Teil 4: Vernehmung einiger Passagiere und des Arztes, der in Sophia den Tod des Marcus Omofuma festgestellt hat
Die Anwesenden:
Richter Fiala, Zweitrichter, 2 SchÃŒffen, 2 ErsatzschÃŒffInnen, Staatsanwalt, die RechtsanwÀlte der Angeklagten Rifaat und Ofner, die Angeklagten B., R., und K. sowie wenig Presse und Publikum mit ZÀhlkarten, Rechtsanwalt Zanger als Vertreter der Kinder und der Verlassenschaft von Marcus Omofuma ist nicht anwesend, dafür sein Konzipient Mag. Günther Klammer.
Die Verhandlung
Rechtsanwalt Ofner:
verliest Auszüge aus dem Bericht des Menschenrechtsbeirates zu Prolemabschiebungen:
Seite 7: "......... in jenen fällen, dass sie sich widersetzen werden, kann die Sicherheit allenfalls auch mit Zwang durchgesetzt werden."
Seite 9: "..es gab zum damaligen Zeitpunkt bis auf unten stehenden Erlass (es handelt sich um die Kosten der Flugtickets) keinerlei Anordnungen."
Der Bericht führt an, dass unabhängig von der Eigenverantwortlichkeit der Polizisten nicht nachvollziehbar ist, warum keinerlei Vorschriften für Abschiebungen vorhanden waren.
Ofner: "Es gab noch im Mai (anschließend an den Tod Marcus Omofumas) sämtliche Erlässe, dies zeigt ja schon, wie intensiv die Bemühungen waren, daran etwas zu verändern"
Der Richter ruft die Zeugen auf:
Vassil Stoyanov Iljev (Arzt, der den Tod Marcus Omofumas festgestellt hatte) und noch einen zweiten Zeugen . Beide sind nicht erschienen.
Der Richter gibt an, dass er nun außerhalb der Verhandlung die Protokolle verteilen werde.
Ofner: "Sie arbeiten hier so wunderbar, so schnell gibt es hier die Protokolle, da müssen wir noch Öfter nach Korneuburg kommen !!!"
Der Richter führt weiters an, dass er nicht untätig gewesen sei und die parlamentarische Anfrage aus dem Jahre 1993, die von der grünen Abgeordneten Theresia Stoisits eingebracht wurde, und den darauf bezugnehmenden Bericht von Oberst Rupf von der Flughafenpolize beigeschafft hat. Rechtsanwalt Ofner erklärt dazu: Wenn eine parlamentarische Anfrage gemacht wird, dann hat der Minister zwei Monate Zeit zur Beantwortung; es müsse daher ein Akt existieren.
Er stellt den Antrag: den gesamten Akt aus dem Innenministerium herbeizuschaffen. Da müsse ja dann alles drinnen stehen, weil er davon ausgehe, dass der Akt nicht vorher ausgeräumt wird.
Der Richter verliest ein Fax vom 6.3.2002 im Zusammenhang mit der Behauptung, dass es sich bereits um den dritten Abschiebeversuch von Marcus Omofuma gehandelt habe und stellt fest, dass dies aus dem vorgelegten Fax nicht hervorgehe. Auch die Vernommenen G. und K. wussten nichts davon, dass es sich um den dritten Abschiebeversuch gehandelt haben soll. Der Richter führt aus, dass vielleicht gemeint gewesen sei, dass man beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in der zweiten Instanz gewesen sei.
Weiters verliest der Richter ein Fax vom 7.3.2002 von einem gewissen Dr. Karl A., in dem steht:
"Ich bin weder medizinischer Zeuge, noch kenne ich die Polizisten persönlich; Ich hätte zwar möglicherweise an anderen Anzeichen als Mediziner das Leiden erkannt, die Polizisten als Laien konnten aber nicht die BlauverfÀrbung bei einem Schwarzen erkennen".
Nach ca. einer Stunde wird der Prozess für diesen Tag geschlossen.