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[ 05. Apr 2008 ]

Sammelabschiebung in den Kosovo

Flüchtlingsrat Nordrhein- Westfalen sorgt sich um Kosovo-Roma. Bleiberechtsregelung in Deutschland greift zu kurz. Pressemitteilung des Flüchtlingsrates NRW vom 12. Mar 2008.

 

Am Dienstag, 11. März 2008, hat die erste Sammelabschiebung vom Flughafen Düsseldorf in den nun unabhängigen Kosovo stattgefunden. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass im Laufe der kommenden Monate erstmals auch Roma in großer Zahl in den Kosovo abgeschoben werden könnten, sobald die internationale Verwaltung im Kosovo ihre Kompetenzen an die neue kosovarische Regierung abgegeben hat. Die Flüchtlingsorganisation appelliert an den Landesinnenminister, bei der Anwendung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung großzügiger vorzugehen.

Bundesweit leben in der BRD noch mehr als 30.000 Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo, ein großer Teil davon in Nordrhein-Westfalen. Die größte Gruppe sind Angehörige der Roma, die bislang nicht abgeschoben werden konnten, da die internationale Verwaltung im Kosovo, UNMIK, ihre Rücknahme aus Sicherheitsgründen und aufgrund einer desaströsen medizinischen und sozialen Versorgung bislang abgelehnt hat. Dies könnte sich ändern, sobald die UNMIK im Laufe der nächsten Monate das Feld räumen und ihre Kompetenzen der neuen kosovarischen Regierung übergeben wird, befürchtet der Flüchtlingsrat NRW: "Der Druck der deutschen Behörden, Roma-Flüchtlinge zurückzunehmen, wird stark zunehmen", glaubt Dr. Brigitte Derendorf, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates. Die deutsche Seite habe bereits durchgesetzt, dass seit Anfang dieses Jahres bei Abschiebungen nicht mehr geprüft werde, ob überhaupt ausreichende Wohnmöglichkeiten vorhanden seien, so Derendorf.

Viele der Angehörigen ethnischer Minderheiten leben bereits seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen - häufig mit dem aufenthaltsrechtlich unsicheren Status der Duldung. Eine dauerhafte Perspektive in Deutschland verschafft in den meisten Fällen nur eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtregelung, so Derendorf. "Und die wird in Nordrhein-Westfalen extrem unterschiedlich angewandt: Je nachdem, in welcher Kommune man gemeldet ist, kann man als Flüchtling Glück oder Pech haben." Der Flüchtlingsrat appelliert an das Landesinnenministerium, den Ausländerbehörden verbindliche Vorgaben zu machen, die Regelung in Zweifelsfällen zu Gunsten der Flüchtlinge auszulegen.

Zudem seien viele Flüchtlinge von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen. Derendorf: "Schon wenn man ein paar mal im Bus schwarz gefahren ist, kann man vom Bleiberecht ausgeschlossen sein, weil man dann als Straftäter gelte - und die ganze Familie gleich mit." Auch wenn man für mehrere Monate ins europäische Ausland ausgereist sei, da dort die Aussichten auf eine Flüchtlingsanerkennung vermeintlich besser gewesen seien, könne man häufig kein Bleiberecht mehr erhalten. Besonders dramatisch sei die Situation für alte und erwerbsunfähige Menschen, so Derendorf: "Diese müssen ihren Lebensunterhalt für ein Bleiberecht komplett selbst sicherstellen, obwohl sie ja gar nicht mehr arbeiten können. Allein die Krankenversicherung kostet in solchen Fällen schon über 1.000 Euro monatlich. Eine solche Vorschrift hat mit Humanität rein gar nichts zu tun."

Quelle :: fluechtlingsrat-nrw.de, 12. Mar 2008