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[ 22. Nov 2007 ]

Das panoptische Gehirn der Festung Europa

festung europa

Dieser Artikel stellt elektronische Datenbanken und Datenaustausch- verfahren in der EU vor. Der US- amerikanische Soziologe und Historiker Mike Davis bezeichnet diese als "panoptisches Gehirn" und einen von drei "grundlegenden Bauteilen" der Festung Europa. Vorrangig wird in dem Text die Situation in der EU aus dem Blickwinkel Deutschlands betrachtet.

 

Das Thema :: Überwachung ist in, manche sehen schon eine neue Bürgerrechtsbewegung am Horizont. Auch "die Linke :: wacht jetzt erschrocken auf, weil die staatlichen Maßnahmen sie selbst betreffen."
Dabei werden viele Kontrollsysteme erstmalig zur Migrationskontrolle eingesetzt und getestet, bevor sie auf andere gesellschaftliche Bereiche ausgeweitet werden. Antirassistische Initiativen :: arbeiten seit langem zum Thema, aber ein breites Bewusstsein dafür scheint es nicht zu geben. :: Wolfgang Kaleck kritisiert zu Recht: "Dagegen haben sich linke Kritiker aber nie entschieden gewandt, sondern dem Ausbau des Sicherheitsapparates zugeschaut. Und der entfaltet gegenwärtig sein volles Potenzial."

Dieser Artikel stellt elektronische Datenbanken und Datenaustauschverfahren in der EU vor. :: Mike Davis :: bezeichnet diese als ":: panoptisches Gehirn" und einen von drei "grundlegenden Bauteilen" der Festung Europa.

Gliederung:
1. Einleitung
2. Schengener Übereinkommen und Schengen-Raum
3. Schengener Informationssystem (SIS)
4. Schengener Informationssystem II (SIS II)
5. Visa-Informationssystem (VIS)
6. Weitere Datenbanken und Informationsaustausch
7. Fazit

1. Einleitung


Im Artikel wird untersucht, welche elektronischen Datenbanken und Datenaustauschverfahren die im Inneren zusammenwachsende Europäische Union im Zeitalter der Globalisierung nutzt, um sich nach außen gegenüber Migrationsströmen zu verschließen.

Unter dem Schlagwort Globalisierung wird nicht nur "die stete Ausbreitung des Flusses von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Technologien über den ganzen Globus" bezeichnet, sondern ebenso eine "zunehmende Mobilität von Personen, die mit der Öffnung aller Länder weltweit einhergeht." Das schreibt die Europäische Kommission in ihrer Broschüre ":: Globalisierung als Chance für alle."
Doch eine Immigration in die Europäische Union (EU) ist in der Realität für die meisten Menschen nicht so einfach, wie es hier dargestellt wird. Während sich die Mitgliedstaaten innerhalb des so genannten Schengen-Gebietes öffnen, um einen Transfer von Waren und Personen zu vereinfachen, findet an den Außengrenzen im Gegenzug eine verstärkte Abschottung statt. "In den letzten zehn Jahren [kamen] an den hochgerüsteten europäischen Außengrenzen [...] :: über 5.000 Flüchtlinge" ums Leben, weshalb Menschenrechtsorganisationen die EU als ":: Festung Europa" bezeichnen.

Zunächst wird der Begriff des "Schengen-Gebietes" erläutert und dargelegt, wie sich der Umgang mit nationalstaatlichen Grenzen innerhalb der EU in den letzten 20 Jahren geändert hat. Es wird ausgeführt, warum im Gegenzug die EU-Außengrenzen an Bedeutung gewonnen haben und einer verstärkten Kontrolle unterliegen.

