Emmanuel Chukwujiekwu wurde am 29. Dezember 2005 im letzten 'Operation Spring' Prozess zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Verteidiger Lennart Binder Nichtigkeitsbeschwerde einlegte.
An diesem 41. Prozesstag wurden die letzten Akten zum Verfahren verlesen. KeineR der ZeugInnen hatte ausgesagt, dass sie den Angeklagten bei einer strafrechtlich relevanten Handlung beobachtet hätte, sie kannten ihn oft nicht einmal. Trotzdem soll er in der Hierarchie einer 'nigerianischen Drogenmafia' an führender Stelle gewesen sein.
Der Verteidiger von Emmanuel Chukwujekwu, Lennart Binder, wies in seinem Schlussplädoyer noch einmal darauf hin, dass es durch den ersten großen Lauschangriff, der zur Verhaftung von über 100 Personen geführt hatte, keinerlei Beweise gegen seinen Mandanten gegeben hatte. Binder stellte auch den politischen Zusammenhang zwischen Nationalratswahl 1999, den Druck auf den damaligen Innenminister Karl Schlögl durch die rassistische Politik der FPÖ und dem Tod von Marcus Omofuma her. Der erste große Lauschangriff in der österreichischen Geschichte musste auf Biegen und Brechen ein Erfolg werden, die Polizei wollte einer Blamage entgehen. Die Verhafteten der Operation Spring stimmten zum Teil mit Leuten überein, die sich an den antirassistischen Demonstrationen nach dem Tod von Marcus Omofuma beteiligt hatten. In seinem Plädoyer sagte Lennart Binder auch, dass die Ergebnisse des Lauschangriffs gefälscht und ZeugInnen manipuliert worden seien. Das Konstrukt einer 'nigerianischen Drogenmafia' sei gerade richtig gewesen um vor allem AfrikanerInnen zu kriminalisieren.
Der 3. Rechtsdurchgang dieses Prozesses hatte nach Angaben von Binder einige Besonderheiten: eine völlig nebulose Anklage (eine unbekannte Menge an Drogen soll an unbekannte Personen an unbekannten Orten zu unbekannten Zeiten verkauft worden sein (!)). Solche Anklagen kämen nur gegen Menschen aus Afrika in Anwendung, ein gewisses rassistisches Element sei dem nicht abzusprechen. Ein Dolmetscher und Sachverständiger, der auf Antrag der Verteidigung hinzugezogen wurde, hätte keine suchtgiftrelevanten Stellen im gesamten Lauschangriff in bezug auf Emmanuel Chukwujekwu gefunden.
Emmanuel Chukwujiekwu hat alles durchgemacht, was die österreichische Justiz zu bieten hat: Zuerst Verurteilung zu neun Jahren Gefängnis, dann Freispruch, dann alles ungültig, retour in die erste Instanz. Und jetzt wieder ein Schuldspruch: Vier Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat gegen das Urteil berufen und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.