer noch keine Ruhe" geschrieen wurde."
Z.: "Zwischen meinem Haus und dem Ort des Geschehens ist eine vierspurige Fahrbahn, 40 - 50 m, das ist schwer zu sagen."
RA Lorenz: "Sie wurden durch Schreie aufmerksam. Wie lange dauerte es, bis die Rettung kam?"
Z.: "Ca. 10 Minuten."
RA Lorenz: "Diese Sau, diese Sau", fanden sie das unpassend?"
Z.: "Ja."
RA Lorenz: "Bei ihrer Aussage vor dem BIA (S. 433) sagten sie, dass es nach "Diese Sau" ruhig wurde, dann nur noch Gemurmel. Wie lange dauerte es dann noch?"
Z.: "Es war ruhig. Es hab nur noch leises Gemurmel bis zur Abfahrt der Rettung, nur noch VerkehrsgerÀusche."
RA Lorenz: "Beim BIA (S. 433 oben) sagten sie, dass der Mann laut "Peace" rief."
Z.: "Die Polizisten waren nicht so laut, Herr Wague schon. Er rief "Peace" im Zuge der vorher erwähnten Diskussion. Das habe ich herausgehört."
Dr. Bürstl: "Sie hatten den Eindruck, dass ein Mann geschlagen wurde. War das bereits Polizei vor Ort?"
Z.: "Nein. Es ist war passiert das sich so anhörte."
Dr. Bürstl: "Vor dem BIA sagten sie es ging ihm gut, er sprang herum. War das normal?"
Z.: "Ich nahm an, dass ihm nicht körperlich passierte. Das Tanzen war aber nicht "normal", das Verhalten war nervÃŒs.
Ich weiss aber nicht was ihm vorher passierte. Deshalb kann ich keine Schlüsse auf den Geisteszustand ziehen."
Dr. Bürstl: "Diese Sau, diese Sau". Sie sagten, dass es ein Polizist sagte. können sie ausschließen, dass es wer anders gesagt hat?"
Z.: "Die Polizisten verhandelten mit ihm, die SaniTäter standen herum, deshalb kam ich zu der Annahme. Ausschließen kann ich nicht, dass es vielleicht ein SaniTäter sagte."
RA Lorenz: "hätten sie den Zustand als tobend oder aggressiv bezeichnet?"
Z.: "Nein."
4. Zeuge
Herr W., SaniTäter
wurde schon am letzten Verhandlungstag vernommen
VL: "Sie haben am 22.7.2003 vor dem BIA (Büro für interne Angelegenheiten ausgesagt. Haben sie damals eine schriftliche Ladung bekommen?"
Herr W.: "Ich wurde ein paar Tage vorher angerufen, ich weiss nicht mehr genau. Schriftliche Ladung - ich weiss nicht. Den Termin musste ich absagen. Ich habe einen Anwalt kontaktiert, der riet, wir sollten nichts aussagen. Dann rief Herr Biber an wegen eines Termins. Ich sollte rasch zu einer kurzen Einvernahme vorbeischauen, ob am selben oder nächsten Tag weiss ich nicht."
VL: "Haben sie sich unter Druck gesetzt gefühlt?"
Herr W.: "Die Leute vom BIA sagten, dass sie schnell eine Aussage wollten. Ich hatte aber kein Gefühl von Druck, abgesehen vom Zeitdruck. Der Anwalt riet zur Verschiebung, da er mit dem Fall noch nicht vertraut war."
VL: "Dass der Untersuchungsrichter die Einvernahme anordnete wurde ihnen nicht mitgeteilt?"
Herr W.: "Nein."
VL: "Zum Vorfall selbst. Wann wurde mit Reanimation begonnen?"
Herr W.: "Unmittelbar nachdem Herr Wague auf der Liege in das Rettungsfahrzeug gebracht wurde. Die Fußfesseln waren noch dran, die wurden erst vor der Fahrt ins Spital abgenommen. Sie waren nicht relevant für die Behandlung."
VL: "Als sie am Ort des Geschehens eintrafen - was hatten sie für einen Eindruck vom Zustand von Herrn Wague."
