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[ 31. Jul 2008 ]

Das Bleiberechtspaket 2008 - ... gekommen, um zu bleiben.

Bleiberecht für alle

Plakataktion von IG Bildende Kunst und Ehe ohne Grenzen:
Von 31.7. bis 2.9.2008 an verschiedenen zentral gelegenen Fassaden und Schaufenstern Wiens.

 

EHE OHNE GRENZEN und IG BILDENDE KUNST stellen vor:


DAS BLEIBERECHTSPAKET 2008 - ... gekommen, um zu bleiben.

In elf Paragraphen treten die beiden Organisationen Punkt für Punkt dem :: Fremdenrechtspaket 2005 entgegen, das seit 1.1.2006 die Niederlassung von MigrantInnen ohne EU/EWR-Pass in Österreich massiv erschwert bzw. verunmöglicht. Seither werden etwa frisch verheiratete EhepartnerInnen gezwungen, ihren Antrag auf Niederlassungsbewilligung (vielfach zum zweiten Mal und ohne jede Garantie) aus dem Herkunftsland zu stellen. Die Niederlassungsbewilligung für :: KünstlerInnen bzw. WissenschafterInnen wurde sogar grundsätzlich abgeschafft.

Das Bleiberechtspaket 2008 hingegen legt abgesehen vom Recht auf Antragstellung auch gleich weitere Rechte fest, die in Zukunft mit dem Rechtstitel "Humantitärer Aufenthalt" verbunden sind: Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, Transferleistungen zur Existenzsicherung etc. Ein Recht auf Humanitären Aufenthalt haben alle, die kommen, um zu bleiben - so § 5 des Bleiberechtspakets. In Kraft treten soll das Bleiberechtspaket am 10.10.2008, jenem Tag, der dieses Jahr erstmals als :: dezentraler Aktionstag für ein Bleiberecht für Alle festgelegt wurde.

Sowohl das Bleiberechtspaket 2008 also auch Plakate zum dezentralen Aktionstag sind seit 31.7.2008 in den straßenseitigen Fenstern der :: IG BILDENDE KUNST ausgestellt. Außerdem: eine Bastelanleitung (:: pdf), um Textilien (Shirts, Taschen, Kappen, Mini-Transparente etc.) mit der Forderung "Bleiberecht für alle" selbst zu gestalten. Bis 2. September 2008 sind sämtliche Plakate an der Fassade der IG BILDENDE KUNST zu sehen. Weitere Orte folgen.

Plakataktion bis 2.9.2008 an folgenden Orten zu sehen:

Fassade der IG BILDENDE KUNST 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 10-12
Fassade Büro EHE OHNE GRENZEN 1070 Wien, Zollergasse 15
Fassade GALERIE VOR ORT, 1020 Wien, Wohlmutstrasse 14-16
Fassade Werkstatt KNUTSELWERK, 1020 Wien, Novaragasse 26
Fassade DER WIENER DEEWAN, 1090 Wien, Liechtensteinstrasse 10


Aktionstag am 10.10.2008
http://no-racism.net/rubrik/353/

Kampagne Bleiberecht
http://www.fensterpolitik.at

Ehe ohne Grenzen
http://www.ehe-ohne-grenzen.at

IG BILDENDE KUNST - Infos Beschränkung des Aufenthalts für KünstlerInnen
http://www.igbildendekunst.at/service/aufenthalt


DAS BLEIBERECHTSPAKET 2008 - ... gekommen, um zu bleiben


§ 1 Alle Personen aus so genannten "Drittstaaten", die in Österreich leben, haben ein Antragsrecht auf den Rechtstitel Humanitärer Aufenthalt.
§ 2 Der Humanitäre Aufenthalt ist mit einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.
§ 3 Ein von BMI und Ländern unabhängiger Senat entscheidet über den Antrag gemäß einem Kriterienkatalog.
§ 4 Der Kriterienkatalog ist öffentlich, nachvollziehbar und menschenrechtskonform.
§ 5 Ein Recht auf Humanitären Aufenthalt haben alle, die kommen, um zu bleiben.
§ 6 Ein Recht auf Humanitären Aufenthalt haben alle Personen, die vor
In-Kraft-Treten des Fremdenrechtspakets 2005 am 1.1.2006 einen Antrag auf Niederlassung oder Asyl gestellt haben (Stichtagsregelung)
§ 7 Drittstaatsangehörige PartnerInnen von ÖsterreicherInnen erhalten ohne Einkommensnachweis den Aufenthaltstitel Familienangehörige/r und sofortigen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
§ 8 Für KünstlerInnen bzw. WissenschafterInnen aus so genannten Drittstaaten bewirkt das Recht auf Freiheit der Kunst bzw. der Wissenschaft wieder das Recht auf freie Wahl des Lebensmittelpunktes auf unbeschränkte Zeit.
§ 9 Allfällige Verlängerungen erfolgen nach offen dargelegten, nachvollziehbaren und menschenrechtskonformen Kriterien.
§ 10 Die Unterstützung nach Erteilung eines Rechtstitels Humanitärer
Aufenthalt wird folgendermaßen geregelt:
10.1. Förderung des weiteren Integrationsprozesses
10.2. Recht auf Transferleistungen zur Existenzsicherung
§ 11 Das Bleiberechtspaket 2008 tritt mit 10.10.2008 in Kraft.