Rechtsgutachten der Uni Salzburg bezeichnet Bestimmungen des Fremdenrechtspaketes für verfassungswidrig. ÖsterreicherInnen und deren EhepartnerInnen werden durch die Bestimmungen des Fremdenrechtspaketes eindeutig diskriminiert.
Im Auftrag vom Verein migrare - Zentrum für MigrantInnen OÖ und der Volkshilfe Oberösterreich erarbeiteten Universitätsassistent Dr. Metin Akyürek (Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht Universität Salzburg) und Univ.Prof. Feik (Fachbereich Öffentliches Recht Uni Salzburg) ein Rechtsgutachten zum Thema "Ist die Schlechterstellung von Angehörigen von Österreichern im Vergleich zu Angehörigen von EWR-Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, wie sie im FPG, NAG und im AuslBG anzutreffen ist, aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig?"
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Schlechterstellung von Angehörigen von ÖsterreicherInnen gegenüber Angehörigen von EWR-Bürgern verfassungswidrig ist.
"Ein Pfusch-Gesetz des Innenministeriums, das viele Ehepaare in die Verzweiflung treibt.", empört sich Univ.Prof.Dr. Josef Weidenholzer, Vorsitzender der Volkshilfe OÖ, "Wir fordern von Innenministerin Prokop die sofortige Freilassung aller, von diesen Bestimmungen betroffenen, EhepartnerInnen aus der Schubhaft!"
"Die EU-Gesetzgebung gibt Unionbürgern das Recht sich auf Grundlage des freien Personenverkehrs sich mit EhepartnerInnen von außerhalb der EU in Österreich an zu siedeln. Wenn also ein Deutscher mit seiner Nicht-EU-Ehefrau nach Linz zieht, genießt diese automatisch Aufenthaltsrecht in der gesamten EU. Ist der Mann ein Österreicher, unterliegt er der restriktiven nationalen Gesetzgebung und muss mit der Abschiebung seines Nicht-EU-Ehepartners rechnen." erklärt Mümtaz Karakurt, Geschäftsführer von migrare - Zentrum für MigrantInnen OÖ.
Volkshilfe und Migrare unterstützen die Forderungen der Initiative "Ehe ohne Grenzen":
- Erteilung von Aufenthaltstiteln für ehemalige und derzeitige in Österreich verheiratete AsylwerberInnen, unabhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung
- Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und PartnerInnenschaften
- Gleiche Chancen zur Reintegration und Resozialisierung von sogenannten "Drittstaatsangehörigen" mit Aufenthaltsverbot und/oder ohne Papiere
- Entkriminalisierung von binationalen Ehen