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[ 11. Apr 2002 // letzte änderung: 06. May 2002 ]

Prozessbericht am Do, 11. April 2002

Teil 10: Fortsetzung der Verhandlung über die medizinischen Gutachten zur juristischen Klärung der Todesursache Marcus Omofumas

 

Die Anwesenden:
Richter Fiala, Zweitrichter, 2 SchÃŒffen, 2 ErsatzschÃŒffInnen, Schriftführerin, Staatsanwalt, Rechtanwalt Zanger als Vertreter des Bruders, der ein Schriftstück im Namen der ganzen Familie geschickt hat, woraufhin sich Rechtsanwalt Lansky bis zur Klärung der Vollmachtsverhältnisse zurückgezogen hat, Rechtanwalt Rifaat, Rechtanwalt Ofner, die Angeklagten B., R., und K. sowie Presse und Publikum mit ZÀhlkarten.

Der Saal war nicht ganz voll. Trotzdem war das Tageskartenkontingent aufgrund der zahlreich verteilten Pressekarten, die für den ganzen Prozessverlauf gelten, schon sehr früh aufgebraucht.

Richter Fiala verliest den von RA Rifaat beantragten Observationsbericht der Polizei bezüglich der holländischen ZeugInnen. RA Rifaat hatte gemeint, die ZeugInnen hätten sich mit einem Österreichischen Anwalt bzw. dessen Vertreter abgesprochen und seien daher unglaubwürdig. Laut verlesenem Observationsbericht haben sie sich jedoch nur mit dem von ihnen als Vertrauensperson mitgebrachten holländischen Anwalt und einem holländischen Journalisten getroffen. Warum und auf wessen Anordnung die Observation überhaupt stattgefunden hat, wird nicht angesprochen.
Am Vortag haben die beiden zur Todesursache befragten medizinischen Sachverständigen Prof. Reiter aus Wien und Prof. Brinkmann aus Münster Vorträge gehalten. Heute geht es weiter mit einer Diskussion der Sachverständigen. Richter Fiala beginnt damit, jene Punkte zusammenzufassen, die schon gestern außer Streit gestellt wurden: Es gibt von beiden Seiten keine EinWände gegen das Gutachten des Neuropathologen Prof. Budka, wonach die Schädigung des Gehirns auf eine langsame Erstickung über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten hindeutet. Die Nasenöffnung war laut beiden Sachverständigen soweit frei, dass eine normale Atmung ohne Anstrengung möglich gewesen wäre und es gab keine Halskompression.

Bei der Frage der Brustkompression enden die übereinstimmungen schon. Brinkmann schätzt, dass die Umwicklung des Brustkorbes mit Klebebändern zu einer 60-70%igen Beeinträchtigung der AtemlÃŒeistung geführt hat. Daraufhin befragt, wie er zu dieser Prozentzahl komme, meint Brinkmann, wenn die Fixierung bei durch Einatmung aufgeblÀhtem Brustkorb erfolge, habe die fixierte Person relativ viel Bewegungsspielraum. Bei Tiefer Einatmung könne von einer Fixierung eigentlich nicht gesprochen werden. Es sei also allein aufgrund der Zweckmäßigkeit des Handelns der Beamten davon auszugehen, dasss die Fixierung zumindest in einer Mittelstellung, also bei halber Aus- oder Einatmung erfolgt sei. Auch die Pathologie der Lunge spreche für eine solche Brustkorbkompression. Das Lungenemphysem sei nur geringfügig ausgeprägt gewesen. Richter Fiala vergleicht die Lunge mit einem Luftballon, der laut Brinkmann in der Mitte zusammengedrückt werde, und fragt, warum sich die Lunge nicht nach unten ausdehne, wenn dies seitlich und nach oben nicht möglich sei. Brinkmann antwortet, dass eine Lungenausdehnung nach unten in ausreichendem maße nur dann möglich sei, wenn die Person steht. Im Zustand längeren Sitzens wie eben im Flugzeug sei der Bauchbereich selbst schon zusammengedrückt, sodass die BlÀhbewegungen der Lunge nicht dorthin ausweichen können. Daher werde auch die Zwerchfellatmung immer unfähiger. Diese würde alleine im Ruhezustand ausreichen, aber bei körperlicher Anstrengung sei sie ein zu schwacher Motor. Ein typischer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Brustkorbkompression sei, dass die Lunge bei Erstickung normalerweise überblÀht sei, was im vorliegenden Fall aber nur wenig der Fall war. Richter Fiala meint, ein Sachverständiger dürfe die Beweiswürdigung nicht vorwegnehmen, daher müsse er jetzt an Brinkmann die Frage stellen, was gewesen wäre, wenn die Brustkorbkompression nicht so stark gewesen sei. Brinkmann hält entgegen, dass er eh nicht eine 80-90%ige Vrminderung der Atemleistung angenommen habe, sondern einen Mittelwert. Wenn die VerschnÃŒrung ganz leicht gewesen wäre, dann hätte sie überhaupt keinen Effekt gehabt. Dann müsste die Erstickung ganz anders stattgefunden haben, z.B. aufgrund geschlossener Atemwege. Wenn ein Nasenloch komplett verlegt gewesen wäre, dann wäre eine andere Ursache möglich. Normalerweise Das Erstickungsstadium der bewußtlosigkeit nach anhaltender Atemnot fÃŒhre dazu, dass sich der körper beruhigt, damit auch weniger Sauerstoff brauche und die Atmung wieder funktioniert. Bei einer Brustkorbkompression sei das Wiederfunktionieren der Atmung jedoch erschwert. Nach der Krampfphase sei ein Wiedererwachen des Opfers ohne aktive Wiederbelebung nicht möglich. Auch bei einer 30%igen oder einer 25%igen EinscrÀnkung der Atemleistung hätte im vorliegenden Fall bei anzunehmender Aufregung und Anstrengung des Opfers bei entsprechend längerer Dauer der Fesselung ebenfalls zum Tod geführt. Richter Fiala ist noch immer nicht zufrieden. Er bringt das Beispiel einer Nassschneelawine, die hart wie Beton sei und in der Menschen auch mit Schnee im Mund länger als eine Stunde überleben könnten. Brinkmann antwortet, dass in einem solchen Fall die UnterkÃŒhlung eine ganz wesentliche Rolle spielt, die nachweislich lebensverlängernd wirkt. Er erwähnt dazu als Beispiel auch die in Eiswasser Ertrinkenden.
Richter Fiala wechselt zu einem anderen Fragenkomplex: Wie sei es möglich, dass zwei Professoren über die Herzmuskelentzündung so unterschiedlicher Meinung seien.

