NGOs kritisieren die Förderungspolitik des BMI, es droht durch das Ende der unabhängigen Rechtsberatung ein kurzer Prozess für Flüchtlinge.
Innenministerin Fekter hat ihre Drohung, sie werde nur noch jene Organisationen fördern, die rasche Rechtssicherheit im Asylverfahren schaffen, wahr gemacht.
'Wir haben es mit einem beispiellosen Kahlschlag in der Flüchtlingsbetreuung zu tun,' kritisiert Anny Knapp von der asylkoordination die Fördervergabe der Innenministerin.
'Tätigkeiten und Projekte, die seit vielen Jahren integraler Bestandteil des österreichischen Asylsystems sind, werden nun ohne nachvollziehbaren Grund abgedreht.'
Nicht nur psychotherapeutische Projekte für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer, Integrations- und Bildungsprojekte, sondern auch die Rechtsberatung an den Bundesasylämtern sind von der rigiden Streichungs- und Umschichtungspolitik Fekters betroffen.
Die kommenden Verschärfungen des Asylgesetzes und die versuchte Ausschaltung unabhängiger Rechtsberatung wird Flüchtlinge daran hindern, ihr Recht auf Asyl geltend zu machen. Das Ziel Fekters: kurzer Prozess und schnelle Abschiebung für Flüchtlinge.
Wie wichtig rechtliche Unterstützung im Asylverfahren ist, geht aus der Asylstatistik hervor: Im laufenden Jahr wurden 40,7 Prozent der positiven Asylentscheidungen erst im Beschwerdeweg erwirkt.
'Ohne die engagierte rechtliche Hilfe der NGOs wären viele dieser Flüchtlinge dem Verfolgerstaat ausgeliefert worden," macht Knapp deutlich.' Nutznießer der Aufkündigung jahrelanger Zusammenarbeit mit den NGOs dürfte wiederum der ministeriumsnahe Verein Menschenrechte Österreich sein. Menschenrechte Österreich hat zwar in der Rechtsberatung keinerlei Erfahrung, sondern ist nur in der Rückkehrberatung tätig, dem Innenministerium kommt es aber vermutlich ohnehin nicht auf qualifizierte Beratung an. Der Verein Menschenrechte liefert ein willkommenes Alibi für die Aushöhlung des Rechtsschutzes durch das Kaltstellen der NGOs.
Hintergrundinfo: Förderungspolitik des Innenministeriums
Die Rechtsberatungsprojekte von Caritas, Diakonie und Volkshilfe wurden im Jahr 2008 um 49 Prozent gekürzt. 2009 erhöht sich die Förderungssumme für Rechtsberatungsprojekten um 36 Prozent, gleichzeitig werden aber Projekte von Diakonie und Caritas in der Höhe von rund 240.000 nicht mehr weiter gefördert. Wer von dieser Streichungspolitik des BMI profitiert ist noch unklar. Stellenausschreibungen des Vereins Menschenrechte Österreich lassen vermuten, dass er nun auch auch Rechtsberatung für Asylsuchende durchführen wird.
Die Betreuung von Schubhäftlingen wurde bis 2008 vom Innenministerium finanziert, seit 2008 gibt es eine Kofinanzierung durch den Europäischen Rückkehrfonds. Damit erfolgte auch eine Verlagerung der Tätigkeit auf Rückkehrberatung. Caritas und Diakonie wurden zuletzt aus den Polizeilichen Anhaltezentren in Salzburg, Eisenstadt, Klagenfurt und Villach hinausgedrängt und der Verein Menschenrechte Österreich mit der Rückkehrberatung in diesen Schubhaft beauftragt, nur in Vorarlberg und der Steiermarkt wird die Beratung noch von der Caritas durchgeführt. Der Verein Menschenrechte Österreich konnte sich nun den Zugang zu 92 Prozent der österreichweiten Schubhäftlinge sichern.
Zusammengefasste Stellungnahmen der asylkoordination Österreich http://www.asyl.at