Herr W.: "Er war psychotisch, aufgeregt, agitierte, entkleidete sich, warf mit Sachen um sich. Es gab den Verdacht einer Psychose. Ich stand ein paar Meter weiter weg, administrierte.
Mein erster Eindruck war, dass Herr Wague aus der Bahn war - durch die Art zu Sprechen und seine Handlungen."
VL: "Sie nahmen mit einem jüngeren Polizisten die Daten auf, heißt das Administrierung?"
Herr W.: "Ja."
VL: "Sahen sie Fesselung als er in den Rettungswagen geschoben wurde?"
Herr W.: "Er wurde in das Auto geschoben. Herr Wague war mit einem Sicherheitsgurt an die Trage geschnallt, er streifte die Gurte ab, dann sprang er aus dem Auto als wir gerade zusteigen wollten und uns für die Abfahrt ins Krankenhaus bereit machen wollten. Als wir von der HinterTüre zur SeitenTüre gingen sprang er aus dem Wagen. Er hatte die Gurte abgestreift und sTürzte Kopf voraus auf uns los raus aus dem Fahrzeug. Er traf einen Polizisten mit dem Kopf, ich wich aus. Er ging dann ein paar Schritte Richtung Schwarzenbergplatz, dann konnte er zwischen den Einsatzfahrzeugen gestoppt werden."
VL: "Wir wurde er gestoppt?"
Herr W.: "Er stand noch, wehrte sich, versuchte zu beißen, schrie, schimpfte, stieß mit Kopf. Dann war ein Polizist am Oberkörper, ich am Oberschenkel. Es gab ein Gerangel. Dann wurde er zu Boden gebracht, wir sTürzten zu Boden, dort wurde er fixiert."
VL: "Wie lange dauerte es vom Ergreifen bis zum auf den Boden bringen?"
Herr W.: "Das kann ich nicht sagen."
VL: "Wie wurde er fixiert?"
Herr W.: "Bauchlings mit den Handschellen am Rücken."
VL: "Wie wurde die Fixierung durchgeführt?
Sie können die Aussage verweigern wenn sie sich selbst belasten."
Herr W.: "Ich habe nicht zu verbergen."
VL: "Schildern sie das Festhalten."
Herr W.: "Unter mir war ein Knäuel von Polizisten, beim Oberkörper, bei der Schulter, beim Kopf. Er wurde auf dem Rücken fixiert, ich sah nur Rücken von Beamten, nicht von Herrn Wague."
VL: "Sie fixierten den linken Unterschenkel oberhalb des ccs mit einem Fuß. Haben sie gesehen, wie er im Bereich des rechten Beines und der Hüfte fixiert wurde?"
Herr W.: "Mir wurde die Sicht durch Kollegen J. und die Polizistin B. verstellt. Ich kann nicht genau sagen, wo sie fixierten. J. war im Bereich des linken Oberschenkels, B. auch im Bereich des linken Oberschenkels, ich sah es aber nicht genau."
VL: "Wessen Rücken sahen sie?"
Herr W.: "Die linke Seite von J., dann den Rücken eines Polizisten, den Oberkörper von Herrn Wague sah ich nicht."
VL: "Schildern sie den Vorgang mit der Spritze ab Fixierung von Herrn Wague auf dem Boden."
Herr W.: "Herr Wague wehrte sich auf dem Boden, er ce sie auf und versuchte Widerstand zu leisten. Ich spörte am Unterschenkel am Unterschenkel starke Gegenwehr und machte Gegendruck."
VL: "Was passierte dann?"
Herr W.: Ein Polizist fragte nach einer Beruhigungsspritze. Die Spritze wurde von Herrn H. aufgezogen, ob der Notarzt das angeordnet hat weiss ich nicht. H. zog die Spritze im Rettungswagen auf, ob er sie herausreichte oder herauskam weiss ich nicht.
Kollege L. öffnete die Hose bei der rechten Gesäßbacke mit einer Schere um dem Arzt die Verabreichung von Haldol zu ermöglichen.
Die Spritze setzte Dr. K.
