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[ 20. Jun 2004 ]

Deutschland: Einigung über Zuwanderungsgesetz - Bleiberechtsregelung jetzt um so dringender

bild zur bleiberechtskampagne

Information des Flüchtlingsrat Berlin:
Nach einer ersten Analyse der jetzt im Wortlaut vorliegenden Einigung
zum Zuwanderungsgesety ist eine politische Entscheidung über eine Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete und asylsuchende Flüchtlinge nunmehr überfÀllig.

 

Die politische Einigung über ein Zuwanderungsgesetz am 17.Juni 2004 und
der Internationale Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2004 sind uns Anlass,
über die nunmehr um so dringender gewordene politische Notwendigkeit
einer Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete und
asylsuchende Flüchtlinge zu informieren.

Der Flüchtlingsrat Berlin ruft deshalb gemeinsam mit einer Gruppe
engagierter Flüchtlingsjugendlicher, die seit Jahren in Berlin leben und
hier aufgewachsen sind, und dennoch weiterhin von Abschiebung bedroht
sind, zu Beginn des vierten Berliner "UNHCR-Symposiums zum
Flüchtlingsschutz" http://www.unhcr.de/unhcr.php/aid/940 auf zu einer

- Kundgebung am Montag, 21. Juni 2004 von 09.30 - 11.00 Uhr
- vor der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt, Berlin-Mitte

Vertreter/innen der Presse sind herzlich eingeladen, der Kundgebung
beizuwohnen.

Wir fordern eine großzügige und wirksame Bleiberechtsregelung für
bislang geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige
MigrantInnen und Flüchtlinge:
- für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
- für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in
Deutschland leben,
- für traumatisierte Flüchtlinge, und
- für Opfer rassistischer Angriffe.
Diese Flüchtlinge müssen endlich eine echte Chance zur Integration erhalten.

Eine übergangsregelung für langjährig geduldete und asylsuchende
Flüchtlinge, die das Recht auf Arbeit, Ausbildung, Deutschkurse und
Wohnung beinhaltet, fehlt - anders als im Ausländergesetz 1990 (§ 100
AuslG) - im jetzt zwischen Regierung und Opposition vereinbarten
Zuwanderungsgesetz.*)

Das neue Gesetz sieht für die ca. 20.000 in Berlin und 230.000
bundesweit mit einer "Duldung" lebende Flüchtlinge als Regelfall auch
weiterhin die Kettenduldung vor (§ 60a), verbunden mit einem faktischem
Arbeits- und Ausbildungsverbot, der Einweisung in Sammellager, der
Residenzpflicht und dem Ausschluss von jeglichen
IntegrationsMöglichkeiten. Die Voraussetzungen für den übergang von der
Duldung zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 23a, 25)
sind im neuen Recht teils noch restriktiver gefasst als bisher (§ 30
AuslG).**)

Das neue Gesetz beinhaltet in § 23 jedoch weiterhin die Möglichkeit von
Bleiberechtserlassen (Altfallregelungen) für bestimmte Gruppen von
Flüchtlingen, was allerdings eine entsprechende politische
Leitentscheidung des Bundesinnenministers und der länderinnenminister
voraussetzt.

Die Forderungen nach einer Bleiberechtsregelung als übergangsregelung
zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist nunmehr umso dringender
geworden. Sie wird in Berlin und bundesweit von einem breitem Bündnis
aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften,
Migrantenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.


Berlin, 18. Juni 2004

für das Berliner Bündnis:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.