"Sterbevorgang" nach Ansicht der Anwälte der Republik Österreich zu kurz um angemessenes Schmerzensgeld zu rechtfertigen.
Das Urteil im Verfahren gegen die drei Fremdenpolizisten im Wortlaut
Das Justizministerium hat das schriftliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg gegen die Fremdenpolizisten geprüft und entschieden, dass ein "vorsätzliches Quälen eines Gefangenen" im Verfahren nicht nachweisbar gewesen sei.
Die drei Fremdenpolizisten wurden der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen für schuldig befunden, Strafmass: 8 Monate bedingt auf drei Jahre.
Stellungnahme von M.Genner, Asyl in Not, zum Urteil gegen die drei Fremdenpolizisten
akin zum Urteil gegen die drei Fremdenpolizisten
Stellungnahme zum Urteil gegen die drei Fremdenpolizisten
Zwei Jahre und neun Monate nach dem Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma liegt nun der erste amtliche Entscheid vor: Die fremdenpolizeilichen Massnahmen wie Mundverkleben und Fesseln waren "rechtswidrig". Diese Feststellung traf der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien.
Artikel aus dem Standard zur Entscheidung des VfGH über Ansprüche der Hinterbliebenen und Menschenrechtsverletzungen
Volltext der VfGh-Entscheidung
Am 05. 02. 2001 wurde die Suspendierung der drei Polizeibeamten, die Marcus Omofuma im Flugzeug gefesselt und geknebelt hatten - und daher vermutlich für seinen Tod verantwotlich sind - aufgehoben. (1) Anwalt Farid Rifat argumentierte mit der langen Verfahrensdauer. Das Disziplinarverfahren gegen die Verdächtigen bleibt aber aufrecht, erklärte der Pressesprecher des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum. (APA-Meldung vom 5.2.2001 und Aussendung der Grünen).