Diese Kontrolle passiert unter anderem durch ein "panoptisches Gehirn", ein grenzüberschreitendes EU-weites System der Überwachung und Kontrolle mit Hilfe moderner elektronischer Datenbanken. Stellvertretend für eine Reihe an elektronischen Systemen zum europaweiten Datenaustausch werden das Schengener Informationssystem, sein Nachfolger Schengener Informationssystem II sowie das Visa-Informationssystem vorgestellt. Dabei werden jeweils politischer Rahmen, technischer Aufbau, Inhalt der Datensätze, Zugriffsberechtigungen der Behörden und geäußerte Kritik betrachtet.

2. Schengener Übereinkommen und Schengen-Raum


"Die Beseitigung der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zählt zu den :: grundlegenden Zielen der EU. Was für Kapital, Waren und Dienstleistungen Wirklichkeit wurde, soll auch für die Menschen gelten."Das so genannte Recht auf Freizügigkeit, das EU-Bürgern erlaubt, frei durch alle Mitgliedstaaten zu reisen und sich überall niederzulassen, ist mittlerweile sogar als Grundrecht in der :: Charta der Grundrechte der Europäischen Union in :: Artikel 45 anerkannt.

Verwirklicht wurde diese Freizügigkeit durch den so genannten Schengen-Raum. Im Jahr 1985 unterzeichneten die Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg), Deutschland sowie Frankreich das ":: Schengener Übereinkommen", ein Regierungsabkommen zum schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen. Fünf Jahre später folgte das ":: Schengener Durchführungsübereinkommen" (SDÜ), welches 1995 in Kraft trat. Weitere EU-Mitgliedstaaten schlossen sich dem Übereinkommen an und mit dem Schengen-Protokoll zum :: Amsterdamer Vertrag wurde es 1999 in den institutionellen und rechtlichen Rahmen der EU integriert. Der ":: Schengen-Besitzstand" ist seitdem "eine :: Gesetzessammlung, die von allen Mitgliedstaaten, die die Schengen-Bestimmungen anwenden, angewendet werden muss und die von allen Bewerberländern im Hinblick auf den EU-Beitritt in ihr nationales Recht umgesetzt werden muss."

Das SDÜ :: beseitigt einerseits die Kontrollen an den Binnengrenzen der beteiligten Staaten. "Sobald sich eine Person innerhalb des Schengener Raums befindet, kann sie frei reisen, wohin sie will. Deshalb ist es von vitaler Bedeutung, dass die Kontrollen und Überprüfungen an den Außengrenzen streng genug sind, um illegaler Einwanderung, Drogenschmuggel und anderen gesetzwidrigen Tätigkeiten einen Riegel zu schieben." Für die Sicherung der neuen einheitlichen Außengrenze werden deshalb "rigorose Kontrollen und eine effektive Überwachung" :: vorgeschrieben.

Diese Aufrüstung der Kontrollen und Überwachung machen eine Immigration abseits der offiziellen gemeinsamen Visapolitik komplizierter und gefährlicher als je zuvor. Während eine Immigration, die den wirtschaftlichen Interessen der EU-Staaten dient, durchaus möglich ist, stehen vermehrt mittellose Flüchtlinge oder Papierlose auf der Suche nach einem besseren Leben vor enormen Risiken, die eine Einreise massiv behindern. Der Tod hunderter Menschen an den Grenzen der EU jedes Jahr geben der Union den Spitznamen "Festung Europa."

Der US-amerikanische Soziologe, Historiker und Sozialkommentator Mike Davis macht :: drei grundlegende Bauteile der Festung Europa aus: "ein panoptisches Gehirn, ein gemeinsames System der Grenzkontrolle und eine Pufferzone alliierter Staaten." Das Gehirn dieser länderübergreifenden EU-weiten Zusammenarbeit zur Kontrolle und Überwachung besteht aus riesigen digitalen Datenbanken mit Einträgen über Millionen von Menschen, auf welche eine Vielzahl von Behörden zugreifen kann. Stellvertretend für eine Reihe solcher Systeme sollen drei Datenbanken vorgestellt werden, die exemplarisch für die Überwachung von Migration und den Außengrenzen sind: das Schengener Informationssystem, sein Nachfolger Schengener Informationssystem II sowie das Visa-Informationssystem. Dabei werden auch datenschutzrechtliche Probleme dargelegt.

