Am 7. Jänner 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau. Er war an Händen und Füßen gefesselt! In der Folge wurden zwei Polizisten angeklagt. Für einen von ihnen ist die Sache mittlerweile erledigt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh baut eine unabhängige Kommission auf.
Hintergrund der Verhandlung
Von Anfang an gingen die ermittelnden Behörden von der am wenigsten wahrscheinlichen Hypothese aus, dass Oury Jalloh sich selbst umgebracht haben soll. Zu keinem Zeitpunkt wurde versucht, die tatsächlichen Umstände des Todes von Oury Jalloh heraus zu finden. Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde jedoch gegen zwei Beamte Anklage erhoben.
Dem Gruppenleite Andreas S. wurde gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll die Tat durch ein Unterlassen begangen haben, da er den Feueralarm mehrmals ignorierte und in seinem Zimmer den Aus-Knopf drückte. Erst nach eindringlichen Aufforderungen einer Kollegin machte er sich auf den Weg zur Zelle - da war es jedoch bereits zu spät.
Hans-Ulrich M. wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil er den Verhafteten nicht richtig durchsuchte und dabei ein Feuerzeug übersah.
Beide Beamte wurden am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau freigesprochen. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff ein, dass die Verhandlung "trotz aller Bemühungen schlicht und ergreifend gescheitert" sei. Das Gesamtgeschehen habe nicht ausreichend erhellt werden können und die Aussagen der Zeug_innen seien widersprüchlich gewesen. Angesichts des Schweigens und der Lügen der befragten Polizeizeug_innen habe das Gericht keine Chance gehabt, den Fall aufzuklären. Für Prozessbeobachter_innen ist dies kein überraschendes Urteil. Von Anfang an wurde dem Gericht vorgeworfen, nicht an der Aufklärung des Todes von Oury Jalloh interessiert zu sein.
Ein Freispruch ist rechtskräftig
Für einen der Angeklagten ist der Prozess mittlerweile abgeschlossen. Der Anwalt von Hans-Ulrich teilte Medienvertreter_innen Anfang März mit, dass der Freispruch seines Mandanten seit dem 16. Dezember 2008 rechtskräftig sei. Die Staatsanwaltschaft konnte keine Schuld erkennen und forderte selbst vom Gericht einen Freispruch.
In Fall von Andreas S. hatte die Staatsanwaltschaft lediglich eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert, doch auch bei ihm entschied sich der Richter für einen Freispruch. Somit wurde von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beim Bundesgerichtshof Revision des Urteils beantragt. Dort findet aber keine neue Beweisaufnahme statt. Es wird lediglich die Gesetzmäßigkeit des Urteils aus erster Instanz überprüft. Die Entscheidung, eb es dazu kommt, ist noch offen.
Ausgang der Gerichtsverfahren nicht zufriedenstellend
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fordert seit seinem Tod Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung. Die Urteile des Landgerichts Dessau haben damit jedoch wenig zu tun; die Aufklärung der Todesumstände lag nie im Interesse der Behörden. Deshalb wurde nun der Aufbau einer unabhängige Kommission initiiert. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die derzeit an der Erstellung einer Dokumentation arbeitet.
Die Kommission setzt sich zum Ziel, die wahre Geschichte von Oury Jallohs Leben in den Flüchtlingslagern von Sachsen-Anhalt, die Umstände um seinen Tod, sowie die Vertuschung und Verschleierung bei den Ermittlungen seitens staatlicher Behörden aufzuklären und offen zu legen.
Anfang Mai soll im Rahmen eines Treffens das weitere Vorgehen konkretisiert werden. Weitere Informationen dazu auf :: initiativeouryjalloh.wordpress.com.