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[ 15. Nov 2000 ]

Opernballdemonstration - Gerichtsverhandlung

+ Verhaftung nach der Opernball-Demonstration vom 2.3.2000
+ Mehr als ein Monat Untersuchungshaft und anschließend Fallenlassen der meisten Anklagepunkte
+ Die ÖVP-Staatsanwältin erklärt sich für befangen
+ Verhandlung: 1. Dezember 2000, 9:00 Uhr, Landesgericht Wien, Saal 204
zahlreicher Besuch erwünscht

 

Im Zuge der Anti-Regierungsdemonstration am Tag des Opernballes waren vermummte Kriminalbeamte der umstrittenen und als schießwÃŒtig bekannten Abteilung SEK unter die DemonstrantInnen gemischt. Nachdem die Demonstration bis zu ihrem Ende friedlich verlaufen war, inszenierten die SEK-Beamten zuletzt doch noch einen Einsatz. Mit gezogener Waffe überfielen sie mehrere DemonstrantInnen auf dem Heimweg und nahmen drei Personen fest. In Ihrer Stellungnahme erklärten die Beamten, die DemonstrantInnen während der gesamten Demonstration beobachtet und belauscht zu haben. Sie hätten Aufforderungen zu Straftaten gehört.
Mit der Zeit stellt sich heraus, dass auf der Opernball-Demonstration keinerlei Straftaten begangen worden sind, dass nicht die DemonstrantInnen einschlÀgig bekannt gewesen Wären, sondern die Beamten: Im Nachhinein trug dieser Vorfall mit vielen anderen dazu bei, dass die Einsatzgruppe SEK aufgelöst wurde, einige ihrer Mitglieder waren laut Profil wegen zu rabiaten Verhaltens sogar schon aus der WEGA geflogen. Die Verhafteten blieben auf Betreiben der Staatsanwältin "zur Abschreckung" mehr als ein Monat in Untersuchungshaft.

Am 1. Dezember 2000 findet nun der Prozess gegen zwei der DemonstrantInnen statt. Verzügert wurde der Prozessbeginn durch die langwierigen Ermittlungen der ursprünglichen Staatsanwältin und ehem. ÖVP-Kanditatin für den Nationalrat Risa Schuhmeister-Schmatral, die versuchte, die DemonstrantInnen für weit über die Demonstration hinausgehende Vorwürfe verantwortlich zu machen. Aufgrund der "schlechten Optik", dass eine ÖVP-nahe Staatsanwältin gegen Anti-ÖVP-DemonstrantInnen ermittelt, und wegen Kritik aus der Staatsanwaltschaft selbst erklärte sich Schmatral für befangen und legte den Fall zurück. Ihr Nachfolger, Michael Klackl, ließ sämtliche Anklagepunkte bis auf den Widerstand bei der Verhaftung fallen. Es wird also zur Verhandlung stehen, ob ein überzogener Polizeieinsatz von vermummten Beamten durchgeführt im Nachhinein durch Kriminalisierung der Opfer legitimiert wird. Ein während der Vehaftung gedrehter Videofilm scheint nicht Beweis genug dafür zu sein, dass sich die Verhafteten friedlich verhalten haben. Es wird auch zur Sprache kommen, ob der Schusswaffeneinsatz durch die Beamten gerechtfertigt war. Erwähnt wird vermutlich auch, dass einer der Angeklagten wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt "einschlÀgig vorbestraft" ist. Die Vorstrafen beziehen sich u.a. auf eine Demonstration gegen den berÃŒchtigten und mittlerweile verbotenen faschistischen Verein "Dichterstein Offenhausen". Ob auch die "einschlÀgigen" Beschwerden gegen die Beamten des SEK im Verfahren eine Rolle spielen werden, hängt von der Unbefangenheit des Richters ab.
Rechtzeitiges Erscheinen zum Prozess wird empfohlen, da die Polizei voraussichtlich um 9:00 Uhr den Saal sperren wird.

Pressemitteilung der Rechtshilfe Wien