3. Schengener Informationssystem (SIS)


Ein ":: Kernstück der Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen zwischen den Schengener Staaten" ist das :: Schengener Informationssystem (SIS). Das Bundesministerium des Innern :: nennt es "das wichtigste gemeinsame Fahndungssystem der europäischen Polizei- und Grenzschutzbehörden." Dessen Entwicklung und Aufbau wurde im SDÜ vereinbart.
Das SIS ist eine komplexe computergestützte Datenbankanwendung, die alle Schengen-Länder zur polizeilichen Fahndung nutzen. Mit diesem länderübergreifenden und inhaltsgleichen Pool von Datensätzen wird die gemeinsame Arbeit der Sicherheitsbehörden des Schengen-Raums gewährleistet.

Das digitale Netzwerk des SIS ist sternförmig aufgebaut. Das sogenannte C-SIS (central SIS) im französischen Straßburg bildet den zentralen Standort, der die Referenzdatenbank beinhaltet. Das C-SIS ist verbunden mit den nationalen Standorten N-SIS (national SIS), welche jeweils eine Kopie der Datenbank enthalten. Die verschiedenen Datenbanken werden ständig synchronisiert.
Eine Zugriffsberechtigung auf die N-SIS Datenbanken hatten bei der Errichtung im Jahr 1995 :: ca. 30.000 Terminals in den damals sieben Schengen-Staaten. Heute gibt es :: über 125.000 Access Points, selbst die EU kann deren Anzahl nur schätzen.
Schon die Zahl der deutschen Terminals mit Zugriff übertrifft die ursprünglichen 30.000 bei weitem. Laut :: Bundestag setzt allein die Bundespolizei 1.385 stationäre und 287 mobile Abfrageterminals ein, die Zollverwaltung weitere 47. Darüber hinaus kann das SIS weitestgehend von den Arbeitsplatzcomputern der Polizeien des Bundes und des Zollfahndungsdienst erreicht werden, da diese an das polizeiliche Informationssystem INPOL angeschlossen sind. Die Bundesregierung :: gibt an, dass "bei den Polizeien des Bundes sowie für den Zollfahndungsdienst schätzungsweise 10.500 Arbeitsplatzcomputer unter anderem auch für SIS Abfragen verwendet [werden]." Darüber hinaus existiert eine unbekannte Zahl an SIS-Abfrageterminals bei den Ländern.

In der Datenbank des SIS sind sowohl Angaben über Personen als auch über Sachen gespeichert.
Personenbezogene Daten :: können erfasst werden von "Personen, die zwecks Festnahme oder Auslieferung gesucht werden; Ausländer, für die eine Warnung zwecks Verweigerung der Einreise ausgegeben wurde; vermisste Personen oder Personen, die vorübergehend Polizeischutz benötigen (insbesondere Minderjährige); Zeugen oder Personen, die vor Gericht geladen sind sowie Personen, die einer diskreten Überwachung oder besonderen Kontrolle zur Verfolgung von strafbaren Handlungen oder zur Vorbeugung gegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit unterzogen werden sollen." Die einzelnen Einträge umfassen neben Angaben zur Identität und Merkmalen die personenbezogenen Hinweise, ob eine Person "bewaffnet" oder "gewalttätig" ist, sowie den Ausschreibungsgrund und die zu ergreifende Maßnahme. Weitere Angaben sind ":: nicht zulässig."
Als Güter werden "gestohlene, unterschlagene oder sonst abhanden gekommene" Sachen gespeichert: Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, Feuerwaffen, Blankodokumente, ausgefüllte Identitätspapiere sowie Banknoten.