Brinkmann beginnt: Der Befundeinschätzung seien dieselben PrÀparate zugrundegelegen. Er habe allerdings wesentlich mehr Schnitte als Reiter von dem Herzgewebe untersucht. In den von ihm gefundenen Entzündungsherden seien keine Phasern zersTürt gewesen und es seien keine typischen Zelluntergänge zu sehen gewesen. Auch eine SpezialfÀrbung habe nichts ergeben. Keine Fresszellen, die krankes Gewebe befallen, keine Zellwanderung abgestorbener Zellen. Die 3 oder 4 in der Arbeitsmuskulatur des Herzens gefundenen Entzündingsherde seien alt gewesen, weil da nur wenige unterbrochene Phasern zu sehen waren. Wenn ein versagensbereites Herz gegeben gewesen wäre, dann hätte Marcus Omofuma in der gegebenen Stresssituation sicherlich nicht eine langsame Erstickung über eine halbe Stunde überstanden, wie sie laut Gutachten von Prof. Budka unzweifelhaft stattgefunden hat.

Reiter meint, ein Entzündungsherd im Herzen sei vergleichbar mit einer Rosine im Kuchen. Wenn mit einem Schnitt in den Kuchen gerade eine Rosine getroffen wurde und die Schnitte daneben keine Rosine mehr trÀfen, so sei dies nicht verwunderlich. Es müsse also nicht heissen, dass nur weil Brinkmann mehr Schnitte gemacht habe, er daher besser ein Nichtvorliegen einer Herzmuskelentzündung habe feststellen können. Da hätte es schon 1000e Schnitte gebraucht. Bei nur ein paar Schnitten mehr von Brinkmann sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass wieder eine Rosine angeschnitten werde. Die Entzündungsherde, die er gefunden habe, seien nicht alt, sonder höchstens einige Tage alt gewesen. Im Zentrum gab es nämlich keine Narbenzellen, was darauf hindeute, dass die Entzündung eben noch nicht vernarbt und daher noch relativ frisch sei. Daneben seien aber sehr wohl auch alte vernarbte Herde im Herzen von Marcus Omofuma zu sehen gewesen. außerdem sei es im Herzen unerheblich, wieviel Prozent zersTürt seien. Anders als Leber oder Niere sei das Herz nicht in kleine Bereiche geteilt, deren Ausfall die Gesamtfunktion des Organs nicht ernsthaft gefährde. Beim Herz sei es wie bei einem LÃŒtschaden auf einer Schaltfläche: Eine Unterbrechung an einer problematischen Stelle könne tödlich sein. Wenn der Stromfluss unterbrochen sei, komme es zu HerzrythmussTürungen. Kleinste Defekte können das gesamte System lahmlegen. Daher gebe es auch manchmal bei große Defekten an unproblematischer Stelle überlebende von handtellergroßen Herzinfarkten während an problematischer Stelle ein linsengroßer Infarkt zum Tod führt.

