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Artikelsammlung zum ersten europaweiten Aktionstag für Bleiberecht und Bewegungsfreihet am 31. Jänner 2004

Do, 7. April 2005, ab 19:00 Uhr: Filmabend zum Widerstand gegen die EuropäischeLagerpolitik
im Vekks, Zentagasse 26, 1050 Wien.
+ "No Lager - Nowhere" (eine europ. Koproduktion, de/en, 39 Min., Filminfo)
+ Clips zu verschiedenen Protesten gegen Schubhaft und Abschiebungen, mit denen mitunter Abschiebungen verhindert werden konnten
+ erste Bildern vom europaweiten Aktionstag am 2. April 2005.
Links zum Artikel:
www.carava.net
www.noborder.org
www.nolager.org
www.nolager.de
www.no-camps.org
www.deserteursberatung.at
Weitere Artikel zum Thema:
Texte zur Rubrik:

[ 29. Mar 2005 ]

2. April 2005: Europaweiter Aktionstag für Bewegungsfreiheit und Bleiberecht

aktionstag 2. april 2005

Demonstration in Wien am 2. April 2005: 14 Uhr, Schubgefängnis Hernalser Gürtel 6 - 12, 1080 Wien zum Schubgefängnis Rossauer lände 7 - 9, 1090 Wien

 

Aufruftext für die Demo in Wien


Schon am 31. Januar 2004 fanden in mehr als 40 Europäischen Städten Demonstrationen und Aktionen anlässlich des erstmals ausgerufenen internationalen Aktionstags gegen Abschiebelager und für die Legalisierung von papierlosen MigrantInnen statt.

Dieses Jahr wollen wir einen weiteren Schritt vorwärts unternehmen. Es sind alle Europäischen Netzwerke und sozialen Bewegungen aufgerufen, sich an der Organisierung eines zweiten Europäischen Aktionstages zu beteiligen. Der Aktionstag wird mit seiner Forderung nach Bewegungsfreiheit und Bleiberecht eine Alternative zum Europäischen Verfassungsprozess darstellen.

Wenn wir über den Europäischen Verfassungsprozess reden, denken wir zuerst an materiellen Dimensionen, das heißt an die Art und Weise, wie der Integrationsprozess konkret in den letzten Jahren stattgefunden hat. Eine EuropäischeStaatsbürgerInnenschaft ist im Entstehen, und wir müssen unsere Analyse auf die Art und Weise konzentrieren, in der die Grenzen dieser StaatsbürgerInnenschaft konstruiert und behandelt werden, und zwar sowohl in ihren externen als auch in ihren internen Dimensionen. Lager und Abschiebehaft für MigrantInnen haben eine Schlüsselrolle in diesem Prozess gespielt und spielen sie immer noch.

Obwohl sie in den verschiedenen ländern unterschiedliche Formen angenommen haben, sind sie eigentlich EuropäischeInstitutionen innerhalb eines vereinheitlichten Rahmens, der sogar einen Auslagerungsprozess für diese Lager außerhalb der "externen" Grenzen der EU fürdert - vom Balkan nach Libyen und Marokko.

Schubhaft - Schubhaft ist eine Freiheitsberaubung, die ausschließlich "Fremden" zuteil werden kann. Sie stellt keine Strafhaft oder richterlich verordnete Haft dar, sondern wird ohne HaftPrüfung von der Verwaltungsbehörde ausgesprochen, um angeblich nötige Abschiebungen routinemäßig und ohne Probleme durchführen zu können. In Schubhaftgefängnissen, die sich meist in sogenannten Polizeianhaltezentren (PAZ) befinden, können Asylsuchende und MigrantInnen zur Zeit bis zu sechs Monate eingesperrt werden.
Gerechtfertigt wird Schubhaft damit, dass Betroffene daran gehindert werden sollen, sich ihrer Abschiebung zu entziehen.

Viele Menschen werden in Schubhaft genommen, obwohl ihre
Abschiebung gar nicht möglich ist.


Durch die Ausweglosigkeit der Situation sind Selbstmordversuche, SelbstverstÃŒmmelungen oder Hungerstreiks für viele die einzige Chance, der Schubhaft zu entkommen oder auf die Brisanz der eigenen Situation aufmerksam zu machen. Vor allem bei akut drohender Abschiebung ist Hungerstreik die einzige Möglichkeit.