Die Anzahl der Fahndungsdaten im SIS nahm seit der Inbetriebnahme kontinuierlich zu. Beinhaltete das System 1996 noch 3,9 Millionen Datensätze, waren es 1997 schon 5,6 Millionen und :: 8,8 Millionen im Jahr 1998. Laut Bundesregierung umfasste die Datenbank 2003 :: 10,6 Millionen, im März 2006 :: 14,7 Millionen und zuletzt im Oktober 2006 ":: mehr als 16 Millionen" Einträge. Die Tendenz ist eindeutig, eine weiterer Ausbau voraussehbar.
Der überwiegende Teil sind Einträge über Sachen, nur ca. 7% sind personenbezogene Daten. Davon sind Schengen-weit 31.013 Einträge zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen.

Den meisten Speicherplatz der Personendaten belegt der Kampf gegen so genannte illegale EinwanderInnen. Im April 2005 waren :: 778.886 oder 89% der Schengen-weiten personenbezogenen Daten Einreiseverweigerungen nach :: Artikel 96 des SDÜ. Dabei zeigt sich eine massive Diskrepanz der Einträge einzelner Staaten. So machen allein die Einträge von Deutschland und Italien 77% aller Artikel 96 Daten aus. Die Gesamtheit der deutschen Personendaten bestand im März 2006 mit :: 162.294 Einträgen sogar zu 95% aus solchen Einreiseverweigerungen.
Diese Dominanz der beiden Staaten lässt sich zurück führen auf eine schwammige Definition in Artikel 96, in welchem Falle Daten nach diesem Artikel im SIS zu speichern sind. Das SDÜ empfiehlt einen Eintrag bei einem so genannten "Drittausländer", "der wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist" oder "gegen den ein begründeter Verdacht besteht, dass er schwere Straftaten, einschließlich solcher im Sinne von Artikel 71 begangen hat, oder gegen den konkrete Hinweise bestehen, dass er solche Taten in dem Hoheitsgebiet einer Vertragspartei plant."
Die endgültige Entscheidung über eine von diesem Menschen ausgehende "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit" treffen aber die einzelnen Mitgliedstaaten. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Deutschland alle Menschen einträgt, die ":: einmal vergeblich in der EU Asyl beantragt" haben. Auch Italien registriert unwillkommene ImmigrantInnen ":: en masse."
So zeigt auch die :: Treffer-Zahl, dass SIS in erster Linie ein elektronisches Instrument der Grenzkontrolle ist und nicht für polizeiliche Ermittlungen im herkömmlichen Sinne. Über ein Drittel aller Verhaftungen aufgrund von SIS-Daten in Deutschland im Jahr 2005 fand statt wegen Artikel 96: von 31.383 "Hits" bei Personen und Sachen stellten 11.594 Menschen, denen die Einreise nach Deutschland verweigert wurde.

Weil es ":: in seiner derzeitigen Form nicht mehr als 18 Teilnehmerstaaten bedienen" kann , wird das SIS zur Zeit unter dem Namen :: SIS one 4all (deutsch "SIS I für alle") erweitert und ausgebaut. Dadurch sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die im Mai 2004 neu beigetretenen EU-Länder im :: Dezember 2007 an das System angeschlossen werden und somit ihre Binnengrenzkontrollen aufheben können. Das SISone4all stellt eine Übergangslösung zwischen dem technisch als veraltet gesehenen SIS I und dem in Entwicklung befindlichen SIS II dar.