Brinkmann zählt die Methoden auf, die er angewendet hat, um die von Reiter behauptete Herzmuskelentzündung nachzuprüfen. Die Herde, die er gefunden habe, seien nicht destruktiv oder allenfalls minimal destruktiv gewesen. Wenn überhaupt, könne von einer Border-Borderline-Herzmuskelentzündung gesprochen werden. Das von Reiter gebrachte Bild mit den Rosinen stimme in den Relationen nicht. Die gefundenen Entzündungsherde seien im verhältnis zum Gesamtherzen um ein Tausendfaches kleiner gewesen als Rosinen im verhältnis zu einem Kuchen.

Richter Fiala bringt das Beispiel vom Sekundenherztod von Fußballer Bruno Pezzey, der am Ende eines Spiels einfach Tod umgefallen ist. Brinkmann erklärt, dass die Bezeichnugn "Sekundenherztod" nicht zutreffend sei. Vielmehr gehen auch in solchen fällen HerzrythmussTürungen dem Tod voraus, der dann schlagartig eintritt, wie im vorliegenden Fall am Ende einer sportlichen Leistung. Wenn ein akuter Herd im Reizleitungssystem vorgelegen hätte, dann hätte das Herz des Fußballers schon früher aufgehört zu schlagen.

Reiter bestätigt, dass Entzündungsherde von der vorgefundenen Qualität normalerweise nicht beachtlich sind und sehr viele Leute mit solchen Herden unbeschadet durchs Leben kommen. Allerdigs komme im vorliegenden Fall ein verstärkender Effekt duch die AdrenalinausschÃŒttung hinzu, sodass eine RythmussTürung möglich sei. Eine HerzrythmussTürung über eine längere Zeit kann die Pumpleistung des Herzens verringern.
Brinkmann hält entgegen, wenn Marcus Omofuma in der Herzleistung geschwÀcht gewesen wäre, dann hätte seine Gegenwehr gleichsam das Fass zum überlaufen gebracht und er wäre an einem schnellen Herztod gestorben oder aber er wäre schnell sehr schwach geworden, worauf die Zeugenaussagen aber nicht hindeuten.

Richter Fiala fragt Reiter, wie sein Gutachten mit jenem von Budka zusammenpasst, das er ja nicht bestreitet, wonach das Gehirn die Spuren einer langsamen Erstickung aufweist. Reiter gesteht ein, dass die Ergebenisse der Gehirnuntersuchung von Budka wohl darauf hindeuten, dass ein Sauerstoffmangel exogen bewirkt wurde, der zu einer langsamen massiven und irreversiblen Hirnschädigung geführt hat. Davon unabhängig habe aber die von ihm konstatierte Herzerkrankung verstärkt durch die Aufregung rasch zum Tod von Marcus Omofuma geführt. Richter Fiala sieht darin einen Widerspruch zu Reiters gestrigen AusFührungen: Wenn das Gehirn durch die Erstickung schon so geschädigt war, dass Marcus Omofuma auf jeden Fall gestorben wäre, was hat dann ein Herztod noch für eine Bedeutung? Reiter meint halbherzig, es stelle sich halt die Frage, ob Marcus Omofuma die Erstickung vielleicht doch überlebt hätte, um zwei sätze weiter auf das Gutachten von Budka zurückzukommen, wonach das Gehirn aufgrund des Sauerstoffmangels so geschädigt war, dass Marcus Omofuma jedenfalls gestorben wäre. Reiter kann nur mehr betonen, dass seiner Meinung nach der Herztod ein eigenständiger Todesmechanismus im vorliegenden Fall gewesen sei, womit er zugibt, dass die durch Fremdeinwirkung erfolgte Erstickung ebenfalls ein eigenständiger Grund für das Ableben des Marcus Omofuma war.

Im weiteren Gesprächsverlauf wird noch die Frage geklärt, warum der Angeklagte B., wie er behauptet, noch bis zum Ende des Fluges einen Puls bei Marcus Omofuma fühlen konnte: Das Herz kann nach Eintritt des irreversiblen Hirntodes noch bis zu 20 Minuten mechanisch weiter schlagen.
Richter Fiala stellt die Frage, ob der in der Flugzeugkabine herabgesetzte Luftdruck einen Einfluss auf die Erstickung haben konnte. Reiter und Brinkmann sind sich einig, dass der herabgesetzte Luftdruck die Erstickung allenfalls wenige Minuten beschleunigt hat.

Nach einer kurzen Pause beendet Richter Fiala seine Befragung und erteilt RA Zanger das Fragerecht. Dieser will zunächst vom Angeklagten B. wissen, wie er den Puls von Marcus Omofuma gemessen habe. B. zeigt, wie er mit seiner rechten Hand den Puls an der linken Hand von Marcus Omofuma gefühlt hat. RA Zanger will mit der weiteren Befragung darauf hinaus, dass B. vielleicht in der Aufregung seinen eigenen Puls gemessen haben könnte, was nach den vorigen AusFührungen der Sachverständigen keinen wirklichen Sinn mehr macht, nachdem festgestellt wurde, das das Herz auch nach dem Hirntod noch bis zu 20 Minuten weiter schlagen kann. Die Richtigkeit der Pulsmessungsmethode wird denn auch von beiden Sachverständigen bestätigt.

