Am 08. Aug 2007 retteten Fischer aus Tunesien 44 Menschen in Seeenot und brachten sich zum nahen Ufer in Lampedusa. Nun stehen sie wegen "Menschenhandel" vor Gericht. Der folgende Bericht kritisiert die den Prozess begleitende Berichterstattung kommerzieller Medien, bei der Fakten verdreht werden, um MigrantInnen sowie deren RetterInnen zu kriminalisieren.
In einem Artikel der Tageszeitung "Il Giornale" vom 8. September 2007 wurden die tunesischen Fischer, die am 8. August 44 MigrantInnen - unter ihnen Schwangere, Minderjährige und Asylsuchende - aus Seenot gerettet hatten, als "Menschenhändler" bezeichnet. (...) Weiterhin wurde in dem besagten Artikel unterstellt, dass das Satellitentelefon, das an Bord eines der beiden Fischerboote gefunden wurde, den Fischern gehören würde und nicht den MigrantInnen. Doch aus vielen vorherigen Reisen ist belegt, dass die Flüchtlinge ein solches Telefon von den "Schleppern" in Libyen bei der Abfahrt erhalten. Ein nachfolgender Artikel im "Spiegel", einem deutschen Magazin, wurde ebendiese "Tatsache" in einer Erklärung desselben "Knüllerautors" aus dem "Giornale" wiederholt.
Man versuchte mit diesem Artikel in der deutschen Öffentlichkeit, die aufgrund des ebenfalls vor dem Gericht in Agrigento laufenden Prozesses wegen Beihilfe zur illegalen Einreise gegen das deutsche humanitäre Schiff CAP ANAMUR auf den jetzigen Fall aufmerksam geworden ist, die von der Polizei gestreuten Informationen zu verfestigen: Die tunesischen Fischer hätten versucht, die Blockade der italienischen Einheiten zu durchbrechen, indem sie in der Nähe von Lampedusa den Befehl der "sofortigen Kehrtwende" erhalten hatten. Die Fischer sollten trotz des schlechten Gesundheitszustandes einiger Schiffbrüchiger, die im Krankenhaus in Palermo behandelt wurden, nach Tunesien zurückkehren.
Tastsächlich ist das Ganze deutlich anders gelaufen, als es das "Giornale" und der "Spiegel" berichteten. Die Wahrheit kommt langsam durch die Entscheidungen der Gerichte in Palermo (...) und Agrigento ans Licht, durch deren Beschlüsse die Fischer nach wochenlanger Inhaftierung schließlich frei kamen. Nun hat der Staatsanwalt - und nicht die vorsitzende Richterin, wie "Il Giornale" behauptete - einen weiteren Tatbestand gegen die Angeklagten vorgebracht. Er bezog sich vor allem auf Art. 1100 Abs.1 des Seerechtes als Anklagepunkt gegen die beiden Kapitäne und Art. 1100 Abs. 2 gegen die Besatzung [Widerstand gegen ein Kriegsschiff] und Art. 337 des Strafgesetzbuches (Widerstand gegen die Staatsgewalt). Das Gericht in Agrigento hat diese zusätzlichen Anklagepunkte zurückgewiesen (...), da diese Punkte schon bekannt waren und eine Aufnahme zum späteren Zeitpunkt gegen die Rechte der Verteidigung verstoßen hätte (...). Der Prozess wird am 30.10.2007 fortgesetzt. Dann sollen die Sachverständigen zur Nutzung des Satellitentelefons, das die MigrantInnen bei sich führten, gehört werden.
An diesem Punkt scheint es offensichtlich zu sein, dass im Laufe der Verhandlungen Tatsachen ans Licht gekommen sind, die der Strategie der Anklage, auf deren Basis die Fischer mehrere Wochen ihrer Freiheit beraubt wurden, schaden. Es ist zudem sehr problematisch, dass viele der Schiffbrüchigen, die potentiell als ZeugInnen aussagen könnten, als "Illegale" behandelt werden und nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis als ZeugInnen erhalten haben. Andere wiederum haben einen Status als Asylberechtigte oder einen humanitären Aufenthalt erhalten, einige warten noch auf die Entscheidung. Es handelt sich um Menschen, die sich auch aufgrund des mangelnden Aufnahmesystems für Asylsuchende in Sizilien in großen Schwierigkeiten befinden, und es ist wünschenswert, dass sie den Richtern ihre Sicht der Dinge schildern können, ohne Repressionen zu erleiden oder gezwungen zu sein, das Land zu verlassen, da es keinerlei Unterstützung für Asylberechtigte und Menschen mit einem humanitären Aufenthalt gibt.
Wir wissen nicht, welche weiteren Versuche unternommen werden, um trotzdem eine Verurteilung der tunesischen Fisher zu erreichen. Das wäre eine der weiteren unzähligen Anstrengungen, das "Delikt der Solidarität" in Italien zu verurteilen, dass es in unserem Strafgesetzbuch gar nicht gibt, was aber einige gern einführen würden, denn dann könnte man den abschreckenden Charakter des repressiven Kontrollapparates an den Seegrenzen deutliche machen.
Die Höhe des Preises, der dafür in menschlichen Leben gezahlt wird, scheint keine Rolle zu spielen. Festgestellt werden kann, dass von einem Teil der Presse eine Politik der Desinformation betrieben wird. Die Rollen der Verfahrensbeteiligten werden ebenso einfach verdreht wie nie geschehene Verfolgungsjagden dargestellt. Das wird langsam im Laufe der Anhörungen (...) widerlegt.