4. Schengener Informationssystem II (SIS II)


Der Rat der Europäischen Union :: beschloss Ende des Jahres 2001, dass "das gemäß Titel IV des Schengener Übereinkommens von 1990 eingerichtete Schengener Informationssystem [...] durch ein neues System, das Schengener Informationssystem II (SIS II), ersetzt [wird]."
Als offizieller Grund wird angegeben, dass das alte SIS technisch nur für 18 Mitgliedstaaten ausgelegt sei und somit den Anforderungen der seit den EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 nun 27 Staaten zählenden Mitgliedern nicht mehr gerecht werden kann. Das mache eine komplette Neuentwicklung des sich in einigen vollzogenen Erweiterungen schon als dynamisch und flexibel bewiesenen Systems notwendig. Die Begrenzung scheint jedoch politischer statt technischer Natur.
Plausibler klingt die Begründung des "SIS der zweiten Generation" im :: Nebensatz des Rats: "damit auch die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Informationstechnik genutzt werden können und das System um neue Leistungsmerkmale ergänzt werden kann." Diese "neuen Leistungsmerkmale" stellen eine erhebliche Erweiterung gegenüber dem Vorgängermodell dar, so soll SIS II sowohl mehr Daten enthalten als auch mehr Informationen verarbeiten können.

Das SIS II ist nicht mehr wie das SIS eine einfache Datenbank, sondern ein Informationssystem, welches nach und nach mit zusätzlichen Funktionalitäten erweitert werden kann. Schwerpunkte soll ":: die Prävention und Erkennung von Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" sein.

Eine :: Initiative der spanischen Regierung sieht vor, folgende neue Daten einzubeziehen: "Art des Verstoßes; Boote, Flugzeuge und Container, industrielle Ausstattung, Aufenthaltsgenehmigungen und Reisedokumente, Kraftfahrzeug-Registrierungs-Zertifikate, Kreditkarten, Wertpapiere usw., die gestohlen wurden oder verlorengegangen sind." Weiterhin sollen "auch Daten über Menschen eingegeben werden, die den Schengen-Raum nicht verlassen dürfen, die als Unruhestifter gelten oder als politische Aktivisten aufgefallen sind."

Die Mitgliedstaaten sind sich einig, dass biometrische Daten, also digitale Fotografien und Fingerabdrücke, in das SIS II eingepflegt werden sollen.
Dies muss im weiteren Kontext der :: vorgeschriebenen biometrischen Erfassung der EU-Bevölkerung gesehen werden. Während digitale Fotos und Fingerabdrücke von allen Asylbewerbern schon lange in die Eurodac Datenbank aufgenommen wurden, werden nun EU-weit alle Reisepässe, Aufenthaltsgenehmigungen sowie Visa-Anträge einheitlich mit diesen Merkmalen ausgestattet. Diese ":: automatisierte Erkennung von Individuen, basierend auf ihren Verhaltens- und biologischen Charakteristika" eines weiten Teils der EU-Bevölkerung ist verfassungsrechtlich, grundgesetzlich sowie ethisch höchst umstritten.
Darüber hinaus wurde :: beschlossen, dass in einer weiteren Phase eine biometrische Suchfunktion in das SIS II eingeführt werden soll, die ermöglicht, dass Fingerabdrücke oder Fotografien von Tatorten zur Verbrechensbekämpfung mit der Datenbank des SIS II abgeglichen werden können. Dieser Schritt wird die Funktion des SIS grundlegend verändern. Während gegenwärtig in die EU einreisende Menschen gegen Einträge im SIS geprüft werden, erlauben die neuen Funktionen des SIS II, es als Werkzeug zur polizeilichen Ermittlung zu benutzen.
Die bisherigen Vereinbaren sprechen weiterhin ausdrücklich von "weiteren biometrischen Daten", womit wahrscheinlich DNA gemeint ist.

Auch alle Informationen des Europäischen Haftbefehls werden :: ins SIS II gefüttert. Dadurch werden zwangsläufig neue Datenfelder erstellt für: "Mädchenname; Wohnort und/oder bekannte Adresse; Sprachen, die die betreffende Person versteht; Informationen, die mit dem Haftbefehl, dem Gerichtsverfahren und dem Vergehen zusammen hängen; weitere für das Verfahren relevante Informationen und Informationen zu Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehlen."