RA Zanger fragt B., ob er erkennen konnte, dass Marcus Omofuma KrÀmpfe habe. B. antwortet, das seien aus seiner Sicht keine KrÀmpfe gewesen. Auf die Frage, wie er KrÀmpfe hätte als solche erkennen können, meint B. nur, dass es aus seiner Sicht keine KrÀmpfe waren und dass er nie befürchtet habe, es könne Marcus Omofuma ein Gesundheitsschaden entstehen.

Während der Befragung durch RA Zanger telephoniert Reiter mit dem gerichtsmedizinischen Institut. Dort lagern Reste von den Klebebändern, mit denen Marcus Omofuma an den Flugzeugsitz geklebt wurde. Diese sollen dem Gericht übergeben werden. AuffÀllig ist, dass Reiter bei dem Telephonat auf Frage der Person am anderen Ende eine Auswahl trifft, was dem Gericht übermittelt werden soll und was nicht. RA Zanger wird in der nächsten Pause darauf angesprochen, weigert sich aber, eine klärende Frage an Reiter zu stellen, was da jetzt noch im gerichtsmedizinischen Institut an stücken verblieben sei.

RA Zanger wendet sich an Reiter, der in seinem Gutachten den Ausdruck "qualvoller Zustand" verwendet hat. Reiter meint, dass er sich eh die Frage gestellt habe, ob er nicht anregen sollte einen Psychiater zur Gerichtsverhandlung zuzuziehen. Er habe aber dann darauf verzichtet, denn jeder Mensch sollte beurteilen können, was Qualen sind. Der Sauerstoffmangel löse jedenfalls wie jeder Mensch an sich selbst probieren könne, massive Bedrohungsgefühle aus, daher habe er den Ausdruck "qualvoll" verwendet.

RA Zanger stellt noch einige Fragen nach den Klebespuren an der Nasenscheidewand und nach der Meinung von Reiter zu den Wahrnehmungen von Prof. Radanov, bis es Richter Fiala reicht und er eine Frage nicht zulässt, weil sie eigentlich nur Prof. Radanov selbst beantworten könnte. Daraufhin meint RA Zanger, dass er auf die Frage verzichte, weil sie nicht so wichtig sei, woraufhin Richter Fiala vernehmbar murmelt, dass er nicht glaubt, das irgendeine der von Zanger gerade gestellten Fragen wichtig sei.

RA Zanger fragt weiter in Richtung Typizität des Erstickungstodes aufgrund der Tatsache, dass Marcus Omofuma im Todeskampf Urin, Stuhl und Sperma gelassen hat, völlig unbeeindruckt davon, dass die Todesursache Erstickung schon durch die Befragung von Richter Fiala herausgearbeitet wurde. Eine unbedingte Spezifität von Urin-, Stuhl- und Spermaabgang für den Erstickungstod wird von beiden Sachverständigen verneint, wohl aber seien sie laut Brinkmann ein Indiz für den Erstickungstod.

Es folgt ein GeplÀnkel zur nicht stattgefundenen Blutgasanalyse. Reiter hatte gemeint, in Bulgarien hätte ein Vergleich der Blutgase des Blutes aus der rechten und der linken Herzkammer gemacht werden müssen. Er habe unveröffentlichte Forschungsergebnisse, wonach aus diesem Vergleich etwas Wichtiges abzulesen sei, was Brinkmann jedoch mit Hinweis auf den postmortalen Blutkreislauf und dem fortgesetzten Blutaustausch zwischen rechter und linker Herzkammer bezweifelt. Richter Fiala unterbricht schließlich mit dem Hinweis, dass dieser Disput rein akademisch und sinnlos sei, weil die Blutgasanalyse eben nicht stattgefunden habe.
RA Rifaat setzt die Befragung fort. Er hebt hervor, dass auch Prof. Radanov meine, die Herzmuskelentzündung könne am tödlichen Ausgang beteiligt gewesen sein. Dies korrigiert Brinkmann dahingehend, dass Prof. Radanov von einzelnen Entzündungszellen und nicht von einer ausgeprägten Herzmuskelentzündung gesprochen habe. außerdem habe Prof. Radanov bei der Erstellung seines Gutachtens nicht von dem nachfolgenden neurologischen Gutachten und der darin festgehaltenen LÀnge des Erstickungstodes gewußt. Ein schnell eingetretener Herztod im Zeitraum von 5 bis 10 Minuten sei angesichts dieser Ergebnisse jedenfalls eine Fehleinschätzung.