Die Spritze dauert bis zu ihrer Wirkung 15 - 20 Minuten. Wir warteten auf die Fußfesseln. Herr Wague wehrte sich auch nachher, gegen die Spritze konnte er sich aber nicht wehren. Nach der Spritze bewegte er sich, er wand sich, hatte aber keinen großen Spielraum.
Vom zum Boden bringen bis zur Verabreichung der Spritze dauerte es ca. 2 Minuten. Bis zur Verabreichung der Spritze dauerte es kürzer als die Zeit des Habhaft- Werdens.
Die Gegenwehr dauerte nach der Spritze an bis zum Anlegen der Fußfesseln. Beim Anlegen der Fußfesseln nahm ich meinen Fuß vom Unterschenkel. Er bewegte in diesem Moment die Unterschenkel nicht da er gehalten wurde. Ich habe keine Wahrnehmung nach welcher Handlung der Widerstand nachließ."
VL: "Hat Kollege L. fixiert?"
Herr W.: "Das weiss ich nicht."
Einige Ausschnitte des Videos werden vorgeführt.
Herr W.: "Ob Herr L. überhaupt vor oder nach der Spritze fixiert hat weiss ich nicht. - Der SaniTäter rechts ist Herr L."
RA Lorenz: "Herr L. sagten vor dem BIA und bei seiner Aussage am 11.12., dass es keine Gegenwehr gab. Das sagte heute auch Herr S."
Herr W.: "Ich spörte anfangs heftigen Widerstand, danach nicht mehr so massiv als er die Fußfesseln angelegt bekam."
RA Lorenz: "Als sie den Fuß runtergaben, hab es da Druck?"
Herr W.: "Leichten Druck, er wurde aber zeitgleich gehalten."
RA Lorenz: "Mit wie viel Gewicht standen sie auf ihm?"
Herr W.: "Mit Muskelkraft, nicht mit dem körpergewicht. Wenn er sich stärker wehrte, erhöhte ich den Druck."
RA Lorenz: "Haben sie gehört, dass eine Polizisten sagte "mit meinen 73 kg stehe ich auf ihm"?"
Herr W.: "Nein. Er wand sich mit dem Unterkörper, der Oberkörper war verdeckt."
RA Lorenz: "Nahmen sie eine überPrüfung der Vitalfunktionen wahr? Oder eine Anweisung?"
Herr W.: "Ich hörte beides nicht. Eine Polizisten soll das gesagt haben, ich habe es aber nicht selbst gehört. Es gab einen ziemlichen Wortsalat."
RA Lorenz: "Wären sie dazu als SaniTäter zuständig gewesen?"
Herr W.: "Der Notarzt wäre zuständig gewesen."
RA Lorenz: "Was machte der Notarzt, welche Position hatte er?"
Herr W.: "Ich habe das erst im BIA auf dem Video gesehen. Ich achtete nicht darauf. Ich hatte auch keine Sicht auf den Kopf von Herrn Wague."
RA Lorenz: "Welchen Eindruck hatten sie beim Eintreffen? War er psychopatisch?
War Herr J. auch in der Nähe?"
Herr W.: "Das kann ich nicht sagen. Ich war beim Rettungswagen und fragte wer die Amtshandlung leitete. Meine Aufmerksamkeit galt mehr Herrn Wague als meinen Kollegen."
RA Lorenz: "Herr L. sagte, dass Herr Wague ein bissl aufgeregt war, Herr J. sagte auch nichts von "psychopatisch"."
Herr W.: "Er hatte ein gestörtes verhältnis zu Mitmenschen. Es war ein Verdachtsmoment, meine Einschätzung. Er hat gestikuliert, gesungen, zog sich aus."
VL: "Wie lange sind sie schon SaniTäter?"
Herr W.: "Seit 1995."
RA Lorenz: "Haben sie wahrgenommen, dass Herr Wague auf Aufforderung das T-Shirt wieder anzog?"
Herr W.: "Ja, am Anfang war er zugänglich, wir konnten mit ihm reden."
RA Lorenz: "Kann es sein, dass er die Taschen ausleerte, weil er zur Ausweisleistung aufgefordert wurde, wie es zwei Zeugen gesagt haben?"