Die gespeicherten Daten können im SIS II auch :: untereinander verlinkt werden. So werden Verbindungen von "illegalen Immigranten" nach Artikel 96 zu deren verdächtigten so genannten "Menschenschmugglern" nach Artikel 99 möglich. Das Ergebnis ist, dass immer mehr Vermutungen und Geheimdienstinformationen in das SIS II Einzug halten. Eine Verbindung zu anderen Datenbanken soll ebenfalls möglich werden.

:: Verlängert werden sollen die Speicherfristen für die Daten. Einträge über Einreiseverweigerungen nach Artikel 96 dürfen nun 5 statt bisher 3 Jahre gespeichert werden, die Frist für Daten über Auslieferung (Art. 95), vermisste Personen (Art. 97) sowie Personen, die vor Gericht erscheinen müssen (Art. 98) wird von 3 auf 10 Jahre erweitert. Bei Überwachungsmaßnahmen (Art. 99) steigt die Lebensdauer der Daten von ein auf drei Jahre.

Die Anzahl der Institutionen mit Zugriffsberechtigung auf die SIS II Daten wird drastisch ausgeweitet. SIS war explizit auf die Verwendung durch Polizei, Grenzkontrollen sowie Zollbehörden begrenzt. :: Vier neue Benutzergruppen werden SIS II verwenden dürfen: Kraftfahrzeugzulassungsstellen, die Europäische Polizeibehörde Europol, die europäische Justizbehörde Eurojust, Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Weiterhin :: dürfen Schengen-interne Sicherheitsdienste sowie Geheimdienste außerhalb der Schengen-Staaten das SIS II benutzen. ":: Erwägt wird zudem die Öffnung von SIS für nichtstaatliche Organisationen wie Kreditinstitute." Es ist zudem möglich, neue Benutzer blitzschnell hinzuzufügen, auch zu anderen Zwecken als für welche die Daten erhoben worden.

Die Transformation vom Informationssystem zum Ermittlungssystem wird durch diese Ausweitungen erneut deutlich. António Vitorino, der Ex-EU-Kommissar für Justiz und Inneres, :: bestätigte diese Neuausrichtung: "Ich denke das SIS II ist keine einfache Datenbank mehr wie SIS. Die neue Version muss stärker auf die Belange der Sicherheit und der grenzüberschreitenden Kriminalität ausgerichtet sein."

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch :: warnt deswegen auch, dass das SIS II hinter dem Rücken der europäischen Parlamente zu einer regelrechten "Big-Brother-Datenbank" ausgebaut wird: "Dieses System wird benutzt werden, um Millionen vom EU-Gebiet auszuschließen, Überwachung und Kontrolle über die verdächtige Bevölkerung auszuüben und um ein biometrisches Register aller Einreisenden in die EU ähnlich dem US-VISIT-Programm zu schaffen." Statewatch sieht SIS II auf dem Weg zu einer gewaltigen "panoptischen Maschine" nach Michel Foucaults Begriff des :: Panoptismus, der zunehmenden Überwachungs- und Kontrollmechanismen beschrieb, woraus eine soziale Konformität des Individuums resultiert. Das neue System wachse "aufgrund seinen Fähigkeiten zur Registrierung und Überwachung von Individuen sowie ganzer Bevölkerungsgruppen zu einem der repressivsten politischen Instrumente der Moderne."

5. Visa-Informationssystem (VIS)


Eine weitere Datenbank der EU zur Migrationskontrolle ist das :: Visa-Informationssystem (VIS), ein vom Europäischen Rat in Sevilla 2002 ins Leben gerufenes System für die Identifizierung von Visa-Daten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx :: nennt das VIS "die größte grenzüberschreitende Datenbank Europas."

