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[ 10. Apr 2002 // letzte änderung: 23. Apr 2002 ]

Prozessbericht vom Mi, 10. April 2002

Teil 9: Vernehmung der medizinischen Sachverständigen Reiter, Budka und Brinkmann und der Ärztin des Flüchtlingslagers Traiskirchen

 

Die Anwesenden:

Richter Fiala, Zweitrichter, 2 SchÌffen, 2 ErsatzschÌffInnen, Staatsanwalt, zuerst Rechtsanwalt Lansky, dann Rechtsanwalt Zanger als Vertreter der Kinder und der Verlassenschaft von Marcus Omofuma, die RechtsanwÀlte der Angeklagten Rifaat und Ofner, die Angeklagten B., R., und K. sowie Presse und Publikum mit ZÀhlkarten.

Die ZeugInnen
- Dr. Gerti Viskosil - praktische Ärztin im Flüchtlingslager Traiskirchen
- Dr. Herbert Budka, Professor für Neuropathologie in Wien
- Dr. Christian Reiter, Institut für gerichtliche Medizin der Universität Wien
- Dr. Bernd Brinkmann, Professor für Rechtsmedizin an der Universität Münster




Der 9. Prozesstag war der erste der sogenannten "Gutachter-Tage". Die drei Mediziner Herbert Budka, Professor für Neuropathologie in Wien, der Wiener Gerichtsmediziner Dr. Christian Reiter und der Professor für Rechtsmedizin an der Universität Münster Bernd Brinkmann hatten Marcus Omofumas körper nach dessen Tod untersucht um daraus Schlussfolgerungen zur Todesursache zu ziehen. Vor den Gutachtern gab eine praktische Ärztin, die Marcus Omofuma im Flüchtlingslager Traiskirchen mehrmals untersucht hatte, Auskunft.

Bitte Fehler bei der Verschriftlichung der medizinischen AusFührungen zu entschuldigen. Der Bericht wurde von medizinischen Laien geschrieben.


Dr. Gerti Viskosil - praktische Ärztin im Flüchtlingslager Traiskirchen

Sie behandelte Marcus Omofuma während seiner Zeit im Flüchtlingslager Traiskirchen. Diagnostiziert hatte sie NebenhÃŒhlenentzündung und einen Infekt der oberen Luftwege. Zwischen 21. September 1998 und 14. Dezember 1998 war Omofuma 13 mal bei ihr in Behandlung. Es ging immer um Erkrankungen der Luftwege. Nach ihren Angaben war Omofuma auch 2 mal in einer Hals-Nasen-Ohren Klinik in Wiener Neustadt in Behandlung. für die Ärztin gab es keine Anzeichen auf eine Herzerkrankung oder Herzprobleme. Als Medikamente verschrieb sie dem Patienten Antibiotika, abschwellende Mittel für die Nasenschleimhaut und Mittel gegen Gastritis. Omofuma war zum letzten Mal im Dezember 98 bei ihr - an diesem Tag ging es ihm gesundheitlich nicht gut. Er hatte Probleme mit den NebenhÃŒhlen und eine Schwellung der NasenschleimhÀute. Ob die Krankheit chronisch war ist nicht bekannt.

Die Frage von Dr. Binkmann, ob sie Aufzeichnungen über Blutdruck und Pulsfrequenz hätte, verneinte die Ärztin.

Dr. Reiter wollte wissen, welches Krankheitsbild sie am 14.12.98 diagnostizierte und welche Medikamente sie verschrieb. Diagnose: Probleme mit den NebenhÌhlen, Schwellung der NasenschleimhÀute und Gelenksschmerzen. Medikamente: Schmerzmittel und Hustenmittel.

Rechtsanwalt Rifaat: "Omofuma behauptete im März 99 (als er in Schubhaft war) seine linke Hand nicht zu spÃŒren." Das ergebe sich aus den Krankenunterlagen, weiters hatte er Schmerzen in der Magengegend, eine Gastroskopie wurde durchgeführt. Diagnose: aerosible Autogastritis.
Die Frage Rifaats, ob die Ärztin Erfahrung mit Symptomen für Herzerkrankungen hätte, bejahte diese. Rifaat: "Künnten die Beschwerden des Omofuma in Zusammenhand mit einer Herzerkrankung stehen?" Die Ärztin: "Um Herzprobleme ging es nie".