Willkür ist bei der Erlassung von Aufenthaltsverboten an der Tagesordnung, Gründe wie "illegalisierte Einreise", "illegalisierter Aufenthalt", "Verstoß gegen das Meldegesetz" oder ein Verstoß gegen die Strafgesetzordnung sind ausreichend. Bis Ende November 2004 sind ins-gesamt 76.178 Aufenthaltsverbote, davon 29.848 wegen Mittellosigkeit und 16.463 wegen "Gefahr gegen die öffentliche Sicherheit" aufrecht.

Asylgesetz - Mit diesem Aktionstag wollen Gruppen in Wien aber auch gegen das neue, in parlamentarischer Begutachtung befindliche Asylgesetz protestieren. Zahlreiche geplante Neuerungen sollen die ohnehin bescheidenen Rechte der MigrantInnen weiter beschneiden.


So ist etwa geplant die bisher geltende Schubhaftobergrenze von 6 Monaten innerhalb von 2 Jahren abzuschaffen. Einzige Einschränkung soll in Zukunft sein, dass nach einem halben Jahr jeweils im Sechs-Wochen-Abstand durch die Unabhängigen Verwaltungssenate geprüft werden muss, ob die Betroffenen weiter in Schubhaft gehalten werden können.

Die VerhängungsMöglichkeit von Schubhaft soll erleichtert werden. Es soll "vorbeugend" Schubhaft angeordnet werden, wenn einE straffÀllig gewordeneR MigrantIn während des Aufenthalts im Gefängnis einen Asylantrag stellt.
Personen, die einen Folgeantrag abgeben, gegen die aber bereits ein aufrechter Ausweisungsbescheid vorliegt, können ebenfalls in Schubhaft genommen werden. Eine massive und menschenrechtsverletzende Verschärfung bedeutet die geplante Zulassung von Zwangsernährung in der Schubhaft, um gegen Hungerstreikende vorzugehen.

Desweiteren ist geplant, die Bewegungsfreiheit von AsylwerberInnen im Zulassungsverfahren erheblich einzuschränken. AntragstellerInnen sollen sich in Zukunft nur noch im Bezirk der Unterbringung aufhalten dürfen. für Menschen, die in Trais-kirchen untergebracht sind, würde dies bedeuten, dass sie den Bezirk Baden während dieser Zeit nicht verlassen dürfen.

Ein weiterer umstrittener Punkt stellt die Abschaffung des Verfassungsrechts auf Rechtsvertretung für AsylwerberInnen dar. Nach Inkkrafttreten des neuen Gesetzes sollen amtliche Bescheide nur noch persönlich zugestellt werden. Bei negativen Bescheiden soll der/die AsylwerberIn sofort der Behörde vorgeführt und in Schubhaft genommen werden können. Der RechtsvertreterInnen sollen "parallel und unverzüglich" über den Bescheid informiert werden.

Nach Kriminalisierungsversuchen von Asylanwältinnen im vergangenen Jahr ist nun geplant, diese Vorgangsweise des damaligen Innenministers nachträglich gesetzlich zu legitimieren. Hilfestellungen für Illegalisierte sollen zukünftig unter Strafe gestellt werden.

Zustände verbessern? - Alle Menschen sollen gleiche politische und soziale Rechte haben - unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sozialem Status und Geschlecht. Differenzierende Instrumente wie Schubhaft und Abschiebung, rassistische Gesetze und Praxen können nicht verbessert, sondern nur verhindert und abgeschafft werden.
Sie sorgen dafür, dass Menschen rassistisch ausgegrenzt werden und andere davon profitieren. Rassismus liegt ihnen existenziell zu Grunde. Abschiebungen unmöglich zu machen und MigrantInnen aktiv zu unter-stützen, ist praktische solidarität und ziviler Ungehorsam gegen institutionalisierte Rassismen. Wir rufen dazu auf, Flüchtlinge und MigrantInnen bei der Ein- und Weiterreise zu unterstützen.


für Legalisierung. Gegen Schubhaft und Abschiebungen
Gegen Rassismus und Ausgrenzung
Gegen die herrschende Ordnung
FÜR EINE WELT OHNE RASSISMEN UND SEXISMEN


www.no-racism.net