Ziel des VIS sind Verbesserungen "der Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik, der konsularischen Zusammenarbeit und der Konsultation der zentralen Konsularbehörden." Es soll helfen "Bedrohungen der inneren Sicherheit der Mitgliedstaaten zu verhindern; Umgehungen der in der Dublin II-Verordnung aufgestellten Kriterien zu verhindern; die Bekämpfung von Dokumentenfälschung zu erleichtern; Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern; zur Rückführung illegaler Einwanderer beizutragen." "Mithilfe des Visa-Informationssystems (VIS) :: wird es den Grenzkontrollbehörden möglich sein, einen Visumantrag zurückzuverfolgen und zu überprüfen, ob die Person, die das Visum vorlegt, mit der Person identisch ist, der das Visum ausgestellt wurde."

Das VIS wird alle vorhandenen Daten von jedem Visa-Antrag in jedem EU-Mitgliedsstaat enthalten, gleichwohl ob der Antrag erfolgreich war oder zurückgewiesen wurde. Bei erfolgreicher Erteilung sind dies :: unter anderem "Angabe zum Stand des Verfahrens (Visumerteilung), Ort und Datum der Visumerteilung, Art des ausgestellten Visums und Nummer der Visummarke." Alle Visa-Bewerber müssen zudem zwei Arten von biometrischen Daten abgeben, digitalisierte Fotografien und Fotos von Fingerabdrücken, die ebenfalls im VIS gespeichert werden. Hustinx :: schätzt, dass pro Jahr rund 20 Millionen neue Einträge zu verzeichnen sein werden. Die Speicherdauer beträgt fünf Jahre.

Zugang zum VIS hatten :: ursprünglich nur "Bedienstete der Visumbehörden, mit der Durchführung von Kontrollen an den Außengrenzen befassten Behörden, Einwanderungsbehörden und Asylbehörden." Darüber hinaus sind aber :: mittlerweile ebenso "für die innere Sicherheit zuständige nationale Behörden und die Europol-Bediensteten [...] zur Abfrage von VIS-Daten berechtigt." Statt der ursprünglichen Grenzkontrolle kann dies nun auch "zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten" erfolgen.

Technisch ist das VIS offiziell ein eigenständiges System mit einer zentralisierten Architektur. Es :: besteht ähnlich dem SIS aus einem zentralen Informationssystem, "dem zentralen Visa-Informationssystem" (CS-VIS), sowie einer Schnittstelle in jedem Mitgliedsstaat, "der nationalen Schnittstelle" (NI-VIS). In der Realität, so :: Statewatch "sind SIS II und VIS ein einziges System," das gemeinsam entwickelt wird und Ende 2007 online gehen soll.

6. Weitere Datenbanken und Informationsaustausch


SIS, SIS II und VIS sind exemplarisch für die Überwachung und Kontrolle der EU-Außengrenzen sowie Migrationsströmen, sie wurden dediziert zu diesem Zweck errichtet. Es existieren darüber hinaus jedoch eine Reihe weiterer solcher elektronischen Überwachungssysteme, die zunehmend untereinander verknüpft werden.

Das "Supplementary Information Request at the National Entry" (:: SIRENE) ist ein alternatives System für den Informationsaustausch zum SIS und zeitgleich mit dem SIS errichtet, es soll den bilateralen und multilateralen Datenaustausch erleichtern. SIRENE liefert ergänzende Informationen über Personen und Objekte, die im SIS registriert sind. Polizeibehörden können über SIS länderübergreifend Ergänzungsinformationen über bestimmte Personen sowie "weiche Daten" anfordern.

:: Eurodac (European Dactyloscopie) ist ein "gemeinschaftsweites Informationstechnologiesystem für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern." Es wurde im Zusammenhang mit dem 1997 in Kraft getretenen Übereinkommen von Dublin entwickelt und ist seit 2003 im Einsatz.

Das Europäische Polizeiamt Europol besitzt und verwaltet ein :: eigenes Informationssystem. Europols definierte Aufgaben umfassen unter anderem, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, Informationen und Erkenntnisse zusammenzustellen und zu analysieren, automatisierte Informationssammlungen zu unterhalten sowie die technische Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Das System besteht aus einem automatisiert geführten Informationssystem, den Arbeitsdateien und einem Indexsystem.