Rechtsanwalt Ofner stellte die Frage, ob die Beschwerden im linken Rippenbogen Anzeichen für ein Herzproblem sein können. Richter Fiala wies diese Frage als nicht zulässig ab.

Dr. Brinkmann gab an, dass laut Unterlagen die Pulsfrequenz relativ hoch gewesen sei, dass weiters SensibilitätssTürungen der linken Hand und der Finger, im April 1999 Halsschmerzen aufgezeichnet waren. Die Ärztin war zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr mit Marcus Omofuma befasst, da er sich zu dieser Zeit in Schubhaft befand.


Dr. Herbert Budka, Professor für Neuropathologie in Wien

Dr. Budka begutachtete das Gehirn von Marcus Omofuma neuropathologisch. Er hält sein Gutachten vom 12. Juli 1999 vollinhaltlich aufrecht.

Pathologische Veränderungen des Gehirns: Volumsvermehrung, verstärkte Zeichnung der GefÀße, Veränderungen an Nervenzellen wie sie durch Sauerstoffmangel entstehen. Das Gehirn wurde histologisch (feingeweblich) an 12 Bereichen untersucht.

Eine Frage die sich bei der Begutachtung stellte war die nach einer Blutstauung. Nach Angaben von Budka gab es Anzeichen von Blutstau im gesamten Bereich. Weiters eine terminale akute Sauerstoff-Unterversorgung der Ganglien, Sauerstoff-Unterversorgung in allen Hirnabschnitten. Hinweise auf einstündige Sauerstoff-Unterversorgung der Ganglien. Die Schädigung der Nervenzellen sei ebenfalls ein Hinweis auf Sauerstoff-Unterversorgung. Es sei schwer den Zeitraum der Sauerstoff-Unterversorgung zu bestimmen, er kann kurzfristig aber auch längerdauernd sein, bereits nach ca. 30 Minuten seien Veränderungen im Mikroskop sichtbar. Bei Marcus Omofuma sei die Veränderung sehr deutlich sichtbar gewesen, Dauer des Sauerstoffmangels zumindest 30 Minuten bis mehrere Stunden.
Die Frage, ob es sich um einen viralen Infekt gehandelt haben könnte, verneinte Budka.

Richter Fiala stellte die Frage, ob Budka aufgrund seiner Untersuchungen Schlüsse auf die Gründe der Sauerstoff-Unterversorgung ziehen könne. Budka: die Art der Veränderung lasse keine Rückschlüsse auf die Gründe zu. Bei Omofuma hätte es aber Hinweise auf einen Erstickungsvorgang gegeben. Es gab irreversible SchÀden, die die unmittelbare Todesursache sind.
Bei Omofuma hätte es Veränderungen in allen Hirnregionen gegeben. Es sei schwer zu bestimmen, ob durch Sauerstoff-Armut oder DurchblutungssTürung verursacht. Durch die schweren Hirnschäden muss der Patient vorher bewusstlos gewesen sein.

Frage Brinkmann: Zeitraum zwischen Schädigungsbeginn und Tod? Antwort Budka: ca. 30 Minuten. Es hätte ödemschwellung, Stauung und Blutung gegeben.

Frage Reiter: wäre Veränderung bei Erstickung durch z.B. einen Polster gleich gewesen? Antwort Budka: nein - weil bei Omofuma der Zeitraum länger war.
Reiter stellte die Frage, ob Veränderungen der Ganglien (Nervenknoten, AnhÀufung von Nervenzellen, Anm. der Red.) zum Tod oder "nur" zu einer Schädigung führen. Budka: die Zellen hatten ihre tätigkeit eingestellt, waren wegen Sauerstoff-Mangel abgestorben. Die Hirnschädigung sei als sekundÀr zu beurteilen, der Tod könnte auch durch anderes herbeigerufen worden sein, wenn aber nicht durch anderes, dann sei auch die Hirnschädigung tödlich.

Frage des Staatsanwalts: hätte eine Minute Sauerstoff-Armut die gleiche Konsequenz wie 30 Minuten wenig Sauerstoff? Budka: eine Minute sei zu wenig, irreversible SchÀden erst ab 5 - 10 Minuten Sauerstoff-Armut.

Rechtsanwalt Lansky: gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zu Folterfolgen und Hirnschädigung - kann aus Befunden derartiges herausgefunden werden? Budka: Folterschäden wirkten sich im Gehirn ganz unterschiedlich aus. Am Hirn sieht mensch nur systemische Veränderungen, Hinweise auf Traumatisierung seien nicht zu sehen.

