Am Freitag, 24.11.2006, fand in Linz der Prozess gegen Yusuph K., Asylwerber aus Burundi, statt. Er hatte Polizisten vorgeworfen ihn misshandelt zu haben. Er selbst wurde jedoch wegen Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt
Schon vor dem Prozess sagte Yusuph K., die Chancen, dass ihm geglaubt werde, seien "mehr als gering". Und er sollte Recht behalten. Der Polizei wurde wiedermal mehr geglaubt. Keine Rede davon, dass die österreichische Polizei ein Rassismusproblem hat.
Der Mann aus Burundi musste sich am Landesgericht Linz vor Richterin Xenia Hultsch wegen Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verantworten.
Der Anklage gingen massive Prügelvorwürfe, die Yusuph K. gegen zwei Beamte der Drogenfahndung erhoben hatte, voraus. Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni. Yusuph K. war Gast in dem Linzer Lokal "Little Africa", als er mit den Drogenfahndern in Kontakt kommt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es widersprüchliche Angaben. Yusuf K. gibt vor Gericht an, von den Beamten "ohne sich auszuweisen zu Boden gerissen worden zu sein", man habe ihn geschlagen und getreten, ein Beamter sei sogar "mit dem Fuß auf meinem Kopf gestanden". Die Beamten wiesen bereits in einem ersten Prozess alle Vorwürfe von sich.
Tatsache ist, dass der 30-jährige am Tag nach der Verhaftung ärztlich diagnostizierte Quetschungen, Blutergüsse an Kopf, Schulter und Brustkorb aufwies. Faktum ist auch, dass Yusuph K. offensichtlich verwechselt worden ist. "Die Beamten haben während der amtsärztlichen Untersuchung nach der Verhaftung gesagt, sie hätten den Falschen erwischt. Aber Schwarzafrikaner seien halt alle schwarz", erzählt ein Polizeiarzt vor Gericht.
Die Einvernahme der ZeugInnen verlief trotz Dolmetscherin schwierig. Staatsanwalt Alfred Schaumüller sprach von "massiven Widersprüchen" und bezeichnete die Angaben als "rubbish". Als der angeklagte Yusuph K. fragte: "Warum sprichst du so?" meinte Schaumüller: "Wir sind sicher nicht per Du, wir sind doch nicht in Afrika. So was Präpotentes habe ich noch nie erlebt."
Urteil: 360 Euro unbedingt, sechs Monate bedingt. Yusuph K. wird berufen.
Quelle: afrikanet.info, derstandard.at