Das "Information and Coordination Network for Member States" (:: ICONET) ist ein "sicheres web-gestütztes Netz zur Koordinierung und zum Austausch von Informationen über illegale Einwanderung." Es ermöglicht "den Mitgliedstaaten die vertrauliche Übermittlung von Warnhinweisen, insbesondere auf erste Anzeichen für illegale Einwanderung und Schleusernetze, erkennbare Veränderungen bei den Einwanderungsrouten und Vorgehensweisen oder sonstige Ereignisse und Vorfälle, die auf neue Entwicklungen hindeuten. Das Netz kann auch die Zusammenarbeit der im Ausland stationierten Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen stärken helfen, indem es ihnen den Zugang zu allen für ihre Tätigkeit relevanten Informationen erleichtert."

":: Prosecur" ist ein Datenaustauschverfahren, dass eine "ständige Weiterverfolgung von Informationen zwischen den für die Kontrolle der Außengrenzen zuständigen Stellen ermöglichen soll." Davis :: bezeichnet es als "wichtigste Waffe im Abwehrkampf des Grenzschutzkorps" sowie "elektronischen Vorhang."

Der so genannte :: Prümer Vertrag von 2005 soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zur Strafverfolgung weiter verbessern. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sollen demnach direkt auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten zugreifen können. Darunter fallen beispielsweise DNA-Analyse-Dateien wie die DNA-Datenbank des BKA, Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken sowie elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten.

Der Direktor des "Statewatch European Monitoring and Documentation Centre on Justice and Home Affairs in the EU" (SEMDOC) Ben Hayes :: prophezeit: "Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die EU in den nächsten Jahren ein System einrichten wollen, dass alle Ein- und Ausreisebewegungen erfasst. Das würde später mit dem Schengen- und dem Visa-Informationssystem verbunden werden und biometrische und möglicherweise auch DNA-Daten enthalten."

7. Fazit


Die Festung Europa unterhält ein umfassendes Netz moderner elektronischer Datenbanken zur Migrationskontrolle, Strafverfolgung sowie Prävention, das zu Recht als "panoptisches Gehirn" bezeichnet werden kann.

Es entstehen immer mehr gemeinsam genutzte Datenbanken mit immer mehr Inhalt. Bestehende Systeme werden zunehmend miteinander verknüpft. Die Zahl der Behörden, denen der Zugriff erlaubt ist, nimmt ebenfalls zu. Ständig wird ihre "Effizienz" erhöht sowie ihre "Interoperabilität" gesteigert. Es scheint, als wachsen europäische Informationssysteme spätestens seit 2001 immer mehr zusammen.

Dabei treten immer wieder scheinbar universelle Datenschutzprobleme auf. Die datenschutzrechtlich verankerte ":: Zweckbindung" erhobener Daten wird in zunehmendem Maße ignoriert. Eine Kontrolle existierender Systeme sowie unabhängige Evaluierungen finden nur spärlich statt. Datenschutzbeauftragte sind schlecht ausgestattet und haben meist nur beratende statt verpflichtende Rechte.

Am stärksten betroffen von dieser Entwicklung sind zweifellos Migranten. Viele Systeme werden mit dem expliziten Ziel entwickelt, Migrationsströme in die EU zu verhindern. An dieser Menschengruppe ohne große Rechte oder Lobby werden neue Systeme ausprobiert, eh sie auf weitere Gruppen ausgeweitet werden.

Doch ein Panopticon nach Foucault hat aufgrund allgegenwärtiger Überwachung auch eine soziale Konformität des Individuums als Resultat. Daher betrifft diese Entwicklung im Endeffekt alle Menschen, innerhalb oder außerhalb der EU.

Der Artikel erschien zuerst am 18.11.2007 auf :: de.indymedia.org