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[ 18. Dec 2000 ]

Serienbrief des Innenministeriums

Das Innenministerium reagiert auf die Protestbriefe mit folgendem Schreiben gespickt mit falschen Tatsachen.

 

Serienbrief des Innenministeriums
von: Ministerbuero (at) bmi.gv.at

Sehr geehrt(...)!

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben betreffend die Abschiebung des nigarianischen StaatsAngehörigen Anthony ONYEIJ erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Herr ONYEIJ ist bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist und wurde seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig verurteilt. Auf diese Verurteilungen stützt sich im übrigen auch das gegen Herrn ONYEIJ erlassene - rechtskräftige - Aufenthaltsverbot.
Im Hinblick auf das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken, dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist. Sollte das Gericht die persönlich Anwesenheit des Betroffenen für erforderlich erachten, so kann Herrn ONYEIJ trotz bestehenden Aufenthaltsverbotes die Wiedereinreise gemäß § 41 FrG gestattet werden.
Insgesamt zeigt sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet.
Dr. Beate Palfrader