RA Rifaat fragt noch wegen der nichtvorliegenden Strangulation und der Eingrenzung des Todeszeitpunkts. Brinkmann meint, dass der Tod von Marcus Omofuma wahrscheinlich in der Sinkflugphase eingetreten sei. Am frühesten könne der Tod laut Brinkmann nach einem Drittel des Fluges eingetreten sein. Auf die Frage, ob Marcus Omofuma durch die eigene Gegenwehr in bewußtlosigkeit gefallen sein könnte, meint Brinkmann, dass dies extrem unwahrscheinlich sei. Es müsse eine weitere Behinderung der Atmung vorgelegen haben.

RA Rifaat fragt Reiter, ob das Verhalten im Rahmen eines Erstickungsvorgangs, wenn er stattgefunden hätte, zu unterscheiden gewesen wäre von einer aggressiven Gegenwehr. Reiter meitn dazu, ein Todeskampf könne sich sehr unterschiedlich gestalten. Ein Laie könne KrÀmpfe mit Abwehr und Widerstand verwechseln, aber im gegenständlichen Fall müsse es gar nicht zu einem Krampf gekommen sei.

Noch nicht ganz fertig vor der Mittagspause

Nach der Mittagspause ab 13:30


Dr. Rifaat rekapituliert, dass der Tod Marcus Omofumas durch eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns hervorgerufen wurde. Bei dem Verstorbenen lag seiner Meinung anch eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) vor. Ein plötzlicher Herztod tritt oft nicht plötzlich auf, er beginnt meist mit HerzrhythmussTürungen. Auch Prof. Budka habe gemeint, dass eine GehirnsTürung durch eine mangelhafte Leistung des Herzens entstehen könne. Prof. Reiter antwortet, eine Myokarditis verursache eine LeistungsschwÀche des Herzens, und die Sauerstoffunter- versorgung des Gehirns könne die Folge einer RhythmussTürung sein. Rifaat fragt weiter: Die Sauerstoffunterversorgung wurde mindestens 30 Minuten überlebt, dazu kam eine HerzrhythmussTürung. Wenn nun bei Sauerstoffmangelzuständen nach nur wenigen Minuten massivste Hirnschäden auftreten und eine kurze massive HerzleistungsschwÀche zu einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns führt - könnte dies zu einem gleichen Bild ohne Erstickung führen? Reiter meint, dies könne sein. Rifaat wendet sich an Prof. Brinkmann: Künnte ein solcher Befund dadurch entstanden sein, dass es durch die Myokarditis in Zusammenhang mit der AdrenalinausschÃŒttung zu einer massiven HerzrhythmussTürung gekommen war? Brinkmann antwortet, eine längere HerzrhythmussTürung fÃŒhre nicht zu einer Perfusion(?) des Gehirns. Ein nicht mit Sauerstoff versorgtes Herz versage den Dienst.

Er meint, man befinde sich hier aber auf einer hypothetischen Spielwiese, da man eine HerzrhythmussTürung unterstelle, die zu Sauerstoffmangel im Gehirn und somit zum Absterben des Gehirns geführt hätte. Wenn man annimmt, das Herz hätte sich erholt, müsste nach einer Erholung Blut mit Sauerstoff gesÀttigt ins Herz, nicht aber ins Gehirn gelangen. Bei Marcus Omofuma wäre ohne ärztliche Hilfe das Gehirn abgekoppelt vor sich hingestorben; das Herz müsste sich selbst erholt haben - für Brinkmann ist dies in einer Intensivstation durchfÃŒhrbar - ohne ärztliche Hilfe ist es aber hypothetisch. Das Herz könne sich nach einer primären STürung nicht erholen - Brinkmann hält dies für ausgeschlossen! Reiter widerspricht: "Ich halte es für realistisch." Der Richter wiederholt Budkas Feststellung, dass es nach mehr als 30 Minuten zu einer derartigen STürung des Gehirns komme. Dem kann Reiter sich anschließen. Der Richter will wissen, ob bei einer HerzrhythmussTürung bei herabgesetzter Pumpleistung kein Sauerstoff ins Herz und ins Gehirn gelangen könne. Reiter antwortet, bei einem unkoordiniert arbeitenden Herzen sei die Durchblutung schlecht, aber doch vorhanden - im Gehirn jedoch nicht. Der Richter meint, dass der Weg aber lange sei - von der Lunge zum Herz und wieder zur Lunge. Reiter erwidert, eine HerzrhythmussTürung beeinträchtige Herz und Hirn, im Herz kÀme es zum Umspringen; im Befund waren milde Zeichen eines Sauerstoffmangels zu erkennen - Schwellungen etc; das Herz hatte generell einen leichten Schaden. Der Richter erwähnt, man könne keine Hinweise auf Herzflimmern feststellen. Laut Reiter ist "alles möglich". Brinkmann bezeichnet dies alles als spekulativ. Er meint, das Herz reagiere empfindlich - wenn es nicht oder wenig mit Blut versorgt wird, ist es nicht vorstellbar, dass es ohne fremde Hilfe wieder anspringen kann, da ja zusätzlich Sauerstoffmangel bestand. Man müsse Fachleute fragen. Der Richter fragt, ob sich das Herz bei dem laut Budka länger als 30 Minuten dauernden Mangel selbst hätte aktivieren können.
Reiter überlegt, dass der Strom im Herzen sich wieder stabilisieren lässt. Wenn ein Sauerstoffschaden am Gehirn nach einigen Minuten Sauerstoffmangel überlebt wird, kommt es am Herzmuskel zu einem leicht degenerativen Befund.