Herr W.: "Nein, ich glaube nicht, dass es deswegen war. Er sang dabei."
RA Lorenz: "Haben sie eine Wahrnehmung von Herrn Wague als er auf der Tragbahre ins Rettungsauto geschoben wurde?"
Herr W.: "Ja, ich war dabei, er war verhältnismäßig ruhig. Zu diesem Zeitpunkt sah es nach einem Routineeinsatz aus. verhältnismäßig ruhig heißt, dass er aufgeregt war, wir versuchten ihn zu beruhigen. Die Atmung war schnell."
RA Lorenz: "Nahmen sie Dr. K. wahr?"
Herr W.: "Er stand daneben, er sprach sicher auch mit Herrn Wague."
RA Lorenz: "Als sie abfahren wollten, war es da klar, dass ein Polizist im Rettungswagen mitfahren sollte?"
Herr W.: "Ja, bei tobender Psychose ist das so üblich.
Es war der Polizist, der dann von Herrn Wague gestoßen wurde."
Dr. Bürstl: "Haben sie schon jemand im Drogen- oder Haschischrausch gesehen? würde das mit den Symptomen zusammenpassen?"
Herr W.: "Das Verhalten kann auf Drogen hindeuten, muß aber nicht."
Dr. Bürstl: "Haben sie gesehen, ob ein Polizist Herrn Wague geschlagen hat?"
Herr W.: "Nein. hätte ich dies wahrgenommen hätte ich das zu Protokoll gegeben und den Polizisten darauf angesprochen."
Dr. Bürstl: "Kennen sie ihre SaniTäterkollegen näher? hätten sie etwas bei Schlägen gesagt."
Herr W.: "Ich kenne sie näher, ich sehe sie jeden zweiten Tag. Ich denke, dass sie etwas gesagt hätten, wenn eine Misshandlung passiert habe ich die Arbeit."
Dr. Bürstl: "Kennen sie Dr. K. näher?"
Herr W.: "Ich kenne ihn von vielen Einsätzen."
Dr. Bürstl: "wäre Dr. K. ein Mensch, der auf Misshandlungen hinweisen würde?"
Herr W.: "Ja."
Dr. Bürstl: "Sind sie im Rettungswagen mitgefahren?"
Herr W.: "Ja, er sagte nicht von Misshandlungen. Wir waren mit Reanimation beschäftigt."
Dr. Bürstl: "Wann sprachen sie zum ersten Mal mit ihm darüber?"
Herr W.: "Am 26. Oktober nach seiner Suspendierung und kurz bei einem Treffen beim Anwalt."
Dr. Bürstl: "Hat er polizeiliche Misshandlungen angesprochen?"
Herr W.: "Nein, er spricht über den Vorfall nicht gern."
Dr. Bürstl: "Als Herr Wague aus dem Auto sprang und mit einem Polizisten zusammenstieß - verletzte dieser sich?"
Herr W.: "Es war ein heftiger Stoß gegen das linke Schulterblatt, das kann schon eine Verletzung gegeben haben."
RA Lorenz: "Hatten sie am 21.7. bei ihrer Begegnung beim Anwalt den Eindruck, dass Dr. K. unter Druck stand?"
Herr W.: "Als wir uns beim Anwalt trafen war Dr. K. aufgeregt, er hatte Angst. Er war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er erlitt eine Krise. Er hatte einen Termin beim BIS, musste jedoch ins SMZ-Ost wegen seines Blutdrucks.
Die mediale Präsenz führt zu einen hypertomen Krise des Blutdrucks."
VL: "Er hat erzählt, dass er erst nach der Vernehmung davon erfahren hat, dass Gendarmen auf seinem Grundstück waren."
Herr W: "Ich weiss nicht, wann Dr. K. davon erfahren hat."
Pause
5. Zeugin
Frau B., Polizeibeamtin. War schon am 11.12.2003 geladen, verweigerte die Aussage.
VL: "Laut Vernehmungsprotokoll vom 19.7. sprachen sie nach dem Eintreffen am Ort des Geschehens davon, dass sie mit Herrn Wague gesprochen haben. Wie hat er da reagiert?"