Daraufhin Kommentar von RA Rifaat: "Er hat nix gerissen mit der Frage" (gemeint war die Frage von RA Lansky).

RA Rifaat: bei Erstickung durch einen Polster gibt es unterschiedliche Hinweise auf die Todesursache als bei Marcus Omofuma, andere Veränderungen im Hirn.
Rifaat kam auf "überholende Kausalität" im juristischen zu sprechen: seien die Veränderungen im Gehirn ähnlich wie bei Marcus Omofuma, wenn die Person bei Erstickung durch einen Polster kurz vor dem Tod mit einer Pistole erschossen werden würde? Budka: wenn der Sauerstoff-Mangel über mehrere Stunden andauert, dann ist die Schädigung genauso, auch wenn der Schuss nach 3 Stunden kommt.

Rechtsanwalt Lansky: können die Schädigungen auch andere Ursachen haben, beispielsweise Ersticken? Budka: ja.

Staatsanwalt: wäre Omofuma eine halbe Stunde vor dem Tod noch zu retten gewesen? Budka: nein.

RA Rifaat stellt einen Antrag auf Beischaffung der in Sofia sichergestellten bänder oder Gurte, mit denen Marcus Omofuma an den Flugzeugsitz gefesselt worden sein soll. Weiters soll die Kleidung, die Omofuma am 1. Mai 1999 getragen hat, beigeschafft werden. Ein Fasergutachten der Kleidung soll zum Beweis dafür erstellt werden, dass entgegen der Angaben der Zeuginnen aus Holland vom Montag sich der Gurt im Bereich der Beine befunden hat, das Klettband im Bereich des Oberkörpers. Die Hose und die Oberkleidung sollen darauf untersucht werden, dass der Gurt im Bereich der Hose angebracht war, das Klettband um den Oberkörper.
Das Gutachten solle dazu dienen, die gegenteiligen Behauptungen der holländischen Zeuginnen zu widerlegen. Klettband und Gurt sollen dem Senat vorgeführt werden, die 3 Angeklagten sollen dazu aussagen.


Dr. Christian Reiter, Institut für gerichtliche Medizin der Universität Wien

Präsentierte einen Diavortrag (Bilddokumentation) zur Untermauerung seiner AusFührungen im Gutachten.

PrÀmissen zum Tod von Marcus Omofuma:
- Tod während des Fluges am 1. Mai 1999
- Untersuchung des Flughafenarztes in Sofia um ca. 21 Uhr 15 des 1.5.99
- Ortsaugenschein durch Prof. Dr. Radanov aus Sofia um ca. 22 Uhr
- Primärer Wunsch des Gerichts in Sofia: Österreichischer Sachverständiger als Beobachter bei der Untersuchung in Sofia
- Obduktion der Gerichtsmedizin Sofia am 3.5.99
- Nachobduktion in Wien am 16.5.99

Befunde zur Verklebung von Marcus Omofuma (längere AusFührungen zu Teilbereichen der Untersuchung):

Sichergestellte Klebebänder (die, mit denen der Mund verklebt war):
Die Klebebänder waren charakteristisch angeordnet: 3 Klebebänder übereinander, ein Mundspalt im Klebebandkonvolut, der Mund war völlig verklebt, das rechte Nasenloch ca. auf halber Höhe verklebt, das linke Nasenloch war nicht verklebt.

These von Reiter: trotz Verklebung bei Fehlen krankhafter Veränderungen der oberen Atemwege kein Sauerstoff-Mangel ohne Agitation und/oder Emotion. Die computertomographische Untersuchung ergab keinerlei Verengungen der oberen Atemwege. Bei Agitation und/oder Emotion kÀme es zu Sauerstoff-Mangel.

Weitere These:
Annahme: Verklebung einer Person, bei Emotion und/oder Agitation komme es zu erhöhtem Sauerstoff-Verbrauch, daraus erfolgt Benommenheit oder Bewusstlosigkeit; in der nachfolgenden Phase erfolgt körperliche und psychische Beruhigung, der Sauerstoff-Bedarf sinkt wieder und eine Normalisierung der Sauerstoff-SÀttigung tritt ein, das Bewusstsein wird wiedererlangt - es muss keine medizinischen Auswirkungen geben.