Rifaat stellt überlegungen über den Zeitpunkt des Todes an. Der Richter meint, dieser habe nicht während des Fluges eintreten können, sonst wäre Marcus Omofuma schon nach Beginn des Fluges hirntot gewesen. Das passe nicht. Rifaat fragt: Kann es bei einer HerzrhythmussTürung und somit stark reduzierten Herzleistung und arhythmischen Pumpleistung inzwischen zu einer Schädigung des Gehirns gekommen sein? Brinkmann meint: Es gelangte zu wenig Sauerstoff ins Gehirn. Das Zentralnervensystem sorgt noch 30 Minuten für eine Durchblutung. Bei einem Durchblutungsstop von 5 Minuten wäre ein Schaden nicht manifestiert. Laut Budkas Befund dauerte der Sauerstoffmangel im Gehirn aber mindestens 30 Minuten. Es ist völlig unmöglich, dass ein Herz (mit der Vorbedingung, dass es geschädigt ist) sich eine halbe Stunde lang selbst versorgt, wenn das Gehirn dabei aber nicht durchblutet wird! Reiter hält dies jedoch für realistisch! Die Antwort Reiters, dass das denkbar wäre, ist für den Richter
Nicht die Antwort eines Wissenschaftlers. Reiter meint, er stütze sich auf seine eigenen Beobachtungen und Erfahrungen, nicht auf Literatur. Der Richter fragt Brinkmann nach seinen Anhaltspunkten. Dessen medizinische Begründung für die Beschlussfolgerung ist, dass er keinen Fall kennt, wo das so gewesen ist.

Nun beginnt Ofner mit der Befragung der Gutachter. Er kommt wieder auf die stumpfe Gewalteinwirkung - einen Schlag - zu sprechen und auf Blutungen in diesem Bereich. Es war ja auch von einem Schlag ins Gesicht die Rede gewesen. K. hatte bei seiner Einvernahme auch angegeben, Marcus Omofuma habe offensichtlich in der Absicht, sich selbst zu verletzen, mit dem Kopf heftig gegen die Scheibe gestoßen. Auch im Flugzeug konnte er sich bewegen und versuchte immer wieder, sich selbst zu verletzen, so stieß er z.B. gegen eine Vorrichtung. Ofner will nun wissen, ob diese StÌße und Schläge die in den Gutachten erwähnten Blutungen hätten hervorrufen können.

Reiter antwortet, er sei wertfrei vorgegangen. Die flächenhaften Blutungen in der Augenbindehaut seien nur links vorhanden - punktfürmige Blutungen seien zusammengeflossen - die Anordnung sei asymmetrisch. Diese Blutung müsse nicht unbedingt eine Stauungsblutung sein - Blutungen unter der weissen Augenhaut könnten auch durch stumpfe Gewalt entstehen. Reiter hält stumpfe Gewalt als Ursache für die Blutung für durchaus möglich. Da bei Marcus Omofuma die AugenhÃŒhlenumrandung nicht verletzt ist, ist ein Schlagen gegen eine Scheibe oder ein Objekt als Ursache für die Blutung unwahrscheinlich. Einen Schlag mit der Hand zieht er aber in ErwÀgung.

Der Richter meint bezüglich der Blutung im inneren Bereich des Auges, dass bei einem Schlag mit der flachen Hand keine Verletzung möglich sei, außer wenn ein Finger in den Augenbereich komme. Es müssten auch am inneren Augenwinkel Spuren zu finden sein.
Reiter entgegnet, dass das nur eine Denkvariante gewesen sei. Woher die DunkelverfÀrbung der Haut am Oberlid, die auf dem Obduktionsfoto zu sehen ist, stammt, weiss er nicht, es könnten Stauungsblutungen sein oder die Spur eines regionalen Traumas.

Brinkmann kommt nun auf die Asymmetrie zu sprechen. Reiter meint, sie komme bei einem asymmetrischen Angriff auf den Hals zustande. Die Flecken können punktfürmig oder flächenhaft sein. Die DunkelverfÀrbung auf den Bildern könne eine Blutung sein.

