Zur Diskussion um Rassismus und Antisemitismus
Lange Zeit ist Antisemitismus nicht als eigenständiges Phänomen wahrgenommen worden. Das hat sich auch in der gegenwärtigen Protestbewegung gegen die schwarz-blaue Regierung nicht geändert. Insbesondere in der linken Literatur ist Antisemitismus oft nur als eine besondere Form von Rassismus begriffen worden, dessen erklärung sich in der erklärung des allgemeinen Phänomens Rassismus erschöpfte. Rassismus und Antisemitismus stehen aber in einem jeweils unterschiedlichen verhältnis zur Wertverwertung und dem ihr eigenen Fetischismus. Im fetischistischen bewußtsein der bürgerlichen Warensubjekte nehmen Rassismus und Antisemitismus unterschiedliche Plätze ein.
I. Das bürgerliche Subjekt ist nicht in der Lage, Identität aus sich selbst zu erlangen. Es erlangt sie nur in einem "Prozeß einer ständigen Abgrenzung und eines permanenten Zweifrontenkrieges gegen das "unwerte" und gegen das "überwertige" Leben." (Bruhn, Joachim: Was deutsch ist. Zur kritischen Theorie der Nation. Freiburg i. Br. 1994, S. 84) Die Abgrenzung gegen die Unterwertigen findet im Rassismus seinen Ausdruck. Gegen die überwertigen richtet sich der Antisemitismus. Den Opfern des Rassismus wird nicht ihre überlegenheit, sondern ihre Unterlegenheit vorgeworfen. Nicht gegen ihre Allmacht, sondern gegen ihre Ohnmacht wendet sich der Rassismus. Jödinnen und Juden hingegen gelten als allmächtig. In ihrer Abstraktheit beherrschen sie für das antisemitische bewußtsein die ganze Welt. Ihre Identifikation mit der abstrakten Seite der kapitalistischen Warenwirtschaft, mit dem Wert, macht sie zur Personifikation des globalen Prinzips subjektloser Herrschaft.
Dabei muß hervorgehoben werden, daß es hier nur um eine allgemeine begriffliche Bestimmung von Rassismus gehen kann. NaTürlich finden sich im rassistischen bewußtsein auch Phantasien von einer Allmächtigkeit der Rassifizierten. Zu nennen Wären diesbezüglich etwa Vorstellungen von angeblicher sexueller Omnipotenz, die allerdings an der Einschätzung der Opfer des Rassismus als Unterwertige nichts ändert und die Reduzierung der Rassifizierten auf die erste Natur nur mehr um eine weitere Facette ergänzt. außerdem lassen sich auch hier wichtige Unterschiede zwischen antisemitischen und rassistischen Zuschreibungen aufzeigen. "Schwarze" imaginiert sich das rassistische bewußtsein in der Regel als muskelbepackte Immerkönner, als Orgasmus-MPs mit endlos langen Genitalien. Häufig kommt dazu noch das Bild vom "schwarzen" Vergewaltiger. Der Jude hingegen fungiert in der antisemitischen Projektion nicht als Vergewaltiger, sondern als Verführer, als hinterhältiger Verderber, der seine Opfer nicht durch physische Gewalt oder äußerliche Reize ins Elend sTürzt, sondern durch eine Art emotionaler und psychischer Heimtücke. Das entsprechende Bild ist nicht das vom naturverbundenen, wohlgeformten jungen Kerl, sondern jenes vom alten, gekrümmten geilen Bock.
II. Die Funktionalität von Rassismus und Antisemitismus für die Aufrechterhaltung von Herrschaft ist offensichtlich. Es handelt sich dabei um eine objektive Funktionalität. Im Falle des Rassismus ist sie jedoch weitaus Öfter als beim Antisemitismus auch als subjektiv intendierte Funktionalität zu beobachten. Gerade in diesem Fall, beim bewußten Einsatz des Rassismus als Herrschaftsmittel, relativiert sich dieser Rassismus aber an den grundsätzlichen Erfordernissen der Herrschaft, für die er funktionalisiert werden soll. Das praktische Beispiel dafür liefert der demokratische Rassismus und Nationalismus, der Menschen ziemlich genau nach den nationalstaatlichen und nationalökonomischen Erfordernissen rassifiziert und die Scheidung in In- und Ausländer und In- und Ausländerinnen kraft seiner Gewalt in die Welt setzt und aufrecht erhält. Der Antisemitismus hingegen ist prinzipiell zwar ebenso herrschaftsfunktional, kennt im Zweifelsfall aber keine Relativierung, wie die nationalsozialistische Vernichtungspolitik, die sich selbst Zweck genug war und keiner zum Vernichtungsantisemitismus hinzutretenden ökonomischen Rationalität oder Herrschaftsfunktionalität bedurfte, gezeigt hat.
Rassismus entspricht den alltäglichen Anforderungen staatlicher Herrschaft weit mehr als Antisemitismus. Der Rassismus ist daher - im Sinne von Herrschaftsrationalität - rationaler. Zentrale Wesensmerkmale des Antisemitismus sind hingegen - so man solche Begriffe in diesem Zusammenhang überhaupt verwenden mag - irrational. Das antisemitische bewußtsein, das sich die Opfer seines Hasses heute in aller Regel erst erfinden muß, ist bei weitem wahnhafter als ein Rassismus, der zwar auch von selbstgeglaubten lügen lebt, sich aber teilweise beispielsweise auf reale Konkurrenzsituationen beziehen kann. (Was ihn nicht weniger gefährlich und letzlich auch nicht weniger wahnhaft macht.)
III. In beiden fällen, beim Rassismus wie beim Antisemitismus, handelt es sich um Basisideologien der bürgerlichen Gesellschaft, um fetischistische Reflexionen der kapitalistischen Warenwirtschaft und um Bedrohungsszenarien, die sich die staatsbürgerlichen Warensubjekte halluzinieren. Im Rassismus wenden sie sich gegen ihre Rückführung auf die erste Natur. Im Antisemitismus hingegen imaginieren sie sich ihre Vernichtung durch den überlegenen Geist, durch die Allmacht des Abstrakten, der sie durch die Vernichtung der in den Jödinnen und Juden wahnhaft personifizierten Abstraktheit zuvorzukommen gedenken.
Stephan Grigat ist Redakteur der Wiener Zeitschriften "Context XXI" und "Streifzüge".