Frau B.: "Ich verweigere die Aussage."
VL: "Wer hat die Amtshandlung geleitet?"
Frau B.: "Ich verweigere die Aussage."
VL: "Die Aussage darf nur dann verweigert werden, wenn sie sich dadurch selbst belasten. Warum verweigern sie die Aussage auf die erste Frage."
Frau B.: "Aufgrund des schwebenden Strafverfahrens verweigere ich die Aussage."
VL: "Ich ermahne sie sich an die Gesetze zu halten."
Frau B.: "Ich verweigere die Aussage."
VL: "Ich drohe ihnen eine Disziplinaranzeige an."
Frau B.: "Ich verweigere weiter und nehme diese zur Kenntnis. Nach Beendigung des Strafverfahrens bin ich zu einer Aussage bereit."
VL: "Sie sind entlassen."
Frau B. verweigert die Unterschrift unter das Protokoll.
6. Zeuge
Herr O., Polizist. Hat schon bei der Verhandlung am 11.12. die Aussage verweigert.
VL: "Wurden sie während der Amtshandlung am 15.7. von Herrn Wague verletzt?"
Herr O.: "Ich verweigere angesichts des Strafverfahrens die Aussage, nach Beendigung des Strafverfahrens bin ich zu einer Aussage bereit."
VL: "Warum glauben sie, dass sie sich durch die Beantwortung dieser Frage strafrechtlicher Verfolgung aussetzen?"
Herr O.: "Ich werde keine Fragen beantworten, solange ich in Gefahr der Strafverfolgung bin."
VL: "Ich ermahne sie und drohe eine Disziplinaranzeige an."
Herr O.: "Ich verweigere."
Herr O. verweigert die Unterschrift unter das Protokoll.
7. Zeuge
Herr G., Polizist. Hat bei der Verhandlung am 11.12.2003 ebenfalls die Aussage verweigert.
Rechtsbelehrung
VL: "Als sie am Einsatzort eintrafen, was hat Herr M. berichtet?"
Herr G.: "Ich verweigere die Aussage, weil ein Strafverfahren läuft.
Wenn ich einen Kollegen belasten würde, würde ich mich auch selbst belasten, da ich strafbares Handeln nicht unterbunden habe."
VL: "Ich kann dem folgen, da sie gemäß Aktenlage Leiter der Amtshandlung waren. Aber die Frage nach Herrn M. kann sie nicht belasten, das ist nicht nachvollziehbar."
Herr G.: "Trotzdem verweigere ich."
VL: "Ich ermahne sie und drohe eine Disziplinaranzeige an.
Da es sich bei ihnen um den Dienstcen und den Leiter der Amtshandlung handelt möchte ich etwas sagen. Es ist klar, dass sie einen schwierigen Job haben, ich habe Verständnis dafür. Trotzdem fehlt mir das Verständnis, dass sie hier die Aussage verweigern.
Warum war ihre Hand blutverschmiert?"
Herr G.: "Ich verweigere die Aussage."
8. Zeuge
Herr B., Polizist. War schon am 11.12. geladen, hat die Aussage verweigert.
Rechtsbelehrung
VL: "Sie haben beim BIA angegeben, dass Herr Wague zeitweise geistig abwesend gewirkt hat. Woraus haben sie das geschlossen? Und haben sie mit ihm gesprochen?"
Herr B.: "Ich verweigere die Aussage."
VL: "Warum befürchten sie, sich durch Beantwortung dieser Frage zu belasten?"
Herr B.: "Ich verweigere die Aussage."
VL: "Ich ermahne sie."
Herr B.: "Ich verweigere weiter die Aussage."
VL: "Ich drohe eine neuerliche Disziplinaranzeige an."
Herr B.: Ich verweigere die Aussage."
9. Zeuge
Herr H., Polizist. Hat schon am 11.12. die Aussage verweigert.
VL: "Wer hat die Amtshandlung am 15.7. geleitet? Nach wessen Anordnung haben sie die Fixierung durchgeführt?"
Herr H.: "Ich verweigere die Antwort auf beide Fragen."