Brinkmann fragt Reiter, ob er fälle kenne, bei denen es durch die Einwirkung stumpfer Gewalt in einem Auge zu feinpunktfürmigen Blutungen gekommen sei. Radanov habe auf beiden Augen punktfürmige Blutungen gesehen. Reiter meint, dass nebenbei stumpfe Gewalt eingewirkt haben könne.

für Brinkmann sind punktfürmige Blutungen stauungsbedingt. Er hält eine längere Erstickungsphase als Ursache für die Blutung für fast 100% wahrscheinlicher als die Einwirkung stumpfer Gewalt. Er bietet auch eine erklärung für die dunklen VerfÀrbungen: an diesen Stellen wurde in die Augenlider hineingeschnitten - hier kam es dann schneller zu einem FÀulnisprozess. Der FÀulnisprozess fÀrbt dunkel und beginnt im Bereich der Schnitte. Die durchtrennten Stellen sind auf den bulgarischen Fotos gut zu erkennen. Die meisten Schnittflächen sind erkennbar; sie sind frei von Unterblutung. Radanov übersah also die Blutung sicher nicht!
Reiter meint, dem könne er sich anschließen.

Zanger hält Reiter sein eigenes Gutachten vor: "Es fand eine stumpfe Gewalteinwirkung gegen das linke Auge statt."

Reiter antwortet:"Das war überformuliert. Das gebe ich zu."
Zanger möchte wissen, ob Reiter sich auf Fotos von an Myokarditis Verstorbenen bezog. Reiter meint, er habe die Verstorbenen selbst obduziert. Auf Zangers Frage, ob er bei ihnen punktfürmige Blutungen gefunden habe, antwortet Reiter: "Nein."

Als Zanger nach dem Zusammenhang von Gewalteinwirkung und Lungenfettembolie fragt, meint Reiter: "Das halte ich nicht mehr aufrecht."
Zanger wendet sich an Reiter: Radanov habe die Einschwemmung von Fettsubstanzen ausgeschlossen; Reiter fand mehr AusgÃŒsse, Brinkmann weniger. Zanger fragt, ob dies durch eine fehlerhafte histologische Technik bei Radanov passiert sei. Reiter meint, er habe es nachweisen können, Radanov wegen einer fehlerhaften Technik aber nicht. Er selber mache immer Kontrollschnitte.

Zanger fragt nun Brinkmann, ob der Beschuldigte KrÀmpfe hätte feststellen können oder nicht. Brinkmann antwortet, KrÀmpfe seien oft minimal (z.B beim Erhängen). Besonders die Extremitäten würden bewegt. Der Unterschied zwischen Krampf und Aktivität sei für einen Laien oft schwer erkennbar.

Nun möchte Zanger wissen, ob - wenn jemand nach einem Sauerstoffmangel wieder zu sich komme - die Bewegungen der Aufwachphase für die Beamten wie eine Abwehrhaltung wirken könnten. Brinkmann erwidert: je ungezielter eine Bewegung sei, desto eher sei erkennbar, dass es sich um eine Verwirrung handle und nicht um eine gezielte Abwehr.

Zanger fragt, ob Radanov eine fehlerhafte histologische FÀrbung angewendet habe. Brinkmann meint dazu, auch Radanov habe KontrollprÀparate gehabt und Fetteinlagerungen festgestellt. Brinkmann klärt nun auf, warum Reiter und Radanov solch widersprüchliche Aussagen treffen konnten: Radanov hielt die Fetteinlagerungen für so gering, dass er von "nichts" sprach. Brinkmann teilt Reiters Meinung. Reiter zeigt FettprÃŒpfe - es handle sich nur um graduelle Unterschiede, keine fehlerhafte Technik. Zanger meint nun, Brinkmann schließe die Lungenembolie aus und fragt, warum es zu so eklatanten Widersprüchen zwischen Reiter und Brinkmann kommen könne. Brinkmann meint, er könne die Andersartigkeit der Aussagen Reiters nicht nachvollziehen.
Rifaat fragt Reiter nun nach seiner Anfrage an Aretz in Boston. Aretz habe Reiter rechtgegeben, meint dieser - Myokarditis könne zum Tod führen. Reiter meint auch, es seien zwei Gerichtsmediziner mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen anwesend. Brinkmann sei kompetent für den Erstickungstod. Er selbst habe aber mehr naTürliche Todesfälle untersucht, 7000 - 8000, und zwar 23 Jahre lang. Er sah viele Myokarditisfälle; er sah vieles, das Brinkmann nicht gesehen hatte. Reiter meint auch, dass er, als er den Widerspruch zwischen Radanovs und seinem eigenen Gutachten bemerkt hatte, Aretz als Gutachter beantragt habe. Darauf meint der Staatsanwalt, dass man von Aretz keine Antwort erhalten habe.
Zanger fragt sich nun, ob die Kompetenz Brinkmanns in Frage gestellt werde. Brinkmann meint, Kompetenz entstehe nicht durch Quantität. Er sei versiert, die Diagnostik sei nicht so kompliziert. Aretz hätte eine umfangreichere Information benötigt, er kannte das Gesamtkonzept nicht - seine Stellungnahme sei ein grober Kunstfehler, da eine globale Information gefehlt hätte!