Bei längerem Sauerstoffmangel wie bei Marcus Omofuma, Verklebung des Mundes und teilweise des rechten Nasenlochs, erhöhtem Sauerstoff-Verbrauch durch Emotion/Agitation und erhöhtem Sauerstoff-Partialdruck (durch FlughÃŒhe) sei nach Angaben Reiters Ersticken nicht zwingend.

Die Frage sei, ob es zusätzlich zu Hals- und Brustkompression gekommen sei.

Reiter bringt Beispiele für Befunde, wie sie bei Brustkorbkompression vorkommen. "Tod durch Druckstauung". Kennzeichen sind: Behinderung des Einatmens, keine Erhöhung der Unterdrucks im Pleuraspalt, Erhöhung des Brustkorbinnendruckes etc.

Weiters bringt Reiter beispielhafte Obduktionsbefunde bei Tod durch Druckstauung.

Bei Marcus Omofuma sei es zu Veränderungen der BindehÀute gekommen. Blutungen an der Bindehaut könnten von einem Schlag herrÃŒhren, den ein Passagier Marcus Omofuma zugefügt hatte.
Es sei die Frage, ob die starke Blutfälle im Kopfbereich durch einen kompressionsbedingten Blutstau im Kopfbereich oder durch Blutstau durch Herzversagen herbeigeführt wurde.

Dann kommt Reiter zum Kernpunkt seiner Theorie, nämlich dass Marcus Omofuma`s Tod durch eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) hervorgerufen wurde.
Es sei möglich, dass bei vorhandener Myokarditis und zusätzlicher Kreislaufbelastung plötzlich unerwartet der Tod eintritt.
Die ärztlichen Aufzeichnungen während der Zeit Omofuma`s in Schubhaft zeigten im März 99 einen grippalen Infekt, am 11.3. konnte er seine linke Hand nicht spÃŒren, er war täglich unter ärztlicher Kontrolle und hatte wiederholt Halsschmerzen.
Bei der Erstobduktion in Sofia seien auf Herzgewebeproben Anzeichen einer Herzmuskelentzündung zu sehen gewesen.

Nach Angaben Reiters passen die Krankheitssymptome gut auf das medinzinische Krankheitsbild von Herzmuskelentzündung.
Er schickte seine überlegungen auch an einen auf diesem Gebiet sehr bekannten Arzt in Boston, der bestätigte seine Angaben.

Dr. Reiter fasst schließlich seine Thesen zusammen:
- Marcus Omofuma litt in den Monaten vor seinem Tod wiederkehrend an ernstlichen, therapiebedürftigen Infekten der oberen Atemwege.
- Bei Marcus Omofuma bestand an seinem Todestag eine Herzmuskelentzündung, diese muss nicht offensichtlich erkennbar sein.
- Starke Belastung des Herzmuskels (wie körperliche Anstrengung etc.) kann zum plötzlichen Tod führen.
- Aus den vorliegenden Befunden sind "Tod durch Ersticken" und "Tod durch Druckstau" nicht zwingend nachweisbar.
- Vor dem Tod kam es zu Sauerstoff-Mangel, der ist aber nicht alleine als Todesursache zu werten.
- Die Modalitäten der Abschiebung waren entscheidende Faktoren für den Tod Marcus Omofuma`s .
- Es kam zu einem Herz- Kreislaufversagen.
- Wenn Omofuma nicht krankhaft herzkrank gewesen wäre, hätte er die Abschiebung überlebt.
- Die Verklebung des Gesichts und des Brustkorbes seien nicht zwingend als Todesursache denkbar.

Schließlich stellt Dr. Brinkmann noch einige kurze Fragen an Dr. Reiter.

Vor der Befragung von Dr. Brinkmann wird noch die Frage gestellt, wie sein Gutachten ins Internet gekommen sei. Er meint, er hätte es nicht reingestellt.
Gutachten des Dr. Brinkmann im Internet: www.8ung.at/gutachten


Dr. Bernd Brinkmann, Professor für Rechtsmedizin an der Universität Münster

Dr. Brinkmann geht von der These des Todes durch Ersticken aus.
Es gäbe unterschiedliche Formen des Erstickens - mechanisches Ersticken, atmosphÀrisches Ersticken. Bei mechanischem Ersticken komme es zu Kohlenstoff-Stau im körper, Ersticken durch Sauerstoff-Mangel. Sauerstoffreserven gäbe es im Blut und in der Lunge.