Leider wird die Öffentlichkeit, die davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass es sich bei den tunesischen Fischern um "Menschenhändler" handelt, nun nicht über den weiteren Verlauf des Prozesses informiert, in dem von Verhandlungstag zu Verhandlungstag deutlicher wird, dass es sich hier um eine sehr voreilige Schuldzuweisung gehandelt hat.
Eine Sache lässt jedoch die Alarmglocken klingeln. Im Fall der tunesischen Fischer, die nach der anfänglichen Erlaubnis, Richtung Lampedusa weiterzufahren - bisher ist nicht klar, wo denn die Aufzeichnungen des Funkverkehrs mit der ersten Einheit der Guardia di Finanza (Zoll) am Rettungsort geblieben sind - stellt sich nun immer klarer heraus, dass es eine verspätete Blockade und kollektive Zurückweisungsversuche auf Hoher See gegeben hat. Durchgeführt wurden sie von Einheiten der italienischen Küstenwache. Das scheint eine neue Praxis seit Juli 2007 zu sein, zeitgleich begonnen mit dem Frontex-Einsatz im Kanal von Sizilien, und vielleicht auch zeitgleich mit dem Wechsel der Führungsspitze der Militärs in den Hafenämtern.
In den Aussagen der Guardia di Finanza, Immigrations-Team Lampedusa, und der Küstenwache, 7. Flotte Lampedusa, wieder gegeben am 10.Oktober 2007 (...) vor dem Gericht in Agrigento, wird klar gesagt, dass die Kapitäne der tunesischen Boote sich dem Verbot, in die nationalen Gewässer einzufahren, widersetzt haben, in dem sie immer wieder plötzliche Zick-Zack-Manöver gefahren seien und es nicht zugelassen haben, dass die Küstenwache längs geht. Mehr noch, sie hätten gedroht, die MigrantInnen ins Wasser zu werfen. Auch wenn diese Behauptungen im Laufe der Verhandlung schon widerlegt wurden und nicht mehr prozessrelevant sind bleibt eine Beobachtung solcher Vorfälle jedoch notwendig, allein schon, um in Zukunft Handlungen zuvorzukommen, die eine unbekannte Anzahl an Opfern verursacht.
Das, was möglicherweise eine strafbare Handlung der Kapitäne und der Beatzung der rettenden Fischerboote sein könnte, erschien den im Einsatz gewesenen Marineeinheiten als so offensichtlich strafbar, dass sie mit Gesten kommunizierend Handschellen mimen und den Fischern gekreuzte Hände zeigten. Der Versuch, längsseits zu gehen, um ein Boot mit MigrantInnen
aufzuhalten oder zurückzuweisen steht in ganz klarem Gegensatz zu allen internationalen Konventionen, die besagen, dass auch in internationalen Gewässern ein Recht auf Asyl besteht, ebenso wie das Recht, in nationale Gewässer zu fahren, um einen Asylantrag zu stellen und sowie natürlich die absolute Pflicht der Rettung von Menschenleben auf See.
Das Verhalten der italienischen Marineeinheiten, auch wenn es nur bei dem Versuch einer Blockade auf See blieb, steht im Gegensatz zu Artikel 19 des Immigrationsgesetzes und zu Artikel 3 der EMRK sowie dem hinzugefügten Protokoll derselben Konvention und ebenso zu der Charta von Nizza von 2000, die kollektive Rückschiebungen, vor allem in Bezug auf Minderjährige und Schwangere, verbieten.
In vorangegangen Fällen, die derzeit noch gerichtlich, auch in Agrigento, untersucht werden, könnten diese Versuche, bei Booten, die MigrantInnen an Bord hatten, zum Zwecke der Abschreckung längsseits zu gehen (den Weg zu kreuzen oder sich anzunähern), während diese noch Fahrt machten, die Ursache großer Tragödien sein.
Eine Folge dieses Falles, bestätigt von einigen Bootskapitänen und von überlebenden MigrantInnen, die tagelang im Kanal von Sizilien auf ihre Rettung warteten, ist die Abschreckung ziviler Schiffe, die Boote mit MigrantInnen in Seenot sichten. Niemand schreitet mehr selber ein und rettet Schiffbrüchige. Wenn überhaupt werden die Marinebehörden per Funkspruch informiert.
Die Wiederaufnahme der Frontex-Einsätze im Kanal von Sizilien im September 2007 setzt nun Hunderte von MigrantInnen auf der Flucht aus der libyschen Hölle der Gefahr der Zurückweisung in die Ausgangshäfen und in die Heimatländer aus. So geschehen mit den seit Monaten in Libyen (Misratha) unter inhumanen Bedingungen inhaftierten EritreerInnen, die in Gefahr laufen, von der libyschen Polizei in Folter und Gewalt gejagt zu werden. Das Ganze geschieht mit der Billigung der italienischen Regierung, der Militärischen Einsatzkräfte, die gegen die so genannte illegale Migration kämpfen, und der Medien, die eine Alarmstimmung in der Öffentlichkeit verbreiten, in dem es ihnen sogar gelingt, Fakten zu verdrehen und MigrantInnen sowie deren Retter zu kriminalisieren.
Dieser Artikel von Fulvio Vassallo Paleologo, Università di Palermo erschien in der Übersetzung von Judith Gleitze zuerst am 15. Okt 2007 auf :: borderline-europe.de.
Original auf italienisch :: Mercanti di uomini, interventi di salvataggio e mercanti dell'informazione (meltingpot.org, 11 Ottobre 2007)