VL: "Wie könnten sie sich durch Beantwortung dieser Fragen selbst belasten?
Ich ermahne sie. Auch wenn das dem Anwalt nicht passt müssen sie aussagen."
Anwalt Dr. Hermann Heller (Anwalt der Polizisten, befindet sich im Saal): "Ich beantrage Protokollierung, dass das nichts damit zu tun hat."
VL: "Ich drohe ihnen den Saalverweis an.
Herr H., ich drohe ihnen eine Disziplinaranzeige an."
Herr H.: "Ich verweigere weiter."
Verweigert die Unterschrift unter das Protokoll.
Ende der Zeugeneinvernahmen für diesen Tag.
Der Vertreter der Bundespolizeidirektion Wien, Dr. Bürstl bringt einen Berichtigungsantrag zum Protokoll der Verhandlung am 11.12.2003 ein. Dem wird stattgegeben.
Der VL gibt an, dass die übrigen Punkte des Berichtigungsantrages für das gegenständliche Verfahren irrelevant sind. Sollte der Vertreter der belangten Behörde der Ansicht sein, dass die Bekanntgabe einer zukünftigen Aussagebereitschaft der Polizisten relevant sei, oder dies ein Anwalt, dem die Belastung seiner Mandanten nicht ins Konzept passt, ebenfalls denkt, so möe er dies im Verfahren vorbringen.
Weiterer Antrag von Dr. Bürstl auf Einvernahme der BIA-Beamten zur Aussage von Dr. K.
VL: "Hält der Behördenvertreter den Antrag aufrecht?"
Dr. Bürstl: "Der Antrag wird aufrecht erhalten, da im Raum steht, dass Herr Dr. K. unter Druck gesetzt wurde. Die Beamten des BIA könnten dies klären."
Dr. Bürstl: "Es hätte auch ein Ergänzungsgutachten zum Gutachten von Dr. Riesser zu ergehen. Wenn es dieses Ergänzungsgutachten nicht gibt, dann beantrage ich dieses Ergänzungsgutachten, da ein toxikologisches Gutachten eine schwere Beeinträchtigung durch Haschisch eventuell beweisen würde.
Die vermutete Todesursache ist Herzstillstand infolge einer deutlich hohen Konzentration von THC im Blut in Verbindung mit den Vorschäden am Herzen und dem Erregungszustand des Herrn Wague."
VL: "Die Todesursache ist nicht Gegenstand dieser Verhandlung, sondern etwaige Rechtswidrigkeiten der Amtshandlung."
Dr. Bürstl: "Ich vertrete eine andere Rechtsmeinung, diese werde ich schriftlich ausführen.
Sonst habe ich kein Vorbringen zu den medizinischen Unterlagen aus dem Gerichtsakt."
Zur Literaturrecherche der MA 15 samt Stellungnahme, die in der vorigen Verhandlung vom VL angesprochen wurde, werden bei der nächsten Verhandlung Stellungnahmen beider Parteien ergehen, auch Stellungnahmen zu den nicht-medizinischen Unterlagen aus dem Akt.
nächster Verhandlungstag: 29. Jänner 2004 ab 9 Uhr 30
VL verzichtet auf die Einvernahme von zwei Beamten der WEGA (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung, Sektorwagen) und von zwei Beamten eines Tassowagens (Hundeführer). Die Tasso- und Sektorkräfte trafen erst ein, als Seibane Wague schon auf der Tragbahre mit Fußfesseln lag.
Dr. Bürstl dazu: "Da die 6 Beamten aus dem 3. Bezirk nichts ausgesagt haben, vielleicht hat sich durch interne Gespräche etwas ergeben."
VL: "Das klingt nach Erkundungsbeweis - zum Beweis wofür?"
Dr. Bürstl: "Ich beantrage, dass ins Protokoll aufgenommen wird, dass 3 Beamte, die heute die Aussage und die Unterschrift verweigerten gesagt haben, dass sie zur Aussage bereit sind wenn das Strafverfahren beendet ist."
VL: "Gegen die Polizisten ist noch kein Verfahren eingeleitet."
Ende des Verhandlungstages ca. 17 Uhr 15