Erstickungsvorgang:
4 - 5 Minuten Sauerstoff-Mangel, dann kommt es zu Bewusstlosigkeit, Reanimation durch Arzt ist aber noch möglich. Atmen hört nach ca. 9 - 10 Minuten auf.
Ersticken läuft phasenhaft ab, beispielsweise beim Tauchen wird zuerst die Luft angehalten, dann kommt es zu einer willkürlichen Atmung (Krampfatmen), dann erfolgt EintrÃŒben des Bewusstseins, es wird noch immer geatmet, dann erfolgt Schnappatmen, das Gehirn reagiert schnell mit Bewusstlosigkeit.

Der Verschluss des Mundes sei bei Marcus Omofuma unstrittig der Fall gewesen. Da die Nasen nur teilweise verklebt waren, kann dies nicht zu Erstickung geführt haben.

Eine Strangulation des Halses hat für Brinkmann nicht vorgelegen.

Die Atembewegung des Brustkorbes war durch die Verklebung aber stark beeinträchtigt. In Deutschland gibt es viel Literatur darüber.

Eine Druckstauung liegt dann vor, wenn mensch bei Bewusstsein eingeklemmt wird. Der Brustkorb wird eingeklemmt, Blut wird nach oben gedrückt (ins Gesicht, in die Schultern).

Eine Thoraxkompression (Brustkorbkompression) äußerst sich anders als eine Druckstauung. Die Atemtätigkeit des Brustkorbes ist behindert (durch einen Gurt um den Brustkorb beträgt die Einschränkung ca. 50 - 70 %). Als Reserve dient aber die Zwerchfellatmung. Diese ist aber beim Sitzen eingeschränkt, bei Verkleben noch mehr. Omofuma wurde effektiv festgezurrt.

Es sei medizinisches Prinzip beispielsweise bei Tod durch Ersticken auch Untersuchungen zu anderen Ursachen anzustellen. Im vorliegenden Fall gäbe es zahlreiche Befunde und Hinweise, die für Tod durch Sauerstoff-Mangel sprechen. Die starke Faserschwellung (Komprimierung der Fasern) spreche für einen langsamen Sauerstoff-Mangel. In der Lunge hätte es keinerlei Zeichen einer fortgeschrittenen Erkrankung gegeben.

Laut Brinkmann neigten Schwarzafrikaner sehr oft zu Bluthochdruck.

Akutes Ersticken könne nicht vorgelegen sein - unter Belastung braucht der Mensch 10 - 20 mal soviel Luft wie normal.

Atemtätigkeit wird bei Widerstand erhöht (um das 5 fache oder mehr) - bei Atemnot komme es zu unkontrollierten Bewegung - Marcus Omofuma geriet außer sich vor Angst, wurde bewusstlos, durch seinen Ruhezustand bekam er wieder Luft.

Brustkorbkompression lag hier vermutlich vor, es kam zu einem Kohlendioxid-Anstieg im Blut und zu Atemnot. Der Gurt verstärkte die Atemnot - Tod durch Sauerstoffmangel möglich.
Brinkmann: "Irgendwann entstand der Zeitpunkt, an dem die Brustkorbkompression gewirkt hat, ab diesem Zeitpunkt wirkte der gleiche Mechanismus und führte schliesslich zum Herz- Kreislaufstillstand - am Ende Herzstillstand".

Die beiden Mechanismen in Kombination (Verklebung, Brustkorbfixierung) sind die wahrscheinliche Todesursache.

Zum Stellenwert der Herzerkrankung: das Herz war mit Sicherheit nicht krank, in 5 - 10 Jahren hätte er Probleme gehabt, Marcus Omofuma war gesund.

Herzerkrankungen seien bei Personen über 50, 60 Jahren viel schlimmer als bei Marcus Omofuma - der Befund über die Herzmuskelentzündung sei nebensächlich - bei tatsächlicher Herzmuskelentzündung würde der Tod vielleicht 20 Sekunden früher eintreten.

Die Blutungen in den AugenÀpfel seien auf keinen Fall durch einen Schlag entstanden (durch den Passagier in der Reihe vor Omofuma).


Nach den AusFührungen vom Prof Brinkmann beendet Richter Fiala den Gerichtstag, die Befragung der Gutachter soll am kommenden Tag stattfinden.