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[ 30. Jun 2000 ]

Prozessbericht 3. Tag

dritter prozesstag - 30.6.2000

 

die verhandlung beginnt um 7.30 uhr. die öffentlichkeit ist diesmal nicht ausgeschlossen. es werden keine anonymen zeugen (AZ) erwartet. auch der polizeischutz vor dem verhandlungssaal ist weg.

als zeugInnen sind beamte von justizwache und polizei und einige konsumentInnen von heroin oder kokain geladen. die verhandlung beginnt mit der einvernahme der beamten, die beweisen wollen, dass einer der angeklagten aggressiv sei und sie geschlagen und verletzt hätte. als schließlich der angeklagte selbst zu wort kommt und sagt, dass er geschlagen wurde und schließlich in den keller (isolierzelle) gebracht wurde unterbricht der richter die einvernahme und erklärt, "das ist nicht gegenstand dieses verfahrens".
als nächster punkt im prozess wurden den angeklagten die aussagen der AZs vorgehalten. der richter verlas die von ihm ausgewählten auszüge aus dem protokoll. in diesen wurden sie mit Strassenhandel und organisation belastet. die Azs erklärten, dass es in der zohmanngasse zwei, zum teil konkurrierende gruppen gegeben hätte, die "bad boys" und die "rasta gruppe". z.t. hätten die gruppen versucht von der jeweils anderen leute abzuwerben.die angeklagten durften sich schließlich dazu äußern und bestritten alle aussagen der verschiedenen Azs.
obwohl von den Azs behauptet wurde, dass sie die angeklagten über monate beobachtet hätten, wußten sie nicht in welchem zimmer in der zohmanngasse wer wohnte, oder hatten keine ahnung, dass einer der angeklagten seit längerer zeit einen job bei der MA48 als Strassenkehrer hatte.

einer der angeklagten brachte es schließlich auf den punkt: " der zeuge lÃŒgt, er kennt mich nicht, ich möchte ihm gegenübergestellt werden. er sagt doch nur was ihm die polizei gesagt hat, was er sagen soll ... ich weiss nichts von den bad boys, es gibt sie nicht. auch andere wurden von der polizei aufgefordert alles zu sagen was sie über die zohmanngasse wissen, es wurden ihnen geld und wohnungen versprochen...."
der richter unterbricht ihn und erklärt wörtlich: "damit unterstellt der angeklagte der polizei ein strafverfahren zu konstruieren".

schließlich wurden auch noch einige konsumentInnen von heroin oder kokain einvernommen. dem richter fällt auf, dass etwa bei der frage wie oft sie gekauft hätten, bei einigen zeugInnen differenzen zu den im polizeiverhör gemachten angaben auftreten.
dies kann von den zeugInnen aber erklärt werden. einer meinte: "die polizei hat mich gefragt, waren es 18 mal, und ich habe ja gesagt". auch die gesichter kommen den zeugInnen nicht mehr bekannt vor. "die polizei hat mir eine mappe mit bildern vorgelegt und ich dachte mir, so könnte der ausschauen, sicher war ich mir schon bei der polizei nicht".
ein zeuge wird vom richter gefragt, ob er die gruppe bad boys kenne. der zeuge ist sich unsicher. der richter hilft nach. "wurde über diese gruppe gesprochen, wer ist das ?" nach einigem zügern antwortet der zeuge schließlich: "die polizei".

die verhandlung wurde auf den 19. juli 9.00 uhr vertagt. (jugendstrafanstalt rödengasse - 2. stock, verhandlungssaal 4). Bei dieser verhandlung soll der leiter der razzia in der zohmanngasse einvernommen werden