Rifaat stellt fest, dass die Unterschiedlichkeit beider Gutachter sich in wesentlichen Punkten zuspitze - und zwar bezüglich einer akuten bzw. überstandenen Myokarditis. Reiter sei der Meinung, dass die Myokarditis bei Wegdenken der Fixierung geeignet gewesen sei, den Tod von Marcus Omofuma herbeizuführen. Brinkmann stelle dies in Abrede; eine akute Myokarditis habe nicht mehr bestanden und sei daher nicht ursächlich und mitursächlich. Radanov wiederum meine, die Myokarditis sei Hintergrund und Mitursache des Todeseintritts. Ob am 1. 5. 1999 bei Marcus Omofuma eine todesursächliche Myokarditis vorlag oder nicht - diese Frage sei relevant, da andere Todesursachen dann auszuschließen Wären. Da keiner der Gutachter Spezialist auf dem Gebiet der Herzpathologie sei, beantrage er die Einholung eines ergÀnzenden Gutachtens eines Herzpathologen. Da sowohl Reiter als auch Brinkmann auf Prof. Aretz hingewiesen hätten, beantragt Rifaat die Bestellung von Prof. Aretz zum Sachverständigen, da dieser auch erklärt habe, für eine weitere AufKlärung zur Verfügung zu stehen. Man möe ihm die Unterlagen übermitteln, damit er feststellen könne, ob eine todesursächliche Myokarditis vorgelegen habe oder nicht.
Ofner weist darauf hin, dass Zeugen behauptet hatten, man habe Marcus Omofuma mit einem Koffergurt am Oberkörper festgezurrt. Die Angeklagten behaupteten, dies wäre auf Höhe der Beine geschehen. Am Oberkörper sei nur ein Klebeband gewesen, und somit könne kein Zug stattgefunden haben. Ofner beantragt, das herbeigeschaffte Bandmaterial in Relation zur Kleidung kriminologisch zu untersuchen. Materialgegenüberstellungen würden dies möglich machen. Er beantragt auch, die Kleidungsstücke bzw. adÀquate Stoffproben aus Bulgarien herbeizuschaffen, zum Beweis, dass kein Gurt am Oberkörper zum Festzurren verwendet worden war.

Riffat schließt sich dem Antrag an.

Prof Reiter legt seine Power Point Präsentation vor.

Der Richter meint, dass Marcus Omofuma in aktiven Phasen mehr Sauerstoff verbraucht habe. Daraufhin sei eine Ruhephase gefolgt. Dies sei wie eine Welle auf und ab gegangen. Laut Zeugenaussage habe man immer wieder - bzw. 2 bis 3 mal, wenn Marcus Omofuma stÃŒhnte, neue Klebestreifen um den Oberkörper gewickelt. Es sei zu einem Wechsel von Erschlaffen und Aktivität gekommen, wobei die Aktivitäten immer schwÀcher geworden waren; man muss sich fragen, ob neue Umwicklungen eher fester oder schwÀcher gesessen seien.
Brinkmann meint dazu, dies sei aus den Befunden nicht erkennbar. Ein neues Anzurren müsse aber fester als das vorhergehende sein, außer das andere Klebeband wäre zerrissen.

Der Richter vermutet, jede neue Umschlingung müsse bei nachlassender Resistenz immer enger gewesen sein.
Reiter schließt sich dem an.

Nun gibt der Staatsanwalt eine Stellungnahme ab: Er spricht sich gegen das Fasergutachten aus, da der Gurt nur kurz am Oberkörper gewesen und durch ein Gutachten nichts zu gewinnen sei. Brinkmann habe gemeint, die 60 - 70%ige Atemeinschränkung sei durch die Klebebänder allein erfolgt. Ein Fasergutachten sei also nicht entscheidungs- wesentlich. Brinkmanns Gutachten sei überzeugend und lebensnah gewesen, während Reiter hypothetisch war. Sollte es zur Bestellung eines neuen Gutachters kommen, spreche er sich vehement gegen Aretz aus, da dieser auf nicht wissenschaftliche und seriÃŒse Weise prÀjudiziert habe.

Fortsetzung des Prozesses am Montag / 15. April 2002 / 9:15


Ende des Prozesstages ca. 14.45 Uhr 30 Weiterer Verhandlungstag, 15.4., zur Vernehmung der Abgeordneten Therisia Stoisits und wahrscheinlich UrteilsfÀllung.