Trotz unstimmiger Aussagen der PolizistInnen wurde heute in Wien ein weiteres Urteil in der Tradition der Österreichischen TäterInnen-/Opfer Umkehr gefällt. Die anwältin des Verurteilten hat drei Tage Bedenkzeit erbeten.
"...was ich mir wünsche ist Gerechtigkeit! Seibane ist tod. Ich lebe noch und wünsche mir Gerechtigkeit!"
Diese Worte richtete Hamdi Suleiman unmittelbar vor der Urteilsverkündung an das Gericht. Zuvor hatte seine anwältin in ihren SchlußplÀdoyer auf die wiedersprüchlichen Aussagen der 8 in die Amtshandlung (?) involvierten PolizistInnen hingewiesen und die Behauptung in Frage gestellt, Hamdi Suleiman hätte als 1.60 grosser von seiner Hebaticis C Erkrankung und den starken Nebenwirkungen der medikamentÃŒsen Behandlung stark gezeichnet drei 1.80 große Polizisten - wie es seitens der Exekutivbeamten hieß - "in schach gehalten."
An diesem Verhandlungstag wurde einer der ExevutivbeamtInnen einvernommen und von Hamdi Suleiman direkt mit seinem Bericht und dem Vorwurf der Falschaussage konfrontiert.
Die Exekutivbeamtin hätte zu ihrem Kollegen gemeint dieser solle auspassen, sonst würde Hamdi noch einen Herzinfakt bekommen. Dann hieß es (weiss nicht mehr wer der ExekutivbeamtInnen das gesagt haben soll): naja, einer weniger!
Neben der Ärztin die Hamdi Suleiman behandelt und seine Depression und seinen stark geschwÀchten Zustand bestätigte, wurde weiters ein Internist als Sachverständiger zu Hamdi Suleimans physischen Zustand einvernommen. Die Fragen seitens der Verteidigung waren:
1. War Hamdi Suleiman nach Einsicht in die Untersuchungsberichte (Blutarmut usw) physisch im Stande sich gegen die Polizisten in der von ihnen behaupteten Weise zur Wehr zu setzten?
2. Ist es medizinisch nachvollziehbar, dass Hamdi Suleiman im Zuge der "Amtshandlung" bei der er zu Boden gedrückt wurde das bewußtsein verloren hat.
Beide fragen wurden, im grossen und ganzen negativ, d.h. gegen die Verteidigung beantwortet:
1. Zur Wehr Setzung relativ, kann nicht ausgeschlossen werden.
2. Medizinisch nicht nachvollziehbar, Auflistung wann bewußtsein verloren wird, dass fällt nicht darunter eher Gegenteil, Aufregung.
Und dann die Urteilsverkündung: Schuldig! Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt!
Ein weiterer Erdrutsch. Hamdi Suleiman verlor nach der Urteilsverkündigung die Fassung, konnte seiner Verzeiflung und seiner Wut nur noch schreiend ausdruck verleihen und müsste von seinem Bruder und Freunden rausgebracht werden. Ich habe noch gesehen wie der Richter den anwesenden Dolmetscher nach einer übersetzung gefragt hat und danach der stenographin gedeutet hat das aufzunehmen.
Leider war die Communitypräsenz die sich Hamdi Suleiman gewünscht hat nicht zu bemerken. Hamids anwältin hat 3 Tage Bedenkzeit erbeten...