Österreich soll kleiner werden. Aussen herum, von den Staatsgrenzen je zehn Kilometer ins Land hinein. So weit, wie sich - laut Gesetz - der "Grenzkontrollbereich" erstreckt. Eine Neuerung, die bei Heinz Patzelt, Generalsekretär vom Amnesty Österreich, "verfassungsrechtliche Bedenken" aufkommen lässt.
Weil die Schrumpfung des Bundesgebiets nur "Fremde" betreffen soll, die in Österreich um Asyl ansuchen. Die zwar im Land - doch nicht weit genug in dessen Kern - aufgegriffen werden.
Weshalb sie laut Paragraf 17 des Asylgesetzentwurfs "innerhalb des Grenzkontrollbereichs" in den "sicheren Drittstaat", aus dem sie kamen, zurückgewiesen werden sollen. Sollte der Paragraf in die Asylgesetz-Endfassung Aufnahme finden: "Willkürlichen Entscheidungen" der aufgreifenden Beamten werde Vorschub geleistet, befürchtet Patzelt. Da alle Nachbarländer zu "sicheren Drittstaaten" erklärt werden sollen, bestehe die Gefahr der Kettenabschiebung in den Verfolgerstaat zurück.
Paragraf-"Schmankerl"
"Der Paragraf 17 ist ein besonderes ,Schmankerl" in einem Gesetzentwurf, der ohne Rücksicht auf Verfassungsbindung abgefasst wurde", kritisiert Patzelt. Doch im Innenministerium widerspricht der stellvertretende Sektionschef Mathias Vogl: Die geplante Neuerung sei sinnvoll, "da Flüchtlinge ihren Asylantrag aus einem sicheren Drittstaat genauso gut stellen können wie aus Österreich."
Tief greifende Veränderungen plant aber auch der britische Premierministers Tony Blair. Seinen Vorstellungen zufolge sollen für Asylsuchende außerhalb der EU Camps errichtet werden, in denen sie den Ausgang des Asylverfahrens abwarten müssen - etwa in der Ukraine.
Der britische Vorstoß werde von Österreich und Dänemark unterstützt, teilte Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) am Rand der Sitzung der EU-Innenminister in Brüssel mit. Die Camps könnten aber ebenso gut innerhalb der EU liegen, meinte Strasser.
(bri, ina/DER STANDARD, Printausgabe, 9.5.2003)